Einzelwesen zugehört, so dürfen wir auch von dem Einzelwesen
selbst sagen, daß es wirke, was noch ganz besonders sich emp¬
fiehlt, wenn es sich um „bewußtes Wirken“ d. i. das Willens¬
wirken eines Bewußtseins handelt. Denn die hier in Frage
kommende Wirkung hat zu ihrer wirkenden Bedingung zwar
die Augenblickeinheit des betreffenden Bewußtseins, die dieses
Bewußtsein als wollendes, als Wille darstellt und selber ein All¬
gemeines ist, aber das Bewußtsein ist sich selbst seines Wirken -
wollens in diesem Augenblick bewußt und erkennt demgemäß
die von jener Augenblickeinheit gewirkte Veränderung als die
von ihm gewollte Wirkung.
Wir wissen freilich, daß keineswegs jede Veränderung, die
als Handlung (Wirkung) eines Bewußtseins angesprochen zu
werden pflegt, eine Willenshandlung ist; kennen wir doch viel
unbewußtes Wirken menschlichen Bewußtseins, zu dem ins¬
besondere auch das sogenannte Triebhandeln gehört, in dem
das Wirkende ein Gefühl menschlichen Bewußtßeins bedeutet.
Im Triebhandeln eben setzt sich das Gefühl als Trieb durch,
ohne daß das Bewußtsein, zu dem das Gefühl gehört, davon
weiß; dieses erfährt höchstens von dem Triebwirken durch die
Veränderung (Triebwirkung), von der es später Kunde erhält.
Von dem unbewußten Wirken menschlichen Bewußtseins
hebt sich das bewußte Wirken dadurch deutlich ab, daß hier
nicht eine Bestimmtheit, sondern eine Augenblickeinheit des
Bewußtseins die wirkende Bedingung ist, und eine solche, in
der das Bewußtsein ein Wille ist und sich selbst als Wille
(Wollendes) weiß: so bedeuten denn „Willenswirken“ und „be¬
wußtes Wirken“ dasselbe.
Es ist für die Ethik als Wissenschaft vom Sittlichen nicht
ohne Bedeutung, den Unterschied von bewußtem und unbe¬
wußtem Wirken des menschlichen Bewußtseins klar herauszu¬
stellen, da, wie wir sehen werden, was von uns als „sittlich“
bestimmt wird, einzig und allein auf das Wollen und demge¬
mäß auf das Willenswirken menschlichen Bewußtseins bezogen
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