der Währung34 und der Finanzverwaltung35 *, kamen aber auch auf diesen Gebieten
nicht zu festen Ergebnissen.
Die deutschen Vorstellungen zur Saarkohlenfrage wurden Ende Juli in den An¬
weisungen für die Delegierten zur Haager Konferenz30 präzisiert: Frankreich
wurden bei angemessenen Preisen Liefergarantien in Höhe der bisher bezogenen
Mengen angeboten, aber eine französische Kapitalbeteiligung an den Gruben in
jeder Form wie auch die leitende Mitarbeit von Franzosen in der Grubenverwal¬
tung wurden abgelehnt. Dem Gutachten des Reichskohlenkommissars37 zufolge
konnte die Saarkohle auf dem deutschen Markt untergebracht werden, wenn
Eisenbahnfrachten nach Süddeutschland erleichtert würden und Saarkohle ver¬
stärkt bei der Gasfernversorgung und der Elektrizitätserzeugung verbraucht würde.
Das Saarmemorandum38 39, das Stresemann am 10. 8. Briand im Haag überreichte,
enthielt Vorschläge, die den Beratungen der deutschen Ministerien im Juni und
Juli entsprachen. Es bot Verhandlungen über den Grubenpreis, Garantien für
den französischen Saarkohlebezug und ein zollpolitisches Ubergangsregime an.
Französische Unterhändler auf der Haager Konferenz ließen zunächst jedoch
ihre deutschen Gesprächspartner immer wieder wissen, daß sie die Angebote für
zu ungenau hielten30. Ein unverbindliches Gespräch kam dennoch zwischen
Ministerialdirektor Posse vom Reichswirtschaftsministerium und dem Leiter der
handelspolitischen Unterabteilung im französischen Außenministerium, Cou-
londre, zustande und gab erstmals ein ungefähres Bild der französischen Saar¬
pläne40. Diese setzten „ein enges Verhältnis“ zwischen Saargruben und lothrin¬
gischer Hüttenindustrie voraus, bezeichneten das Saargebiet als französischen Ab¬
satzmarkt und erwogen eine Ubergangsregelung in der Handelspolitik bis 1940,
der eine Dauerregelung folgen sollte. Ferner forderte Coulondre Garantien für die
Stellung französischer Firmen im Saargebiet. Posse bot dagegen ein Übergangs¬
regime bis 1935, hielt aber die französischen Vorstellungen in der Grubenfrage
für zu unklar. Posses Ansicht, daß die Franzosen zu einer baldigen Regelung
bereit seien, und der Notenaustausch vom 30. August waren Grundlage dafür, daß
die deutsche Diplomatie eine annehmbare Saarregelung nicht als unmöglich an¬
sah41.
In der Zeit vor Verhandlungsbeginn wurde daher die deutsche Verhandlungs-
34 Gutachten der Reichsbankstelle Saarbrücken v. 6.7.29 und Gutachten des Reichsbank¬
direktors Bulling v. 6.7.29: AA... betr. Rückgliederung. Bd. 2; ungez. Gutachten
„Wiedereinführung der deutschen Reichswährung im Saargebiet“, am 6.8.29 vom
Reichswirtschaftsministerium dem Reichsfinanzministerum übersandt (BA R 2/2714).
35 Verm. Jaffes v. 6.7.29 (Anm. 30); Denkschr. der Abt. II im Reichsfinanzministerium
(künftig: RFM) v. 31.7.29: BA R 2/2714.
88 „Material zur politischen Konferenz. Betr. Kohlenwirtschaftliche Fragen bei der Rück¬
gliederung des Saargebiets“ (Ausarbeitung des MR Kralik im Reichswirtschaftsmini¬
sterium v. 31.7.29): BA R 2/2713b.
37 Das Gutachten ist Anlage zum „Material..." (Anm. 36).
38 AA ... betr. Rückgliederung, Bd. 2.
39 Vgl. die Aufzeichnung über die Saarfrage auf der Haager Konferenz (o. V.): AA Büro
StS betr. Saarfrage, Ba. 4.
40 Verm. Posses über Gespräch am 23.8.29: BA R 431/247, Bl. 89ff. (Reichswirtschafts¬
ministerium künftig: RWiM).
41 Vgl. Z e n n e r , Parteien, S. 225.
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