Forderungen wurden zwar abgelehnt, möglicherweise als Folge der Restabilisie-
rung des Franc, jedoch durch Reichsgerichtsurteil 1927 und 192816 bestätigt, so
daß sich unabsehbare saar- und außenpolitische Folgen ergeben konnten. Vor
allem entstand Unruhe in der saarländischen Öffentlichkeit, die eine solche Be¬
vorzugung der Beamtenschaft mißbilligte17. Die einmalige Unterstützung der
Saararbeiterschaft durch die Reichsregierung18 war der Versuch, die Wogen der
Erregung zu beruhigen. Die Reichsregierung wehrte sich im Verein mit dem Mit¬
glied der Regierungskommission Koßmann gegen eine Ausführung des Reichsge¬
richtsurteiles, der Streit zog sich jahrelang hin19.
3. Die Saarstellen im Reich
Für die Erledigung von Saarangelegenheiten sowie die Verbindung zum Saargebiet
ganz allgemein entwickelte sich beim Reich und den beteiligten Ländern Preußen
und Bayern im Laufe der Jahre eine Organisation von teils offiziellen, teils unter
anderem Namen arbeitenden Saarbehörden. Die folgende Darstellung dieser Be¬
hörden kann jedoch wegen der nach der Machtergreifung vielfältig einsetzenden
Einflüsse der NSDAP auf die Verwaltung im Reich nur für die Zeit bis 1933
gelten.
Als Ergebnis des Friedensvertrages wurden Angelegenheiten des Saargebietes bis
1935 federführend vom Auswärtigen Amt bearbeitet. Das Saarreferat hatte dort
zu Anfang kurz der VLR Graf von der Schulenburg inne1, dann ab 1921 der
Gesandtschaftsrat und spätere VLR Dr. Hermann Voigt. In der Abteilung II
zunächst dem Inhaber des Referats Besetzte Gebiete, VLR von Friedberg, unter¬
stellt, leitete Voigt später selbständig das Saarreferat2. Voigt wird wegen seiner
Tüchtigkeit und Sorgfalt von beteiligten Beamten besonders gerühmt, der
bayerische Geheimrat Jolas schreibt ihm sogar das Hauptverdienst an der erfolg¬
reichen Abstimmung 1935 zu3. Voigt unterhielt wie die Saarvertrauensmänner
Preußens und Bayerns ein System von Informanten im Saargebiet4.
Zweimal wurde versucht, die Federführung in Saarangelegenheiten dem Aus¬
wärtigen Amt zu entziehen. Der eine Versuch ging 1922 aus vom Staatssekretär
im Reichsministerium für die Besetzten Gebiete, Brugger, der einen Saarausschuß
I# Vgl. das Urteil des Reichsgerichts v. 15.6.1928: BA R 431/245.
17 Zahlreiche Vorgänge dazu in: BA R 431/242 und 243.
18 O b e , Rudolf, Die Arbeiterverhältnisse im französisch-fiskalischen Saarbergbau, Diss.
Frankfurt/M. 1930, S. 65.
19 Schreiben des Ausw. Amts v. 19.10.1928 an den Staatssekretär in der Reichskanzlei:
BA R 431/245, Bl. 161ff., ferner: R 431/251, Bl. 210 und 213, Bericht Koßmanns v.
22.3.1929 an VLR von Friedberg: AA Büro des Reichsministers, betr. Bes.Geb.Saar-
gebiet, Bd. 3.
1 Auskunft von Herrn Watermann am 25.2.1969.
2 Vgl. den Geschäftsverteilungsplan des Ausw.Amts vom November 1925, in: AD AP,
Serie B, Bd. I, 1, S. 755.
3 Jolas-Erinnerungen, Bd. 2, S. 153. Auskunft von Herrn Watermann.
4 Auskunft von Herrn Generalkonsul a. D. Dr. Voigt am 20.6.1968. Hinweis auf Voigts
Vertrauensleute in seiner Aufzeichnung vom 3.9.1932: AA ... betr. PoIit.Angelegen-
heiten des Saargebiets. Allgemeines, Bd. 43.
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