Saarland vorgesehen war. Saassens Organisationsplan faßte Reichsreformpläne
und die traditionelle Gliederung einer preußischen Regierung zusammen: eine
dem künftigen Regierungspräsidenten beigegebene politische Präsidialabteilung
war als Vorstufe für die Verwaltung der Reichsgaue gedacht, daran schlossen
sich die Abteilungen einer preußischen Regierung21. Bürckels Vorstellungen
waren dagegen von politischen Überlegungen bestimmt. Er wollte „eine volks¬
verbundene Verwaltungsorganisation“. Obwohl er dem Regierungspräsidenten
die sachliche Dienstaufsicht zugestand, wollte er neben den Chefs der Abteilun¬
gen noch einen Stab von Mitarbeitern einsetzen, die nur ihm persönlich durch
den nationalsozialistischen Treuebegriff verbunden waren22. Ein solcher Ver¬
waltungsaufbau hätte notwendig, wie Saassen erkannte23, Kompetenzstreitig¬
keiten mit sich gebracht, abgesehen davon, daß dadurch zwei Kategorien von
Beamten entstanden, deren eine der NSDAP nahestand.
Offensichtlich drang Bürckel mit seinen Plänen nicht durch. Die Organisation
seiner Behörde durch die 1. Durchführungsverordnung zum Saarland-Gesetz
vom 22. Februar 193524 gab ihm keine persönlichen Mitarbeiter bei. Sie glie¬
derte das Reichskommissariat in drei Abteilungen:
Abt. Ia (Personalsachen, landrätliche Verwaltung, Kassen- und Rechnungswe¬
sen, Hoheitssachen und Gendarmerie) unterstand dem Regierungspräsidenten
Jung,
Abt. Ib (Gemeindeaufsicht, Bauten und Wirtschaft) dem Regierungsdirektor
Barth,
Abt. Ic (Arbeit, Arbeitsbeschaffung, Landwirtschaft, Gewerbeaufsicht, Veteri¬
närwesen und Leitung der Zweigstelle des Landesarbeitsamtes) dem Regie¬
rungsdirektor Nietmann,
Abt. II (Provinzialanstalten, Landesfürsorgeverband) dem Regierungsdirektor
Obe,
Abt. III (Schulwesen) dem Regierungsdirektor Wambsganß und Bezirksver¬
waltungsgericht, Oberversicherungsamt und Versorgungsgericht dem Regie¬
rungsdirektor Binder.
Bürckel kam seinen Absichten insofern nahe, als die Chefs der Abteilungen
Männer seines Vertrauens waren. Mit Barth und Binder stand er seit 1933 in
enger Verbindung. Nietmann war stellvertretender Landesführer der Deut¬
schen Front, Wambsganß war Leiter des NSDAP-Amtes für Erzieher bei der
pfälzischen Gauleitung. Lediglich Obe war aus der Regierungskommission in
eine gleiche Stellung des Reichskommissariats übernommen worden, da er be¬
sondere Beziehungen zu reichsdeutschen Stellen hatte und durch fachliche
21 Aufzeichng. Saassens v. 29.1.35: BA R 2/12256.
22 Bemerkungen zum Aufbau der Behörde des Reichskommissars (o. D.): ebda.
23 Bericht Saassens v. 30.1.35 an den StS im RMdl: ebda.
24 RGBl. Teil I, 1935, S. 220ff. Der Entwurf des Reichsinnenministeriums v. 18.2.35
(BA R 431/257, Bl. 36ff.) hatte noch 5 Abteilungen vorgesehen. Dem Verm. des
MR Gossel (RFM) v. 22.2.35 (BA R 2/12256) zufolge wurde dies am 21.2. geändert.
Dieser Vermerk und das Sehr, des Reichsarbeitsministers v. 22.2.35 an den RMdl
(BA, Rep. 318 Nr. 409) betonen die Vorläufigkeit der neuen Verwaltungsorganisa¬
tion. Für die Chefs der Abteilungen vgl. S.L.Z. Nr. 62 v. 5.3.35: „Die neue Saar-
Regierung.“
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