Full text: Die nationalsozialistische Herrschaftsübernahme an der Saar

Saarland vorgesehen war. Saassens Organisationsplan faßte Reichsreformpläne 
und die traditionelle Gliederung einer preußischen Regierung zusammen: eine 
dem künftigen Regierungspräsidenten beigegebene politische Präsidialabteilung 
war als Vorstufe für die Verwaltung der Reichsgaue gedacht, daran schlossen 
sich die Abteilungen einer preußischen Regierung21. Bürckels Vorstellungen 
waren dagegen von politischen Überlegungen bestimmt. Er wollte „eine volks¬ 
verbundene Verwaltungsorganisation“. Obwohl er dem Regierungspräsidenten 
die sachliche Dienstaufsicht zugestand, wollte er neben den Chefs der Abteilun¬ 
gen noch einen Stab von Mitarbeitern einsetzen, die nur ihm persönlich durch 
den nationalsozialistischen Treuebegriff verbunden waren22. Ein solcher Ver¬ 
waltungsaufbau hätte notwendig, wie Saassen erkannte23, Kompetenzstreitig¬ 
keiten mit sich gebracht, abgesehen davon, daß dadurch zwei Kategorien von 
Beamten entstanden, deren eine der NSDAP nahestand. 
Offensichtlich drang Bürckel mit seinen Plänen nicht durch. Die Organisation 
seiner Behörde durch die 1. Durchführungsverordnung zum Saarland-Gesetz 
vom 22. Februar 193524 gab ihm keine persönlichen Mitarbeiter bei. Sie glie¬ 
derte das Reichskommissariat in drei Abteilungen: 
Abt. Ia (Personalsachen, landrätliche Verwaltung, Kassen- und Rechnungswe¬ 
sen, Hoheitssachen und Gendarmerie) unterstand dem Regierungspräsidenten 
Jung, 
Abt. Ib (Gemeindeaufsicht, Bauten und Wirtschaft) dem Regierungsdirektor 
Barth, 
Abt. Ic (Arbeit, Arbeitsbeschaffung, Landwirtschaft, Gewerbeaufsicht, Veteri¬ 
närwesen und Leitung der Zweigstelle des Landesarbeitsamtes) dem Regie¬ 
rungsdirektor Nietmann, 
Abt. II (Provinzialanstalten, Landesfürsorgeverband) dem Regierungsdirektor 
Obe, 
Abt. III (Schulwesen) dem Regierungsdirektor Wambsganß und Bezirksver¬ 
waltungsgericht, Oberversicherungsamt und Versorgungsgericht dem Regie¬ 
rungsdirektor Binder. 
Bürckel kam seinen Absichten insofern nahe, als die Chefs der Abteilungen 
Männer seines Vertrauens waren. Mit Barth und Binder stand er seit 1933 in 
enger Verbindung. Nietmann war stellvertretender Landesführer der Deut¬ 
schen Front, Wambsganß war Leiter des NSDAP-Amtes für Erzieher bei der 
pfälzischen Gauleitung. Lediglich Obe war aus der Regierungskommission in 
eine gleiche Stellung des Reichskommissariats übernommen worden, da er be¬ 
sondere Beziehungen zu reichsdeutschen Stellen hatte und durch fachliche 
21 Aufzeichng. Saassens v. 29.1.35: BA R 2/12256. 
22 Bemerkungen zum Aufbau der Behörde des Reichskommissars (o. D.): ebda. 
23 Bericht Saassens v. 30.1.35 an den StS im RMdl: ebda. 
24 RGBl. Teil I, 1935, S. 220ff. Der Entwurf des Reichsinnenministeriums v. 18.2.35 
(BA R 431/257, Bl. 36ff.) hatte noch 5 Abteilungen vorgesehen. Dem Verm. des 
MR Gossel (RFM) v. 22.2.35 (BA R 2/12256) zufolge wurde dies am 21.2. geändert. 
Dieser Vermerk und das Sehr, des Reichsarbeitsministers v. 22.2.35 an den RMdl 
(BA, Rep. 318 Nr. 409) betonen die Vorläufigkeit der neuen Verwaltungsorganisa¬ 
tion. Für die Chefs der Abteilungen vgl. S.L.Z. Nr. 62 v. 5.3.35: „Die neue Saar- 
Regierung.“ 
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