gliederungsplanung auf dem Gebiet der Verwaltungsübernahme sehr spät. Vor
allem war bis Ende 1934 nicht klar, wie das Saargebiet ins Reichsgebiet über¬
nommen werden sollte.
a) Die Einrichtung des Reichskommissariats für die Rückgliederung des
Saarlandes
Die vor Jahresende 1934 selten erörterte Frage der Zukunft des Saargebietes
als Verwaltungseinheit wurde von zwei Richtungen her beeinflußt. Einerseits
waren Preußen und Bayern bestrebt, das Saargebiet nach dem Stand von 1918
rückzugliedern, in Preußen bestanden sogar Pläne, das ganze Saargebiet mit
Teilen der Westpfalz dem preußischen Staatsgebiet zuzuschlagen1. Zum andern
wurde das Saargebiet in die Planung der Reichsreform einbezogen, wobei es mit
der Rheinpfalz zusammengefaßt wurde2. Unausgesprochen standen dahinter
Bürckels Absichten, seinen Machtbereich als Gauleiter auszuweiten, so daß die
preußische Auffassung die gewachsenen Bindungen des Saargebietes zum Trie¬
rer Raum betonte. Doch hatten die Verbote Hitlers, die Reichsreform in der
Öffentlichkeit zu erörtern3, zur Folge, daß im Stillen mit der Rückgliederung an
Preußen und Bayern gerechnet wurde4. Auch ein Gesetzentwurf des Reichs¬
innenministeriums vom 20. Juli 19345 zur Reichsreform ließ die Eingliederung
des Saargebiets offen, während ein Entwurf des Ministerialrats Nicolai vom
Oktober 1934 das Saargebiet mit der Rheinpfalz zusammenfaßte6. Dieser Plan
tauchte nun öfters auf7, und Mitte Dezember hatte Bürckel durchgesetzt, daß
sowie Savelkouls, Hermann, Politische Wirtschaft im Saargebiet, in: G r a -
bowsky-Sante, Grundlagen, S. 294.
1 Für Bayern siehe AA... betr. Pol.Ang. Denkschr. Jolas, S. 233f. sowie Jolas-Erinne-
rungen, Bd. 2, S. 150 (StA Speyer). Auf preußischer Seite wandte sich zuerst der Re¬
gierungspräsident von Trier, Saassen, gegen die Abtrennung des Saargebietes von
Preußen. Vgl. seinen Bericht v. 14.11.33 an den Preuß. Innenminister, der ohne nach¬
weisbare Antwort blieb, in Abschr. aber dem Gauleiter von Koblenz-Trier, Gustav
Simon, dem Oberpräsidenten der Rheinprovinz und dem Bischof von Trier über¬
sandt wurde (StA Koblenz, Abt. 442 Nr. 8548). Zugrunde lagen dem die Gutachten
des Direktors des Institutes für geschichtliche Landeskunde der Rheinlande in Bonn,
Prof. Dr. Franz Steinbach v. 4.11.33 und des Direktors der Trierer Stadtbibliothek,
Prof. Dr. Gottfried Kentenich v. 3.11.33 (Beide Gutachten in: StA Koblenz, Abt. 442
Nr. 8548). Auch der Bericht des Landeshauptmannes der Rheinprovinz v. 12.12.33
an den StS im RMdl, der sich auf das Gutachten von Prof. Dr. Steinbach v. 28.11.33
„Rheinprovinz und Neugliederung des Reiches“ stützte, war gegen die Abtrennung
des Saargebietes von Preußen nach der Rückgliederung (BA, Rep. 320 Nr. 436).
2 Denkschr. der Anhalt. Staatsreg. v. Ende 1933 mit anliegender Karte des Statistischen
Reichsamtes, Nicolai, Helmut, Der Staat im Nationalsozialistischen Weltbild, S. 56,
Denkschr. des Reichsstatthalters in Baden v. 23.12.33 (BA R 4311/495).
3Bracher-Sauer-Schulz, Machtergreifung, S. 594.
4 Vormerkung v. Jolas v. 21.11.33: AA ... betr. Pol.Ang.Allg., Bd. 54; Jolas-Erinnerun-
gen, Bd. 3, S. 171f. (StA Speyer); Saarwirtschaftsdienst Nr. 137 v. 18.6.34: Mitteilung
des RMdl. Noch Ende 1934 führte der bayerische Saarvertrauensmann Binder mit der
Reg. der Pfalz einen Schriftwechsel über die Berücksichtigung des bayer. Saargebiets¬
teiles im Staatshaushalt Bayerns für 1935 (StA Speyer, Best.Bez.amt Kusel, Nr. 1424).
5 BA, Rep. 320 Nr. 437.
6 Ebda., Nr. 439.
7 Vgl. Verm. des RFM v. 5.11.34: BA R 2/5831a.
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