sei, ob überhaupt größere Markbeträge zu erreichen, diese bis zu diesem Zeit¬
punkt jedenfalls ausgeblieben seien. Sie schlug daher die „Verpfändung alles Mo¬
bilisierbaren“ vor342.
Am 20. Juli versprach Minister Morize den Firmen auf Antrag ab 21. Juli Fran¬
kengelder gegen Verpfändung von Reichsmark. Diese Darlehn sollten in Höhe
von 90°/o des Frankenbetrages, der sich durch Umrechnung der in Pfand ge¬
gebenen Reichsmark zum Kurs von 6,08 ergab, gewährt werden343. Über den
Betrag zuzüglich der für einen Monat berechneten Zinsen sollte ein Wechsel aus¬
gestellt werden, der von der darlehnsnehmenden Firma (Bankkunde) angenom¬
men und mit dem Aval einer im Saargebiet ansässigen Bank versehen sein mußte.
Die Regierungskommission verpflichtete sich, diesen auf Sicht ausgestellten
Wechsel nicht früher zur Einlösung zu bringen, als die Umwechslung von Mark
in Franken zu einem offiziellen Kurs praktisch möglich würde. Die Banken, die
Industrie und vor allem Hermann Röchling weigerten sich, diese Bedingungen zu
akzeptieren. Da sich die Lage jedoch nach dem 21. Juli etwas besserte, konnten
sich die meisten Banken Franken über ihre Hauptstellen (Deutsche Bank und
Disconto-Gesellschaft) oder durch Mitwirkung französischer Banken (Hermann
Röchling) und teilweise auch durch die Unterstützung der Regierungskommission
beschaffen344.
e) Die Geschäftsentwicklung der Deutschen Bank (bzw. der Deutschen Bank und
Disconto-Gesellschaft), Filiale Saarbrücken von 1920 bis 1935
Die Geschäftsentwicklung der Deutschen Bank Filiale Saarbrücken war in der
Periode 1920 bis 1935 durch zwei entscheidende äußere Merkmale beeinflußt:
einmal ihre enge Bindung an die Zentrale in Berlin und somit an die Wirtschafts¬
situation im Deutschen Reich und zum anderen durch ihre Sonderstellung im
Saargebiet auf Grund der Bestimmungen des Versailler Vertrages.
Das Jahr 1919 wurde allgemein als ein Jahr der Bankenhochkonjunktur bezeich¬
net345. Sie erfuhr 1920 noch eine hohe Steigerung. Die Haupttriebkraft dieser
Hochkonjunktur auf dem ungesunden Wirtschaftsboden der Nachkriegszeit, die
Inflation, dauerte fort und drohte unter dem Druck der Erfüllung der deutschen
Wiedergutmachungsverpflichtungen noch zügelloser weiterzuwachsen. Bei einer
Betrachtung der Passivseite der Bilanz346 fällt vor allem der starke Anstieg der
342 Durch die verschiedenen Devisenverordnungen des Reichs durften weder Zahlungs¬
mittel noch Wertpapiere ohne ausdrückliche Genehmigung der Stelle für Devisenbewirt¬
schaftung versandt oder überbracht werden. Dasselbe galt auch für die Gewährung
von Markkrediten an Ausländer und Saarländer. Ferner waren Termingeschäfte gegen
Reichsmark über ausländische Zahlungsmittel oder Forderungen in ausländischer
Währung oder über Edelmetalle verboten. Diese Verordnungen innerhalb der Devisen¬
zwangswirtschaft zeigen die Schwierigkeiten einer Markbeschaffung für das Saar¬
gebiet (ASKB-DB-D-1, Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 1. August
1931, Bl. 303).
343 ASKB-DB-D-1, Bl. 241, Schreiben des Ministers Morize an die Deutsche Bank und
Disconto-Gesellschaft vom 20. Juli 1931.
344 ASKB-DB-D-1, Bl. 240.
345 Frankfurter Zeitung vom 29. 6. 1921.
346 Vgl. Anlage 8.
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