Full text: Die Geschichte der Saarländischen Kreditbank Aktiengesellschaft (5)

1 Million Franken, die Allgemeine Elsässische Bankgesellschaft 6 Millionen 
Franken und die Bank für Saar- und Rheinland etwa 13 Millionen Franken. 
Die Banque Nationale de Crédit konnte aus der Spanne zwischen Soll- und 
Habenzinsen einen jährlichen Gewinn von rd. 3 Millionen Franken erzielen293. 
Die Kreditgewährung an die Schwerindustrie, namentlich an die Hüttenwerke 
und eisenverarbeitenden Betriebe, wurde bewußt von den französischen Banken 
durch günstigere Bedingungen erzwungen. Diesen Banken kam das Eindringen 
französischer Unternehmen in die Eisenindustrie an der Saar sehr gelegen. 
Durch den Krieg waren den saarländischen Hüttenwerken ihre luxemburgischen 
und lothringischen Erzfelder und Zweigniederlassungen verlorengegangen. Eine 
Anbahnung neuer Beziehungen mit den lothringischen Hütten war nur möglich 
durch eine starke Beteiligung französischen Kapitals an den Saarwerken. Zudem 
hatte die französische Regierung durch den Besitz der Saargruben ein wirksames 
Mittel in der Hand, die Eisenindustrie vom französischen Einfluß abhängig 
zu machen294. So gewannen nach und nach französische Hütten die Majorität 
in der saarländischen Eisenindustrie295. Es ist selbstverständlich, daß diese 
Werke zunächst französische Banken beanspruchten, zumal sie von diesen 
oft Kredite mit einem Zinssatz von 5 °/o erhielten, während der gängige 
Satz für Kontokorrentkredite zwischen 15 und 20 °/o lag296. Ein wesentlicher 
Nachteil und eine fast unerträgliche Lage entstand den Banken, dem Handel 
und der Industrie dadurch, daß alle in Saarbrücken ansässigen deutschen 
Banken allein auf die Filiale der Reichsbank in Saarbrücken angewiesen waren, 
da die Banque de France es nicht nur ablehnte, in Saarbrücken eine Filiale 
zu errichten, sondern sich auch weigerte, saarländische Frankenwechsel zu 
diskontieren. Hierdurch entstanden den Banken nicht nur erhöhte Kosten, 
sondern bei einer Geldverknappung oder gar bei einer Devisenzwangswirtschaft 
war es fast unmöglich, sich über die Reichsbank liquide Mittel, was für 
die Banken an der Saar eben Franken waren, zu verschaffen. 
Gemäß einer Verordnung vom 15. März 1921 war es den Banken freigestellt, 
ihre Bilanz im Sinne des § 40 des HGB des Deutschen Reiches in deutscher 
oder französischer Währung aufzustellen297. Mit der Einführung des französischen 
Franken als gesetzliches Zahlungsmittel am 1. Juni 1923 mußten die Banken ihre 
Bilanzen in französischer Währung aufstellen. Durch diese Verordnung der Re¬ 
gierungskommission298 wurde zwar die folgenschwere Doppelwährung im Saar¬ 
293 Saarbrücker Zeitung, Nr. 253 vom 14. 9. 1928. 
294 F. Emmrich, Nachkriegsentwicklung der Eisenindustrie, S. 70/71. 
295 Die Gebr. Stumm GmbH mußten 60 Vo ihres Kapitals der französischen Gesellschaft 
„Société des Forges et Aciéries du Nord et de Lorraine“ übertragen. Auch die Hal- 
bergerhütte GmbH und die Dillinger Hütte AG mußten 609/o ihres Kapitals in 
franz. Besitz überführen. Lediglich die Röchlingschen Eisenwerke konnten ihre 
Majorität behaupten. Die Burbacher Hütte war seit ihrer Gründung in belgisch¬ 
luxemburgischen Händen (F. E m m r i c h , Nachkriegsentwicklung der Eisenindustrie, 
S. 72/74). 
296 R. Fuchs, Kapitalverteilung, S. 46. 
297 Amtsblatt der Regierungskommission Nr. 5 vom 15. März 1921 Nr. 409, Verordnung 
betr. Aufstellung der Bilanz. 
298 Amtsblatt der Regierungskommission Nr. 13 vom 22. Mai 1923, Verordnung betr. 
die gesetzliche Währung im Saargebiet. 
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