Angestellten 1947 auf 376 Ende 1960 erhöht werden. Infolge der ständigen Erhö¬
hung des Personals stiegen die Personalunkosten und sozialen Aufwendungen
kontinuierlich an505.
Die im Saarvertrag vorgesehene Übergangszeit, in welcher das Saarland noch
zum französischen Wirtschafts- und Währungsraum gehörte, endete am 5. Juli
1959 um 24 Uhr. Mit dem 6. Juli kehrte das Saarland in den deutschen Wirt¬
schafts- und Währungsbereich zurück.
Bei der Währungsumstellung wurden sowohl die im Saarland in Umlauf befind¬
lichen Franken-Noten als auch -Münzen in DM umgetauscht. Ferner wurden alle
Franken-Guthaben bei saarländischen Kreditinstituten in DM umgewandelt506.
Das Verhältnis für den Umtausch französischer Geldzeichen und für die Um¬
wandlung von auf französische Währung lautenden Guthaben bei Geldinstituten
im Saarland betrug für 100 französische Franken 0,8507 Deutsche Mark507. Nur
für Spareinlagen, die am 19. 12. 1958 bestanden hatten und bis zum Ende der
Übergangszeit unverändert geblieben waren, betrug das Umstellungsverhältnis
aut Grund der von der Bundesregierung gegebenen Garantie faktisch 100 Franken
= 1 DM508 509.
An Bargeld wurden insgesamt 30,5 Milliarden frs. umgetauscht. Zum 6. Juli 1959
erstellte die Saarländische Kreditbank die DM-Eröffnungsbilanz in Höhe von
308 785 307,68 DM. Das Grundkapital betrug 6 000 000 DM, die Reserven
4 000 000 DM. Im Jahre 1970 betrug das Aktienkapital bereits 14 000 000 DM,
die Reserven standen mit dem gleichen Betrag zu Buche. Die Bilanzsumme erhöhte
sich bis 1970 auf 526,6 Millionen DM. Im gleichen Jahr beschäftigte die Bank
in der Hauptstelie, in neun Filialen und in acht Zweigstellen 482 Angestellte500.
Der Vorstand der Saarländischen Kreditbank besteht zur Zeit aus den Herren
Dr. Günter Frowein, Karl Heinz Haumann und Dr. Jost Prüm. Den Vorsitz im
Aufsichtsrat führt Herr Dr. Wilfried Guth, Mitglied des Vorstandes der Deutschen
Bank AG in Frankfurt/Main.
505 Vgl. Anlage 14.
506 Anordnung Nr. 2 über den Umtausch französischer Geldzeichen und die Umwandlung
von Guthaben bei Geldinstituten ifn Saarland, Abschnitt III, Artikel 15 ff., Amtsblatt
des Saarlandes vom 4. Juli 1959, Sonderausgabe.
507 Anordnung Nr. 1 über den Umrechnungskurs und die Umtauschfristen für den
Umtausch französischer Geldzeichen und die Umwandlung von Guthaben bei Geld¬
instituten im Saarland, Art. 1 u. 2, Amtsblatt des Saarlandes vom 4. Juli 1959,
Sonderausgabe.
508 Geschäftsbericht der Saarländischen Kreditbank pro 1959.
509 Filialen und Zweigstellen der Saarländischen Kreditbank Ende 1970:
Filialen
Zweigstellen
Bexbach
in Saarbrücken
Dillingen
Brandenburger Platz 18
Homburg
Eisenbahnstraße 23
Lebach
Hochstraße 154
Merzig
Kaiserslau ferner Straße 18
Neunkirchen
Lebacher Straße 84
Saarlouis
Mainzer Straße 106
St. Ingbert
in Dudweiler
Völklingen
Saarbrücker Straße 249
in Erbach
Geschäftsbericht der Saarländischen Kreditbank pro 1970.
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