Währungen verhindert. Durch die Sequestrierung der deutschen Banken im
Saarland und der Reichsbank (von 1945 bis November 1947 der Landeszentral'
bank Saar) wurde die saarländische Wirtschaft völlig von Deutschland getrennt
und an Frankreich gebunden. Anstelle der Reichsbankstelle (beziehungsweise
Landeszentralbank Saar) trat die Saarländische Rediskontbank durch Artikel 6
des Währungsgesetzes vom 15. November 1947463 als Korrespondenzbank der
Banque de France, um der saarländischen Wirtschaft die Möglichkeit des Dis¬
kontkredites zu sichern. Da etwra 60 °/o der Aktiven der an der Saar arbeitenden
Kreditinstitute im übrigen Deutschland nicht mobilisiert werden konnten, er¬
möglichte das französische Schatzamt den Ausgleich der Bankbilanzen durch
eine Bürgschaft. Ferner stellte das französische Schatzamt seine Garantie für
Bankkredite mit einer Laufzeit von drei bis neun Monaten zur Verfügung.
Pläne, anstelle der Filiale der Deutschen Bank in Saarbrücken eine Filiale des
Crédit Industriel d’Alsace et de Lorraine zu errichten, wurden vom CIAL in
Strasbourg abgelehnt mit der Begründung, daß bei einer eventuellen Rück¬
gliederung des Saarlandes an Deutschland der CIAL die Filiale wieder aufgeben
müßte. Ferner sei es günstiger, eine selbständige Bank zu gründen, bei der eine
französische Bankengruppe die Majorität besitze404. Der Präsident des CIAL in
Strasbourg, Jean Wenger-Valentin, konnte dabei auf seine Erfahrungen von
1935 mit der Banque du Rhin hinweisen465. Die Banque Nationale pour le
Commerce et l’Industrie, die Société Générale Alsacienne de Banque und der
Crédit Lyonnais hingegen errichteten Zweigstellen ihrer Hauptniederlassungen
im Saarland. Die B.N.C.I. (heute Banque Nationale de Paris) übernahm das lau¬
fende Geschäft der Röchling Bank, der Dresdner Bank und der Commerzbank
in Saarbrücken466.
Die Saarländische Kreditbank wurde notariell am 22. Oktober 1947 mit einem
Kapital von 500 000 RM in Form einer Aktiengesellschaft nach deutschem
Recht in Saarbrücken gegründet. Diese neugegründete Bank übernahm die Ge¬
schäfte der Deutschen Bank Filiale Saarbrücken und ihrer Zweigstellen im Saar¬
land, ferner die Zweigstellen der Gebr. Röchling Bank in Saarlouis und Merzig
und die Saar-Industriebank in Neunkirchen. Das Kapital von 500 000 RM
wurde am 20. November 1947 zum offiziellen Kurs von 1:20 umgestellt. Es
betrug somit 10 Millionen Franken. Die Hauptversammlung vom 6. Januar 1948
483 Gesetz Nr. 47 — 2158 zur Einführung der französischen Währung im Saarland vom
15, November 1947, Amtsblatt Nr. 62 vom 28. 11. 1947.
464 Unterredung mit Herrn Jean Wenger-Valentin, Präsident des CIAL in Strasbourg
vom 17. Dezember 1971.
4#5 Vgl. s io7 dieser Arbeit.
4C6 Es bestanden nach dem 20. November 1947 folgende Banken im Saarland:
a) Saarländische Kreditbank (Crédit Sarrois) AG
b) Maximini Bank KG, Saarbrücken (1949 in Liquidation)
c) Bankhaus J. M. Bickelmann & Cie., Saarlouis
d) Bankhaus Georg Müller, Saarbrücken (1953 von der Saargenossenschaftsbank,
heute Saar-Bank, übernommen)
e) Banque Nationale pour le Commerce et l’Industrie, Paris
f) Crédit Lyonnais, Paris
g) Société Générale Alsacienne de Banque, Strasbourg
K. Martin, Errichtung der französisch-saarländischen Währungsunion, S. 97/98).
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