düng von Wiesbaden laufend ergänzt wurden. Die Ansprüche, die an die drei im
Saargebiet weiter arbeitenden Filialen St. Ingbert, Neunkirchen und Homburg ge¬
stellt wurden, resultierten aus den in diesem Bezirk ansässigen Betrieben. Be¬
sonders stark machten sich die Ansprüche der Grubenverwaltung geltend. Hinzu
kamen noch die ins Saargebiet ausgewichenen Betriebe und Behörden, die ihre
übliche Bankverbindung nicht mehr in Anspruch nehmen konnten. So nahm zum
Beispiel die Reichsbahn Homburg die Filiale regelmäßig mit erheblichen Lohn-
und Gehaltszahlungen kurzfristig in Anspruch, da sie keine Möglichkeit mehr
hatte, mit der Deutschen Verkehrs-Kredit-Bank, die in die Pfalz ausgewichen war,
in Verbindung zu kommen392. Nach der Besetzung des Saargebietes durch die
Amerikaner im März 1945 versuchte der Direktor der Deutschen Bank Filiale
Saarbrücken in Verhandlungen mit den Amerikanern zu erreichen, daß die
Deutsche Bank weiter ihren Verpflichtungen, insbesondere der Löhnung der Berg¬
arbeiter, nachkommen dürfe. Hierzu wurde jedoch ein Raum benötigt, da das
zum großen Teil zerstörte Bankgebäude in der Kaiserstraße noch nicht wieder
aufgebaut werden konnte. Die amerikanische Besatzung- wies ihm daraufhin die
Räume der Stadthauptkasse Saarbrücken im Rathaus zu. Die notwendigen Gel¬
der zur Lohnzahlung befanden sich in den Tresoren der Zweigstellen in Neun¬
kirchen, St. Ingbert und Homburg. Die Deutsche Bank war somit die einzige
Bank, die nach der Besetzung in Saarbrücken ihre Geschäftstätigkeit sofort auf¬
nahm. Am 20. April 1945 konnte die Bank im Rathaus mit dem Geschäftsbetrieb
beginnen. Nach und nach wurden die Angestellten, die nicht in Gefangenschaft
waren, von Wiesbaden abgezogen und in Sulzbach mit den einzelnen Abteilungen
untergebracht. Gleichzeitig begann eine Saarbrücker Baufirma mit dem Wieder¬
aufbau des zerstörten Bankgebäudes393 394.
Am 12. Juli 1945 besetzten die Franzosen das Saargebiet und begannen ähnlich
wie nach dem Ersten Weltkrieg das Saargebiet wirtschaftlich an Frankreich zu
binden und politisch von Deutschland zu trennen. 1947 kamen sämtliche deut¬
schen Großbanken unter Sequesterverwaltung. Die Bestrebungen Frankreichs
zeigten sehr bald, daß im Gegensatz zu der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg sämt¬
liche deutschen Banken das Saargebiet verlassen mußten. So arbeitete die Filiale
in Saarbrücken nach ihrem Umzug ins wiederaufgebaute Bankgebäude in der
der Kaiserstraße bis Ende 1947 unter Sequester.
b) Die Arisierung jüdischer Betriebe und die Behandlung jüdischer Kundschaft
durch die Deutsche Bank Filiale Saarbrücken
Seit einiger Zeit wird dieses Thema wieder in der Öffentlichkeit diskutiert, da
durch die Veröffentlichung eines Buches von Eberhard Czichon304 dieses Pro¬
blem hochgespielt wurde. Gerade das Problem der „Arisierung“ jüdischer Be¬
triebe bildete neben der Liquidierung den wichtigsten Faktor der antisemitischen
392 ASKB-DB-V-1, Bl. 167—169.
393 Unterredung mit Herrn Dr. Eduard Martin vom 10. Dezember 1971.
394 E. Czichon, Der Bankier und die Macht, Köln 1970. Vgl. Teilurteil des Land¬
gerichts Stuttgart vom 24. Febr. 1972 und Schlußurteil vom 27. Juni 1972, in denen
Czichon rechtskräftig verurteilt wurde.
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