Signum Adelhardi comitis findet; haben wir doch gerade in den Einträgen von
Remiremont einen Adalhard als Sohn des Pfalzgrafenpaares vorgefunden70. Auch
in der Eifel (Reifferscheidt) und im Jülichgau, wo die Pfalzgrafenfamilie ihren
Mittelpunkt gehabt zu haben scheint, findet man diesen Chorbischof 'Wigfried mit
Eigenbesitz wieder71. Ähnlich verhält es sich, wenn man noch einen Blick auf den
Grafen Richwin (Rucuvin) wirft. Dieser scheint an der deutschen Westgrenze
gleichfalls eine gewichtige Rolle gespielt zu haben. Er ist doch wohl hinter dem
Richizo comes zu suchen, auf dessen Intervention Otto I. am 12. Februar 973 für
das Kloster zu Crespin eine Urkunde ausstellen ließ72; denn Richizo ist ja eine
der geläufigsten Koseformen für Richwin73. Möglicherweise haben wir ihn auch
in jenem Richizo vor uns, der nach dem Bericht Alperts von Metz von Kaiser
Otto II. 982 zum Schutze der Kaiserin Theophanu und des Bischofs Dietrich von
Metz in Rossano zurückgelassen worden war und der dort den Kaiser selbst aus
der Gefangenschaft auf einem griechischen Schiff, das dieser nach der verheeren¬
den Niederlage von Cotrone schwimmend erreicht hatte, befreite74. Dieser an der
Westgrenze tätige Richizo wiederum war der Vater eines Godizo (= Gottfried),
des Herrn der Burgen Aspel und Heimbach, eines vir magnarum opum. Der Ring
schließt sich wieder, wenn man sieht, daß Gerhardus Mosellensis, d. h. Graf Ger¬
hard von Metz, der Bruder Adalberts und Adelheids, im Jahre 1021 die oberhalb
Düren gelegene Burg Heimbach für die Töchter seines 1011/12 verstorbenen pro-
pinquus Godizo behauptet75.
70 Vgl. oben S. 57. Ein anderer Graf Adalhard ist in Lothringen in jener Zeit nicht
nachzuweisen.
71 H. Beyer, Mittelrhein. Urkundenbuch I S. 301 f. nr. 245.
72 MG DD Otto I S. 579 nr. 426: fidelissimorum nostrorum Richizonis atque Amelrici
comitum interventu. — Hierbei kann es sich nicht mehr um Graf Richar handeln,
wie oftmals angegeben wird (z. B. H. S p r o e m b e r g , Die lothringische Politik
S. 68). Denn Richar kam ja schon am 17. 9. 972 ums Leben, wie wir oben S. 94 aufzu¬
zeigen vermochten. Aber auch im Falle, daß man — vielleicht wegen des fehlenden
comes-Titels — das herangezogene Todesdatum des Verduner Nekrologs nicht auf
Graf Richar bezieht, kann der Richizo comes dieser Otto-Urkunde vom 12. 2. 973
nicht gut mit Graf Richar identifiziert werden. Denn Otto I. nahm ja bereits einen
Monat später, am 15. 3. 973, in Magdeburg die Neuverteilung der Lehen des ver¬
storbenen Richar vor (vgl. oben Anm. 57). Richar hätte dann in diesem einen Monat
zumindest aus der deutschen Rheingegend nach Verdun ziehen und dann von dort
mit dem Bischof Wigfried nach Vandresel an der Maas aufbrechen müssen, ja die
Nachricht vom Tode Richars hätte auch innerhalb dieser Frist noch wieder nach
Magdeburg gelangen müssen, was doch wohl in dieser gedrängten Form kaum denk¬
bar ist.
73 Der Graf Richwin von Verdun, der 923 vom Grafen Boso von Burgund erschlagen
worden ist, wird z. B. in der Vita Johanns von Gorze, c. 105, Richizo genannt;
MG SS IV S. 367.
74 Alpertus, De episcopis Mettensibus libellus, MG SS IV S. 698.
75 Alpertus, De diversitate temporum, MG SS IV S. 702, 711 — 718. Vgl. z. B. S. 714:
Godizo is ..., propinquus venerabilis Liutgardae (Tochter Wichmanns von Hama-
land, Äbt. v. Elten) et uxoris Baldrici (Gemahl der Adela v. Elten), moriens Hengi-
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