Kaiser Heinrich III. durch großmütterlichen Erbbesitz begütert war85. Auch der
vorgenannte Graf Rich win (Rucuvin) steht in solchen Verbindungen. Sieht man
ihn doch als Unterzeichner einer Urkunde der Gozlinwitwe Uda, die wir oben als
Schwester des Pfalzgrafen Gottfried ermitteln konnten65 66. Diese Beziehungen
spiegeln sich zudem in den Namen der betrachteten Personen wider. Denn Richar
hieß doch — worauf schon hingewiesen worden ist — der Onkel des Pfalzgrafen
Gottfried, dessen Gedächtnis in der Gottfried-Familie sogar sehr gepflegt worden
sein muß, wie der im vorangegangenen Kapitel zitierte zweite Eintrag aus Remi-
remont erweist67. Und der Name von Graf Richars Verwandten (Vetter oder
Onkel?), Bischof Wigfried von Verdun, war bereits bei dem Bruder des Pfalz¬
grafen Gottfried zu sehen. Der Name Wigfried kommt sogar bei einem weiteren
Bruder der drei bislang betrachteten Verwandten des Bischofs Wigfried von Ver¬
dun vor: es handelt sich um den Trierer Archidiacon und Chorbischof Wigfried,
der zwischen 967 und 975 wiederholt bezeugt ist68. Die Zusammenhänge kann
man einer Trierer Urkunde entnehmen. Nach jener, einem 967 abgeschlossenen
Präkarievertrag, waren nämlich der oben schon genannte Graf Liuthard und der
Chorbischof Wigfried Brüder. Per manus advocati mei Liuthardi et fratris gab der
genannte Chorbischof de rebus proprietatis meg in pago Muslense in marcha Bu-
rense in comitatu Bedensi, um seinerseits Gut in Lenningen (Kt. Remich, Luxem¬
burg) zusammen mit seinem eigenen Schenkgut zum Nießbrauch zurückzuerhalten.
Liuthard Unterzeichnete seinerseits die Urkunde als comes69. Bei der marcha
Burense handelt es sich um das nicht allzu weit von Lockweiler entfernte Beuren,
gegenüber Remich, im Kreise Saarburg. Die Beziehungen zur Gottfried-Familie
zeichnen sich hier ab, wenn man bei den Unterschriften dieser Urkunde nach
Wigfried selbst und nach den Handzeichen seines Bruders Liuthard, auch das
65 Vgl. oben bei Anm. 51. Wie Lockweiler in die Hand der Großmutter Heinrichs III.,
Adelheid, gelangte, ist freilich unklar. Fest steht nur, daß das Verduner St. Pauls¬
kloster diesen Besitz nicht lange halten konnte und ihn offenbar wieder veräußerte.
Bereits 981 war Lockweiler einem gewissen Arnulf in Prekarie gegeben, nach dessen
Tode es wieder an die Abtei zurückzufallen hatte. Zum Jahre 995 hat man von
diesem Arnulf das letzte Lebenszeichen. (Vgl. H. M e i n e r t, Papsturkunden in
Frankreich, NF 1: Champagne und Lothringen, 1932, S. 177 Anhang nr. 1, und
P. E. Hübinger, Die weltlichen Beziehungen der Kirche von Verdun zu den
Rheinlanden S. 28 ff.). Wenn Lockweiler aber schließlich von Adelheid oder deren
bislang noch unbekannten Eltern erworben wurde, so müssen sie ein bestimmtes
Interesse daran gehabt haben. Ob es als altes Familiengut galt? Daß Adelheid oder
deren Eltern Lockweiler aber ihrerseits geerbt haben, ist nicht erwiesen. (Vgl. dazu auch
unten S. 147 Anm. 254).
66 Vgl. oben Falttafel nach S. 70 und S. 93 Anm. 55.
67 Vgl. oben S. 72.
68 H. Beyer, Mittelrhein. Urkundenbuch I S. 284 nr. 228, S. 286 nr. 230, S. 301
nr. 245; vgl. auch C. Wampach, Urkunden- und Quellenbuch I S. 242 ff. nr. 178
und S. 254 f. nr. 184.
69 C. Wampach, Urkunden- und Quellenbuch I S. 244 f. nr. 178; (H. Beyer,
Mittelrhein. Urkundenbuch I S. 284 nr. 228).
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