Full text: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen

Kaiser Heinrich III. durch großmütterlichen Erbbesitz begütert war85. Auch der 
vorgenannte Graf Rich win (Rucuvin) steht in solchen Verbindungen. Sieht man 
ihn doch als Unterzeichner einer Urkunde der Gozlinwitwe Uda, die wir oben als 
Schwester des Pfalzgrafen Gottfried ermitteln konnten65 66. Diese Beziehungen 
spiegeln sich zudem in den Namen der betrachteten Personen wider. Denn Richar 
hieß doch — worauf schon hingewiesen worden ist — der Onkel des Pfalzgrafen 
Gottfried, dessen Gedächtnis in der Gottfried-Familie sogar sehr gepflegt worden 
sein muß, wie der im vorangegangenen Kapitel zitierte zweite Eintrag aus Remi- 
remont erweist67. Und der Name von Graf Richars Verwandten (Vetter oder 
Onkel?), Bischof Wigfried von Verdun, war bereits bei dem Bruder des Pfalz¬ 
grafen Gottfried zu sehen. Der Name Wigfried kommt sogar bei einem weiteren 
Bruder der drei bislang betrachteten Verwandten des Bischofs Wigfried von Ver¬ 
dun vor: es handelt sich um den Trierer Archidiacon und Chorbischof Wigfried, 
der zwischen 967 und 975 wiederholt bezeugt ist68. Die Zusammenhänge kann 
man einer Trierer Urkunde entnehmen. Nach jener, einem 967 abgeschlossenen 
Präkarievertrag, waren nämlich der oben schon genannte Graf Liuthard und der 
Chorbischof Wigfried Brüder. Per manus advocati mei Liuthardi et fratris gab der 
genannte Chorbischof de rebus proprietatis meg in pago Muslense in marcha Bu- 
rense in comitatu Bedensi, um seinerseits Gut in Lenningen (Kt. Remich, Luxem¬ 
burg) zusammen mit seinem eigenen Schenkgut zum Nießbrauch zurückzuerhalten. 
Liuthard Unterzeichnete seinerseits die Urkunde als comes69. Bei der marcha 
Burense handelt es sich um das nicht allzu weit von Lockweiler entfernte Beuren, 
gegenüber Remich, im Kreise Saarburg. Die Beziehungen zur Gottfried-Familie 
zeichnen sich hier ab, wenn man bei den Unterschriften dieser Urkunde nach 
Wigfried selbst und nach den Handzeichen seines Bruders Liuthard, auch das 
65 Vgl. oben bei Anm. 51. Wie Lockweiler in die Hand der Großmutter Heinrichs III., 
Adelheid, gelangte, ist freilich unklar. Fest steht nur, daß das Verduner St. Pauls¬ 
kloster diesen Besitz nicht lange halten konnte und ihn offenbar wieder veräußerte. 
Bereits 981 war Lockweiler einem gewissen Arnulf in Prekarie gegeben, nach dessen 
Tode es wieder an die Abtei zurückzufallen hatte. Zum Jahre 995 hat man von 
diesem Arnulf das letzte Lebenszeichen. (Vgl. H. M e i n e r t, Papsturkunden in 
Frankreich, NF 1: Champagne und Lothringen, 1932, S. 177 Anhang nr. 1, und 
P. E. Hübinger, Die weltlichen Beziehungen der Kirche von Verdun zu den 
Rheinlanden S. 28 ff.). Wenn Lockweiler aber schließlich von Adelheid oder deren 
bislang noch unbekannten Eltern erworben wurde, so müssen sie ein bestimmtes 
Interesse daran gehabt haben. Ob es als altes Familiengut galt? Daß Adelheid oder 
deren Eltern Lockweiler aber ihrerseits geerbt haben, ist nicht erwiesen. (Vgl. dazu auch 
unten S. 147 Anm. 254). 
66 Vgl. oben Falttafel nach S. 70 und S. 93 Anm. 55. 
67 Vgl. oben S. 72. 
68 H. Beyer, Mittelrhein. Urkundenbuch I S. 284 nr. 228, S. 286 nr. 230, S. 301 
nr. 245; vgl. auch C. Wampach, Urkunden- und Quellenbuch I S. 242 ff. nr. 178 
und S. 254 f. nr. 184. 
69 C. Wampach, Urkunden- und Quellenbuch I S. 244 f. nr. 178; (H. Beyer, 
Mittelrhein. Urkundenbuch I S. 284 nr. 228). 
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