freilich, ihre eigenen Nachkommen, Geschwister, Vettern und Cousinen, die bislang
von uns auch nicht erwähnt worden sind, unberücksichtigt bleiben mögen.
Von der Lösung dieses Problems um die Verwandtschaft Ottos und Irmingards
von Hammerstein auf die nächsten Kapitel vorausschauend sei jetzt schon be¬
merkt, daß vor allem die hier erstmals gelungene namentliche Ermittlung der
Gemahlin und der Kinder des lothringischen Pfalzgrafen Gottfried für alles Fol¬
gende von der größten Wichtigkeit ist.
78 Daß Irmintrud mit einem Mann aus dem Hause des Maasgau-Grafengeschlechtes um
Reginar und Giselbert vermählt gewesen sein dürfte, zeigt gerade das Auftauchen
der Reginar- und Giselbert-Namen in ihrer Nachkommenschaft; vgl. dazu H. R e n n ,
Das erste Luxemburger Grafenhaus S. 39 f., und E. Hlawitschka, Lotharin¬
gien und das Reich (1968) S. 177 Anm. 61. Ein anderer gleichfalls sehr diskutabler
Vorschlag zur Erklärung jener auffälligen Namen — und zwar Herleitung derselben
aus der Vorfahrenschaft Wigerichs — findet sich bei K. A. Eckhardt, Genealo¬
gische Funde zur allgem. Geschichte (2. Aufl. 1963) S. 58 f.
79 Karl d. Einf. war einerseits das letzte Kind Ludwigs d. Stammlers und wurde sogar
erst nach dem Tode seines Vaters geboren, andererseits verheiratete er sich erst
relativ spät (vgl. E. Brandenburg, Die Nachkommen Karls d. Gr., Tafel 1).
Dadurch wird die in unserer Skizze angedeutete Generationsverschiebung in der Nach¬
kommenschaft Ludwigs d. Stammlers verständlich.
80 Die genealogische Einordnung Ermentruds, der Gemahlin des Grafen Arnulf von
Rumigny-Florennes und Mutter des Bischofs Gerhard von Cambrai, ist nicht völlig
sicher. Fest steht lediglich, daß Bischof Gerhard von Cambrai (1012 — 1051), der
Sohn Ermentruds und Arnulfs, durch seine Mutter mit Erzbischof Adalbero von
Reims verwandt war (Gesta episcoporum Cameracensium III c. 1, MG SS VII
S. 465: Domnus Imperator Henricus . . . Gerardo capellano, adhuc diacono, non
infimis parentibus Lothariensium atque Karlensium edito . . . (1012) donum largitus
est episcopii. Hunc in puericia Albero Remensium archiepiscopus, pro consanguini-
tate, sed et pro praediis quae ex parte matris in ipsa terra habebat hereditario iure
tenendis, secum permissione parentum abduxit et . . . educavit. Deshalb konnte
Ermentrud in der älteren Forschung gelegentlich auch als Tochter Gottfrieds des Ge¬
fangenen von Verdun betrachtet werden; z.B. bei C. G. Roland, Histoire
généalogique de la maison de Rumigny-Florennes (Annales de la Soc. archéol. de
Namur 19, 1891) S. 73, und bei F. Rousseau, Actes des comtes de Namur de
la première race 946 — 1196 (1936) S. XVII. Auch F. W. Oedìger, Die ältesten
Urkunden d. Stiftes Rees S. 28, schließt sich diesem Vorschlag an, hält gleichwohl
die von uns vorgenommene Einordnung für möglich. Man könnte Ermentrud freilich
auch als Nachkommin Heinrichs oder Reginars, der Brüder Gottfrieds des Gefan¬
genen, ansehen.
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