Full text: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen (4)

freilich, ihre eigenen Nachkommen, Geschwister, Vettern und Cousinen, die bislang 
von uns auch nicht erwähnt worden sind, unberücksichtigt bleiben mögen. 
Von der Lösung dieses Problems um die Verwandtschaft Ottos und Irmingards 
von Hammerstein auf die nächsten Kapitel vorausschauend sei jetzt schon be¬ 
merkt, daß vor allem die hier erstmals gelungene namentliche Ermittlung der 
Gemahlin und der Kinder des lothringischen Pfalzgrafen Gottfried für alles Fol¬ 
gende von der größten Wichtigkeit ist. 
78 Daß Irmintrud mit einem Mann aus dem Hause des Maasgau-Grafengeschlechtes um 
Reginar und Giselbert vermählt gewesen sein dürfte, zeigt gerade das Auftauchen 
der Reginar- und Giselbert-Namen in ihrer Nachkommenschaft; vgl. dazu H. R e n n , 
Das erste Luxemburger Grafenhaus S. 39 f., und E. Hlawitschka, Lotharin¬ 
gien und das Reich (1968) S. 177 Anm. 61. Ein anderer gleichfalls sehr diskutabler 
Vorschlag zur Erklärung jener auffälligen Namen — und zwar Herleitung derselben 
aus der Vorfahrenschaft Wigerichs — findet sich bei K. A. Eckhardt, Genealo¬ 
gische Funde zur allgem. Geschichte (2. Aufl. 1963) S. 58 f. 
79 Karl d. Einf. war einerseits das letzte Kind Ludwigs d. Stammlers und wurde sogar 
erst nach dem Tode seines Vaters geboren, andererseits verheiratete er sich erst 
relativ spät (vgl. E. Brandenburg, Die Nachkommen Karls d. Gr., Tafel 1). 
Dadurch wird die in unserer Skizze angedeutete Generationsverschiebung in der Nach¬ 
kommenschaft Ludwigs d. Stammlers verständlich. 
80 Die genealogische Einordnung Ermentruds, der Gemahlin des Grafen Arnulf von 
Rumigny-Florennes und Mutter des Bischofs Gerhard von Cambrai, ist nicht völlig 
sicher. Fest steht lediglich, daß Bischof Gerhard von Cambrai (1012 — 1051), der 
Sohn Ermentruds und Arnulfs, durch seine Mutter mit Erzbischof Adalbero von 
Reims verwandt war (Gesta episcoporum Cameracensium III c. 1, MG SS VII 
S. 465: Domnus Imperator Henricus . . . Gerardo capellano, adhuc diacono, non 
infimis parentibus Lothariensium atque Karlensium edito . . . (1012) donum largitus 
est episcopii. Hunc in puericia Albero Remensium archiepiscopus, pro consanguini- 
tate, sed et pro praediis quae ex parte matris in ipsa terra habebat hereditario iure 
tenendis, secum permissione parentum abduxit et . . . educavit. Deshalb konnte 
Ermentrud in der älteren Forschung gelegentlich auch als Tochter Gottfrieds des Ge¬ 
fangenen von Verdun betrachtet werden; z.B. bei C. G. Roland, Histoire 
généalogique de la maison de Rumigny-Florennes (Annales de la Soc. archéol. de 
Namur 19, 1891) S. 73, und bei F. Rousseau, Actes des comtes de Namur de 
la première race 946 — 1196 (1936) S. XVII. Auch F. W. Oedìger, Die ältesten 
Urkunden d. Stiftes Rees S. 28, schließt sich diesem Vorschlag an, hält gleichwohl 
die von uns vorgenommene Einordnung für möglich. Man könnte Ermentrud freilich 
auch als Nachkommin Heinrichs oder Reginars, der Brüder Gottfrieds des Gefan¬ 
genen, ansehen. 
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