Einf, Schwester Ermentrud, nämlich die soeben öfter erwähnte Gemahlin des
Pfalzgrafen Wigerich. Ja, zu einer ca. 908/909 geborenen Dame paßt dann
gleichfalls ausgezeichnet, daß sie ca. 934 verheiratet ist und mit eigenen Kindern
hervortritt. Ein weiteres kommt sichernd und bestätigend dazu: Frederuna, die
916/17 verstorbene Gemahlin Karls d. Einfältigen und Mutter einer Ermentrude,
war — wie verschiedene Anhaltspunkte ergeben — eine sehr nahe Verwandte
Haganos, des bekannten Günstlings Karls d. Einfältigen75. Wenn nun aber gerade
Hagano in einem offenbar um die Mitte des 10. Jahrhunderts von Ermentrud,
der Gemahlin des Pfalzgrafen Gottfried, veranlaßten Familiengedenkeintrag mit¬
genannt wird76, dann kann es sich bei der Pfalzgrafengemahlin Ermentrud in
der Tat nur um jene gleichnamige Tochter Karls d. Einfältigen und Frederunas
handeln.
Durch Ermentruds Herleitung von den Karolingern bleibt somit — zum Kern¬
problem, der Ermittlung der Geschwister in der Vorfahrenschaft Ottos und Ir-
mingards von Hammerstein, zurückkehrend — nun nur noch die eine Möglich¬
keit, auf die wir schon bei der Betrachtung des Namens Gottfried stießen: daß
nämlich Pfalzgraf Gottfried von dem Matfriedinger Gerhard und der Liudol-
fingerin Uota abstammte und daß er als der Geschwisterteil der Gozlingemahlin
Uda anzusehen ist.
Man darf sonach wohl mit allem Recht Ottos und Irmingards von Hammerstein
Abstammung und Verwandtschaft in der folgenden Weise rekonstruieren77, wobei
75 Vgl. Recueil des actes de Charles III le Simple I (1940), ed. P h. L a u e r S. 202 ff.
nr. 90 und S. 217 ff. nr. 95; dazu die Hinweise bei A. Eckel, Charles le Simple
(1899) S. 99 und 107 Anm. 1.
76 Vgl. unten S. 72 und 76.
77 Die Darstellung der verwandtschaftlichen Verhältnisse Ottos und Irmingards von
Hammerstein, die E. KI e b e I, im Anhang zu seinem Aufsatz Alemannischer Hoch¬
adel im Investiturstreit (in: Grundfragen der Alem. Geschichte; Vorträge und For¬
schungen, hrsg. v. Th. Mayer, Bd. 1, 1955, Tafel III nach S. 242) gibt, ist völlig
falsch und irreführend, ja sogar K1 e b e 1 s eigenen, auf S. 229 f. gebotenen und
auf Schenk zu Schweinsberg gestützten Darlegungen widersprechend. Der
Pfalzgraf Gottfried (bzw. Herzog Gottfried der Vita Adelheids von Vilich) ist hier
mit Graf Gottfried dem Gefangenen (von Verdun) identifiziert, die Verwandtschaft
Ottos und Irmingards erscheint um eine Generation näher als die genealogische
Notiz zur Seligenstädter Synode überliefert etc. Eine weitere kritische Betrachtung
jener Aufstellungen kann somit wohl unterbleiben. — Den letzten Versuch, die
Eltern des Pfalzgrafen Gottfried und des Erzbischofs Wigfried von Köln zu be¬
stimmen und somit auch unser Problem lösen zu helfen, hat jüngst S. Corsten,
Rheinische Adelsherrschaft im ersten Jahrtausend, in: Rhein.Vjbl. 28 (1963) S. 113—130,
unternommen. Er meint, den Erzbischof Hermann von Köln (888 — 924) nicht nur
als Wigfrieds Vorgänger, sondern auch als dessen und Pfalzgraf Gottfrieds Vater
ansehen zu dürfen. Sein methodischer Ausgangspunkt, gemäß welchem er Personen
mit gleichem Namenssuffix (-gisel, -bald, -fried etc.) als Brüder oder andere nahe
Verwandte auffassen zu dürfen glaubt, ist jedoch wissenschaftlich unhaltbar. Weitere
Bemerkungen erübrigen sich somit. Eine knappe Übersicht über Corstens Auffassungen
wird unten S. 134 f. gegeben.
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