Läßt sich somit zwar Endgültiges über die Quelle für das Zitat Gerardus comes
nostrae civitatis, filius Ricardi potentis, nicht sagen, so dürfte aber doch wohl so¬
viel deutlich geworden sein, daß wir hier keine Fälschung des Abb£ de Camp vor
uns haben. De Camp kannte dieses Zitat durch Benoit Picart von Toul. Auch
dieser, dem der bewußte Satz gar nicht in seine Beweisführung paßte, kann nicht
als ein Fälscher gelten! Das Zitat entstammte vielmehr offensichtlich einer spät¬
mittelalterlichen bzw. frühneuzeitlichen Metzer Bürgerchronik. Dem Autor der¬
selben wiederum, der ja doch überhaupt erst auf den Namen Graf Richards kom¬
men mußte, scheinen Quellen zur Verfügung gestanden zu haben, die uns heute
fehlen. Und somit dürfen wir für den umstrittenen Satz wohl doch zu einer posi¬
tiveren Bewertung kommen, als die bisherige berechtigte Skepsis zuließ.
f. lothr. Gesch. 13 (1901) S. 245, jene oben mitgeteilte Lesung von Meu risse
S. 314 aus den „Annales du Sieur Praülon“ berichtigt, aber auf S. 295 Anm. 4, wo
er das hier behandelte Zitat anführt, nur bemerkt: „Ne s’agirait-il pas de la chroni¬
que de Praillon?“. Ist der erste (Londoner) Teil nur noch unvollständig erhalten?
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