Pfalzgrafen Gottfried und den drei berühmten lothringischen Geschwistern noch
eine Generation vermuten. Hier bietet sich also tatsächlich die Möglichkeit, den
Grafen Richard von Metz — wenn man die beiden Sätze des Abbe de Camp
nicht weiter ohne ersichtlichen Grund beiseiteschieben will und unsere zusätzlichen
Argumente beachtet — in den behandelten Verwandtenkreis mit einzubeziehen.
Da Richard seinerseits dem Gottfried/Ermentrud-Sohn Gerhard in der Grafschaft
Metz nachfolgte, und offensichtlich auch neben diesem in Remiremont hervor¬
zutreten begann, könnte man ihn — wenn man ihn in die durch die Vita Adel¬
heids feststehende Filiation von Pfalzgraf Gottfried zu Kaiser Heinrich III. mit
einbezieht — nunmehr auch als Sohn dieses Gerhard ansprechen und hätte also
in Gerhard den bislang unbekannten, in der Vita Adelheidis ungenannt geblie¬
benen atavus Heinrichs III. vor sich. In einem solchen Falle der Einbeziehung
Richards von Metz ergibt sich dann auch — in Verifizierung des oben S. 137
aufgestellten Hilfsschemas — eine leicht veränderte Zusammenfügung der Stücke
bei der Erklärung der Verwandtschaft Konrads II. und Leos IX.: man kann
eine Schwester Richards von Metz als die Gemahlin des Hugo raucus ansehen,
womit dann durch deren Herleitung von dem Pfalzgrafensohn Gerhard auch das
Eindringen des Namens Gerhard in die Egisheimer Familie erstmals verständlich
wird252.
252 Nachdem festgestellt ist, daß die Kinder des Pfalzgrafen Gottfried etwa 10 bis
15 Jahre älter waren, als bisher angenommen, könnte man erwägen, ob nicht etwa
die „Verduner Grafengruppe“ von einem der beiden Pfalzgrafensöhne Gebhard oder
Adalhard abstammte, wodurch dann die genealogischen Verbindungen Godizos von
Aspel zu Gerhardus Mosellensis (von Metz) bzw. Liuthards von Longwy zu Kon-
rad II. wesentlich enger erscheinen würden. Da aber der zu dieser Gruppe ge¬
hörende Graf Richar 964 die Nachfolge des in Italien gestorbenen Herzogs Gottfried
in der Verwaltung des 958 zerschlagenen Reginar-Machtbereiches in Niederlothrin¬
gen antrat und da er vielleicht sogar schon 959 — 61 in Aachen neben Erzbischof
Brun von Köln bei einer Zusammenkunft adliger Herren, die in der Grenzsicherung
eine Rolle spielten, zugegen war [ J. Halkin — C. G. Roland, Recueil des
«hartes de 1‘abbaye de Stavelot-Malmedy I (1909) S. 169 ff. nr. 74; C. W a m -
pach, Urkunden- und Quellenbuch I S. 213 ff. nr. 167; zur Datierung und zur
Echtheitsfrage zuletzt E. Wisplinghoff, Die Kanzlei der Erzbischöfe von
Köln im 10. Jahrhundert, in: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins 28 (1953)
S. 49 ff., und F. W. Oediger, Die Regesten der Erzbischöfe von Köln 1,2
(1955) S. 135 f. nr. 442 — Signum Warnen comitis, Reginardi, Geuardi et Richard
et multorum . . . Godefrido duce; dabei dürfte es sich um Graf Werner und seinen
Bruder Reginald handeln, die Ende 973 erschlagen wurden (vgl. oben S. 97 Anm. 78
und 79) sowie um Gebhard, Sohn des Pfalzgrafen Gottfried und eben um Graf
Richar, dazu um Herzog Gottfried, Sohn des gleichnamigen Pfalzgrafen], er da¬
mals also schon erwachsen gewesen sein muß, erhielte man bei einer solchen An¬
ordnung der genealogischen Blöcke doch eine recht enge, wenn nicht gar allzu enge
Generationenfolge zwischen dem etwa 902/03 geborenen Pfalzgrafen Gottfried bzw.
seiner 908 geborenen Gattin Ermentrude und ihrem sonach bereits 959 — 61 bzw.
964 erwachsenen Enkel. Auch Graf Liuthard ist schon von 966 an bezeugt; vgl.
oben S. 100 Anm. 91. Bei einer solchen Anordnung müßte dann außerdem Bischof
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