heidis genannten atavus Heinrichs III.209 ansieht und deren Eltern also in Pfalz¬
graf Gottfried und Ermentrud erblickt; — das war ja einer der Vorschläge
Kimpens, die wir zurückweisen mußten, weil man dann ja gegen die klaren
Quellenaussagen dem Pfalzgrafenpaar zwei Töchter zuschreiben müßte. So
bleibt eigentlich — will man mit der bisherigen Forschung den in der Vita Adel-
heidis genannten Sohn des Pfalzgrafen Gottfried und gleichzeitigen atavus Hein¬
richs III. als einen (etwa 945 geborenen) Urgroßvater Heinrichs III. auffassen
und das in allgemeiner Weise für Ahn und Vorfahre übliche Wort atavus hier in
diesem speziellen Sinn (Urgroßvater) gebraucht wissen — nur die Möglichkeit,
daß die Gemahlin des Hugo raucus und die Gemahlin des atavus Schwestern ge¬
wesen sind. Die „Verduner Grafengruppe“ und Bischof Wigfried von Verdun wären
dann — da die Namensübernahme bei den beiden Wigfrieden (dem Bischof von
Verdun und dem Chorbischof von Trier) und bei Graf Richar auf Blutszusam¬
menhänge, nicht auf Verschwägerung, deutet — wohl in der Weise an die Pfalz¬
grafenfamilie anzufügen, daß man sie von Geschwistern des älteren Gottfried
und des Erzbischofs Wigfried von Köln abstammen läßt. Dadurch wird vor allem
auch das Erfordernis210 211 erfüllt, daß Graf Liuthard von Longwy nicht nur als
Verwandter Kaiser Konrads II. erscheint, sondern uns auch als consanguineus
Kaiser Ottos III. entgegenzutreten vermag.
Bei dieser Zusammenfügung erklärt sich sofort, woher der Name Gerhard, der
für das lothringische Herzogshaus so bezeichnend ist, stammt und weshalb Adel¬
heid, die Mutter Kaiser Konrads II., ihrem in der zweiten (ostrheinischen) Ehe
geborenen Sohn und späteren Bischof von Regensburg den Namen Gebhard gab:
beide Namen entstammen der Familie des Pfalzgrafen Gottfried. Ja, auch der
Name Adelheids selbst entstammt dieser212 213. Selbst die Tatsache, daß ein Bruder
des 1048 zum Herzogtum gelangten Gerhard, der Graf Odelridi218, einem Sohn
den Namen Gottfried gab214, erscheint nun nicht mehr unmotiviert.
Aber etwas anderes fällt an dieser Tafel auf: In ihr ist für den Grafen Richard
von Metz kein Raum. Man könnte also hier eine späte Rechtfertigung für den
Zweifel Calmets an den beiden von Abbe de Camp überlieferten Sätzen fin¬
den215 *. Aber andererseits hat es diesen Mann ganz zweifelsohne gegeben. Er wird
209 Vgl. oben S. 51.
210 Vgl. oben S. 98 f. Anm. 82 und 83.
211 Vgl. oben S. 74 f., bes. S. 75 Anm. 18.
212 Vgl. dazu oben S. 68.
213 Vgl. oben S. 82 mit Anm. 7.
214 E. Hlawitschka, Studien zur Äbtissinnenreihe von Remiremont S. 65; Lib.
mem. von Remiremont f. 44 r.
215 Vgl. oben S. 119 f. Zu den Bedenken von A. C a 1 m e t, Hist, de Lorraine 1. Aufl. I
S. CXIII, 2. Aufl. I S. CXLIX, an den von de Camp überlieferten Sätzen vgl.
unten S. 174.
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