tisch ist mit jenem Grafen Liuthard, der kurz vor 973 Lockweiler um Baslieux
bei Longwy vom Bischof Wigfried von Verdun eingetauscht hatte. Wenn nun
aber der Graf Liuthard der Urkunde Wigfrieds von Verdun bereits vor 981 sine
berede verstorben war, ein anderer Liuthard ca. 1004 das jenem älteren Liuthard
973 noch gehörende Baslieux veräußern kann, dann spricht alle Wahrscheinlich¬
keit dafür, daß der jüngere Liuthard (von Longwy) der Sohn und Erbe eines
Bruders des älteren Liuthard gewesen ist. Da von dessen drei oben behandelten
Brüdern Wigfried Chorbischof von Trier und doch wohl unverheiratet gewesen
ist, kann dieser jüngere Liuthard eigentlich nur ein Sohn Richwins oder des 972
erschlagenen Grafen Richar gewesen sein.
Das alles erlaubt — wenn man auf die Lebensspannen der Personen achtet und
folglich auch der spezielleren und weniger gebräuchlichen sobrinus-Angabe gegen¬
über der stets allgemein wirkenden und vielfach für alle entfernteren Verwandten
gebrauchten «epos-Bezeichnung* 94 im Verhältnis Bischof Wigfrieds von Verdun zu
seinen gräflichen Verwandten den Vorzug einräumt95 96 — folgende Zusammen¬
stellung:
X
Reginold Werner Richwin Richar Liuthard Wigfried Wigfried
+ 973/Ende + 973/Ende + 972 4- vor 981 ChorbisA. Bischof
v. Trier v. Verdun
967—975 959—984
Godila Godizo Liuthard v. Longwy
GD Liuthar GD Emmehilde
u. a. Werner Töchter9® Manegaud
94 Vgl. oben S. 48 mit Anm, 6. Zur Verwendung der nepos-BezeiAnung an Stelle von
consobrinus vgl. auch H. B o 11 n o w , Die Grafen von Werl, Diss. Greifswald 1930,
S. 88. — Die klassisch-antike Grundbedeutung von consobrinus ist zwar „Neffe/
Schwestersohn“, doch steht consobrinus in mittelalterlichen Quellen vorwiegend in
der Bedeutung von „Vetter“. Das zeigt auch ein Blick auf die oben S. 97 heran¬
gezogene Thietmarstelle über Godila. Daß Wigfried von Verdun nicht der „Schwe¬
stersohn“ einer Dame gewesen sein kann, zu deren Ehe er seine Zustimmung gibt
und die beim Eheabschluß selbst erst 12 Jahre alt war, ist evident. Bischof Wigfried
war allenfalls Godilas Onkel, sie also Wigfrieds Nichte, falls man die Vetter/Cousine-
Lösung nicht befürworten will.
95 Zu der Möglichkeit, Bischof Wigfried von Verdun als Onkel der behandelten Grafen¬
gruppe aufzufassen, vgl. auch unten S. 146 Anm. 252.
96 Zu dieser Nachkommenschaft vgl. F. W. O e d i g e r, Die ältesten Urkunden des
Stiftes Rees; in: Annalen des Hist. Vereins f. d. Niederrhein 148 (1949) S. 26.
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