Arbeit in Anspruch nahm17. In seiner Tätigkeit betonte er von Anfang an,
daß es um die Erfüllung des Versailler Vertrages gehe, und in den Sitzungen
der Regierungskommission wurde das Vertragswerk immer wieder als
Richtschnur und Basis aller Entscheidungen herangezogen. Rault begann
seine Arbeit mit einer klaren Konzeption, wie diese Erfüllung des Ver¬
sailler Vertrages aussehen müsse. Er bestimmte den Geist seiner Auslegung
und Anwendung. Unter seiner Führung stellte sich die Aufgabe der Regie¬
rungskommission in einer dreifachen Schichtung dar:
1. Garantie und Schutz der Rechte Frankreichs,
2. Ausbau der Autonomie des Saargebietes,
3. Verwaltung des Gebietes zum Wohl der Bevölkerung.
Alle drei Gesichtspunkte, die in dieser Reihenfolge für Raults Politik ma߬
gebend waren, erhielten aber ihre eigentliche Färbung und Akzentuierung
durch eine tiefer begründete Sehweise der gesamten Aufgaben. Die fran¬
zösischen Vorrechte und die Autonomie des Saargebietes wurden vom Hin¬
tergrund der Versailler Verhandlungen her betrachtet, d. h. als Restbestand
umfassenderer Forderungen mit gewissen Möglichkeiten, Frankreichs ur¬
sprüngliche Zielsetzung in Zukunft zu verwirklichen. Die sachliche Verwal¬
tung des Saargebietes wurde als Vorstadium der Volksabstimmung gewertet,
von der sich Frankreich den Gewinn des gesamten oder zumindest eines
wesentlichen Teiles des Gebietes erwartete. Die große Selbständigkeit der
Kommission und seine einflußreiche Stellung ermöglichten Rault in der
Praxis einen Ausbau der französischen Rechte und der saarländischen Auto¬
nomie, und gleichzeitig vertrat er die Auffassung, daß diese Politik identisch
oder zumindest vereinbar sei mit einer Regierung im Namen des Völker¬
bundes und zum Wohle der Saarbevölkerung.
Die Ausweitung der Rechte Frankreichs
Die wirtschaftlichen Vorrechte Frankreichs wurden über den Vertrag hinaus
noch erweitert durch den Übergang der saarländischen Industrie zu 60 Pro¬
zent in die Hand französischer Aktionäre. Besonders traf das für die Eisen-
und Stahlindustrie zu. Rault selbst wies (im Juli 1923) auf diesen Sach¬
verhalt in der Saardebatte des Völkerbundrates hin und erklärte ihn als
Konsequenz aus den großen Vorteilen, die der Vertrag durch die Zollunion
und das französische Zollsystem ganz offensichtlich Frankreich habe zuge¬
stehen wollen18. Bereits unter der französischen Militärverwaltung hatte
17 S.D.N. J.O. 1,3 (1920), S. 101: Von Boch erhielt die Finanzen; Lambert: öffentliche
Arbeiten, Eisenbahnen, Post, Telegraphie; Moltke-Huitfeldt: Unterricht, Kultus,
öffentliche Wohlfahrt, Gesundheitswesen und Sozialversicherungen; für das fünfte
Mitglied wurden Justiz, Landwirtschaft und Ernährung reserviert. Als Waugh dann
nach Saarbrücken kam, wurde eine Neuordnung vollzogen. Rault und Lambert be¬
hielten ihre Ressorts, Moltke-Huitfeldt erhielt Kultus und Justiz, Waugh Ernährung
und Finanzen, Boch Landwirtschaft, Gesundheit und öffentliche Wohlfahrt (S.D.N.
J.O. 1,4, S. 192. Amtsblatt der Reg.-Kom. des Saarg., 1. Jg., Nr. 4). Vgl. auch Anlage
Nr. 30, unten S. 420 ff.
18 S.D.N. J.O. IV,8 (1923), S. 909.
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