Full text: Parteien und Politik im Saargebiet unter dem Völkerbundsregime 1920 - 1935 (3)

such gewarnt. Politische Auswirkung: Frage der Gemeindeglieder: Wie ist 
so etwas möglich? 
2. Der stellvertretende Ortsgruppenleiter der Deutschen Front in Fechingen 
verbreitet, daß nach dem 13. Januar sich die Partei geschlossen hinter die 
DC stellen werde. 
3. In der gleichen Weise wirkt im Saargebiet die in Schlesien und sonstwo 
in DC-Versammlungen geäußerte Behauptung: Bis zum 13. Januar habe die 
Kirche noch Schonzeit. Danach werde ganze Arbeit gemacht. Bekenntnis¬ 
treue Pfarrer werden davon nicht berührt. Ruft aber Unruhe und Unsicher¬ 
heit in der evangelischen Bevölkerung hervor. 
4. Die große Bekenntnisversammlung in Düsseldorf am 14. Oktober d. J., 
unmittelbar nach dem Eingriff der RKR2) in Bayern und Württemberg, von 
dreißigtausend Evangelischen, einschließlich des Saargebiets besucht, von 
der G.St.Po. und örtlichen Behörden genehmigt, wird unmittelbar vor Be¬ 
ginn von Berlin aus verboten. Erschütternde Wirkung insbesondere auf die 
evangelischen Saarländer, die das zum ersten Mal erleben mußten. Sie 
fragen: Wie kann der Staat seine treusten Glieder so vor den Kopf stoßen? 
5. Anfang November erscheint im Saargebiet (Sulzbach) Kirchenrat Dürr¬ 
feld aus Pyrmont mit einem Telegramm des Reichsbischofs, wonach er die 
erledigte Pfarrstelle dortselbst pro forma versorgen, im übrigen aber als 
Redner der Deutschen Front im Rückgliederungskampf sich betätigen solle. 
Sofortige Vorstellung unsererseits bei der Landesleitung der Deutschen 
Front. Der Saarbevollmächtigte Gauleiter Bürckel sagte sofortige Abberu¬ 
fung zu. Die Folgen dieses unglaublichen politischen Vorgehens mit der Ent¬ 
sendung des Kirchenrates Dürrfeld hätten sich ganz verheerend ausgewirkt: 
a. auf die separatistische Presse, b. auf die Regierungskommission. Die ein¬ 
heimischen Pfarrer als vaterländisch nicht geeignet hingestellt, als unsicher 
für den Abstimmungskampf. Die Regierungskommission zum Eingreifen 
gegen die evgl. Kirche geradezu herausgefordert, da Reichkirchenverfassung 
im Saargebiet nicht anerkannt. 
6. Der erste Jurist des „Bistums Köln-Aachen“ Siebert erläßt eine Verord¬ 
nung, wonach alle Pfarrer, die auf dem Boden der Dahlemer Botschaft 
stehen, für Privatpersonen erklärt, die Presbyter als unfähig, ein kirchliches 
Amt zu bekleiden, Gemeinden als verlustig gehend der Verfügung über 
kirchliche Gebäude und Vermögen bezeichnet werden. Diese Verordnung 
gründet er auf dem Presseerlaß des Flerrn Reichsinnenministers vom 6. und 
7. November. Diese Verordnung wird den Pfarrern durch die Post zuge¬ 
stellt, den Presbytern, Gemeindeverordneten usw. z. T. auf demselben 
Wege, z. T. persönlich durch den Gauleiter der DC Gustav Adolf Müller. In 
dieser Verordnung wird hervorgehoben, daß der Staat das DC Kirchen¬ 
regiment als die rechtmäßige Kirche anerkennt. Starke Wirkung auf die 
Gemeindeglieder, nicht im Sinne der Einschüchterung der Bekenntnisfront, 
2) Reidiskirchenregierung. 
418
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.