rung der Kohlepreise gab sich die Regierungskommission mit dem Erreichten
zufrieden und bestand nicht auf einer umfassenden Neuregelung37.
Eine weitere Kontroverse in Steuerfragen ergab sich im Zusammenhang mit
der Eingliederung in das französische Zollsystem, als Frankreich die Ein¬
führung der französischen Verbrauchssteuern an der Saar verlangte. Diese
Steuern wurden nicht wegen der Bedenken der Sozialisten gegen indirekte
Steuern überhaupt38 abgelehnt, sondern bei allen Parteien spielten national¬
politische Gesichtspunkte eine wesentliche Rolle39. Man wehrte sich gegen
den Einfluß Frankreichs auf die inneren Verhältnisse an der Saar, der sich
aus der Zolleingliederung ergab. Die Verhandlungen zwischen Regierungs¬
kommission und Landesrat führten zu keinem Ergebnis, obwohl die Regie¬
rungskommission zum Ausgleich für diese Steuern, die sich nicht aus Er¬
fordernissen des saarländischen Etats ergeben hatten, eine Reform der Ein¬
kommensteuer zur Entlastung der minderbemittelten Schichten versprochen
hatte40. Diese indirekten Steuern wurden gegen den Willen des Landesrates
gesetzlich eingeführt41.
1926 folgte dann eine weitere große Steuernovelle, die nun den wiederholt
vorgetragenen Wünschen der Bevölkerung über eine sozialere Ausgestaltung
des direkten Steuersystems Rechnung trug42. Die Steuerfreibeträge bei der
Einkommen- und Lohnsteuer für berufliche Auslagen und Familienunterhalt
wurden um 50 bzw. 100 Prozent erhöht. Diese Regierungsvorlage wurde
unverändert angenommen. In der Vermögenssteuer wurde auf Wunsch des
Landesrates die Grenze des nicht zu versteuernden Vermögens für alte und
arbeitsunfähige Leute noch wesentlich erhöht. Als Ersatz für die auf diese
Weise ausfallenden Steuern brachte die Regierungskommission Vorlagen zur
Erhöhung der Umsatzsteuer und der indirekten Steuern (Verbauchssteuer)
vor den Landesrat. Der Landesrat verweigerte grundsätzlich die Umsatz¬
steuer, nahm in aller Schärfe gegen die französische Luxussteuer, mit der der
saarländische Import an der Grenze durch die Zollverwaltung belegt wurde,
und gegen die indirekten Steuern nach französischem System Stellung43. Die
Regierungskommission solle den französischen Staat höher besteuern und
Einblick in den Isthaushalt gewähren und außerdem seien noch Reserven
da44. Alle Parteien verlangten gegenüber den bestehenden französisch orien¬
tierten indirekten Steuern die Einführung der Reichssteuern45. Die Regie¬
rungskommission berücksichtigte die Wünsche der Bevölkerung in der Weise,
37 S.D.N. J.O. IX,5 (1928), S. 760f.; Lambert, a. a. O., S. 202, weist ebenfalls darauf
hin, daß die Regierungskommission mit Rücksicht auf den Absatz der Saarkohle keine
zu hohe Besteuerung der Gruben habe erstreben können.
38 Landesrat d. Saargeb., Sten. Ber. v. 5. 2. 1925, S. 19.
39 Ebenda, Sten. Ber. v. 5. 2. 1925, S. 19 u. S. 21; v. 13. 2. 1925, S. 28; v. 2. 4. 1925,
S. 7 ff.
« Ebenda, Sten. Ber. v. 13. 2. 1925, S. 28.
41 Amtsblatt d. Reg.-Kom. 1925, Nrn. 418, 460, 490 u. 505.
42 Bericht der Reg.-Kom. über die Gesamtsteuerreform von 1926: S.D.N. J.O. VII,5
(1926), S. 652, u. VII,9 S. 1123.
43 Landesrat d. Saargeb., Sten. Ber. v. 11. 2. 1926, S. 26ff.; v. 13. 4. 1926, S. 33f.;
v. 26. 7. 1926, S. 4.
44 Ebenda: Sten. Ber. v. 26. 7. 1926, S. 4.
45 Ebenda: Sten. Ber. v. 12. 4. 1926, S. 35.
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