Full text: Parteien und Politik im Saargebiet unter dem Völkerbundsregime 1920 - 1935 (3)

besondere gegen die obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit und das Betriebs¬ 
rätegesetz. Die Verbindlichkeit der Schiedsgerichtsbarkeit enge Freiheit und 
Tätigkeitsbereich der Gewerkschaften ein, und man stehe teilweise diesem 
Gesetz bereits kritisch gegenüber90. Über das Betriebsrätegesetz seien die 
Urteile sehr verschieden, und man habe noch nicht genügend Erfahrungen 
gesammelt. 
Die Ausgangsposition zur Beurteilung der strittigen Fragen war in den Peti¬ 
tionen der Parteien und Gewerkschaften grundsätzlich verschieden von der 
Sicht im Memorandum der Regierungskommission. Die Gewerkschaften und 
Parteien erhoben Forderungen für die Bevölkerung und kritisierten das 
Bestehende als unzureichend, während die Regierungskommission ihre So¬ 
zial- und Arbeiterpolitik im Rahmen ihrer gesamten Regierungstätigkeit 
und ihrer Verantwortung für die Finanzen und die Wirtschaft sah. Die 
Saarländer blickten auf das deutsche Vorbild, die Regierungskommission 
verglich mit der Situation auch anderer europäischer Länder, insbesondere 
der Frankreichs und Englands. 
Der Rat griff diese Probleme der inneren Gesetzgebung des Saargebiets nicht 
auf, aber die folgenden Jahre brachten laufend Erfolge für die Wünsche der 
Saarländer. 1926 wurde nach Raults Rücktritt die Abteilung Sozialversiche¬ 
rungen Koßmann unterstellt91, die Kosten für die Unterhaltung des Ober¬ 
bergamtes gingen gemäß dem Wunsch des Landesrats auf die Landeskasse 
über92. Die Parteien reichten immer wieder ihre Verbesserungsvorschläge zu 
den einzelnen Gebieten der Sozialversicherung ein und machten sie im Lan¬ 
desrat geltend93. Die Regierungskommission, Abteilung Sozialversicherun¬ 
gen, arbeitete an Reformen in der Sozialversicherung. Bereits am 1. August 
1926 wurde eine große Reform mit wesentlichen Erhöhungen der Gruben¬ 
renten durchgeführt94. 
Entscheidender für die Durchsetzung der saarländischen Wünsche wurde 
aber, daß die Parteien und Gewerkschaften sich mit den Verhandlungen im 
Saargebiet nicht zufrieden gaben, sondern sich unmittelbar nach Berlin 
wandten. Der Landesrat hatte 1925 von der Regierungskommission Ver¬ 
handlungen mit dem Deutschen Reich wegen der Sozialversicherungen ver¬ 
langt95. Sie sollten der Angleichung an die deutschen Leistungen und dem 
Wiederanschluß an die deutschen Versicherungsträger dienen. Als Röchling 
1925 durch seine Bemühungen in Deutschland finanzielle Hilfe für sein 
90 Borck, a. a. O., S. 64, gibt eine Übersicht über die erfolgreiche Tätigkeit der unver¬ 
bindlichen Schlichtungsausschüsse im Saargebiet und folgert daraus, daß viele ehe¬ 
malige Verfechter der obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit ihre Auffassung geändert 
hätten. 
91 Neuverteilung der Ämter: Amtsblatt der Reg.-Kom. 1926, Nr. 161. 
92 Landesrat d. Saargeb., Sten. Ber. v. 17. 11. 1925, S. 8; Karius, a. a. O., S. 353. 
93 S.L.Z. Nr. 145 v. 30. 5. 1927: Hier berichtete der Landesratsabgeordnete Gärtner auf 
dem Parteitag der Zentrumspartei in seinem Referat über die Sozialpolitik, daß die 
Zentrumsfraktion allein 11 eigene Eingaben wegen der Sozialversicherung an die 
Regierungskommission gemacht habe und mit den anderen Parteien zusammen noch 
weitere 19 Eingaben. 
94 Ebenda und S.D.N. J.O. V,12 (1926), S. 1606. 
95 Landesrat d. Saargeb., Sten. Ber. v. 5. 8. 1925, S. 4. 
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