Full text: Parteien und Politik im Saargebiet unter dem Völkerbundsregime 1920 - 1935 (3)

Sozialversicherungen wurde eine Übernahme der gesamten deutschen Ge¬ 
setzgebung wie eine Wiederangliederung an die deutschen Versicherungs¬ 
träger verlangt. Das Vorgehen der Regierungskommission zur Abtrennung 
der saarländischen Versicherungsträger wurde als ungesetzlich bezeichnet. In 
arbeitsrechtlicher Hinsicht forderte man ebenfalls die restlose Einführung 
der deutschen Nachkriegsgesetzgebung über Arbeiterschutz und Koalitions¬ 
recht, Kollektivverträge und Schiedsgerichtsbarkeit, Arbeitervertretung, Ar¬ 
beitsvermittlung und Arbeitslosenunterstützung. Dieselben Wünsche wurden 
auch in der Denkschrift der Sozialdemokratischen Partei vom Februar 
192686 erneut in Genf vorgetragen. Rault war über die Denkschriften vom 
September 1925 und die Verhandlungen der saarländischen Delegation be¬ 
unruhigt, reiste deshalb nach Genf und besprach die Angelegenheit mit dem 
Generalsekretär Drummond87. Außerdem arbeitete die Regierungskommis¬ 
sion ein ausführliches Gutachten zu den Memoranden vom September aus. 
Dieses Gutachten war aus je einem Gutachten von Rault und von Koßmann 
entstanden und in der endgültigen Überarbeitung von der Regierungskom¬ 
mission einstimmig gutgeheißen worden88. Es wurde am 3. November 1925 
dem Rat übersandt89. 
Grundsätzlich betonte das Gutachten der Regierungskommission die wirt¬ 
schaftliche Sonderentwicklung des Saargebietes und die Notwendigkeit, auch 
in dem Versicherungswesen auf die Struktur der saarländischen Wirtschaft 
Rüdesicht zu nehmen. Außerdem wurde zu den Vergleichstabellen über 
deutsche und saarländische Leistungen geltend gemacht, daß die Aufstellung 
nicht überall vom Durchschnitt der deutschen Leistungen, sondern von 
Höchstleistungen ausgehe. Die Regierungskommission habe die Leistungen 
im Saargebiet laufend erhöht und habe den Stand der Vorkriegszeit, der 
durch den Friedensvertrag garantiert sei, wiederherstellen können. Außer¬ 
dem seien auch die anderen Komponenten der Wohlfahrt wie Vollbeschäf¬ 
tigung und Kaufkraft der Löhne mitzusehen. Kein Land kenne zwar so 
hohe Leistungen wie Deutschland, aber die Saarländer sähen nur die höheren 
Leistungen, ohne an die Belastungen für die Wirtschaft und die Steigerung 
der Lebenshaltungskosten durch eine solche Politik zu denken. Außerdem 
wies die Regierungskommission auch auf die Notwendigkeit der Befragung 
des französischen Staates hin und stellte fest, daß Deutschland seinen finan¬ 
ziellen Verpflichtungen in den Sozialversicherungen nicht nachgekommen sei. 
Zu den arbeitsrechtlichen Wünschen der Memoranden legte die Regierungs¬ 
kommission zunächst einmal dar, daß die Darstellung der Gewerkschaften 
den falschen Eindruck erwecke, als ob bestimmte fortschrittliche Entwick¬ 
lungen an der Saar nicht gegeben seien. Das Gutachten zeigte im einzelnen 
auf, daß die arbeitsrechtliche Lage und die Praxis durchaus günstig seien und 
erhob sachliche Einwände gegen die gewünschten deutschen Gesetze, ins¬ 
86 S.D.N. C. 124. M. 53. 1926. I. 
87 S.D.N., Archives du Secrétariat, Sect. Politique, Sarre, Nr. 56, Dossier général I, 
Record of Interview E.D. v. 8. 9. 1925: Drummond für Colban. 
88 Com. d. Gouv., Procès-verbaux v. 31. 10. 1925, S. 5, u. v. 3. 11. 1925. 
89 S.D.N. C. 701. M. 254. 1925. I., auch zu den folgenden Ausführungen. 
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