Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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durchschnittlichen  Angebot  gewerblicher  Arbeitsplätze  Teile  der  erhobenen  Gewerbesteuer  an  Gemeinden
  mit  überwiegender  Wohnfunktion  ab.

4.6.4 Gesetzliche  Grundlagen  der  kommunalen  grenzüberschreitenden  Kooperation
Das  Kommunalgesetz  des  Großherzogtums  macht  keinerlei  Angaben  über  die  grenzüberschreitenden
Befugnisse  der  luxemburgischen  Kommunen.  Es  sei  auf  die  in  Kapitel  4.8  zu  erläuternden  multilateralen
Abkommen  verwiesen,  an  deren  Vorbereitung  und  Unterzeichnung  der  luxemburgische  Staat  beteiligt
war,  und  somit  seinen  Gemeinden  gewisse  Kompetenzen  zugesteht,  die  für  die  vorliegende  Arbeit  von
Interesse  sind.

4.7  Rahmenbedingungen  in  Belgien
4.7.1  Grundzüge  der  belgischen  Territorial  Verwaltung
Die  jüngere  Geschichte  Belgiens  ist  gekennzeichnet  von  starken  Regionalisierungstendenzen  im  Zuge
der  Streitigkeiten  zwischen  dem  flämischen  und  dem  wallonischen  Teil  des  einstmals  zentralistisch  geprägten
  Staatsgebildes.  Die  Auseinandersetzungen  führten  zu  mehreren  Verfassungsänderungen  (zuletzt
1989)  und  den  sogenannten  Accords  de  la  Saint  Michel  (1992),  die  eine  föderalistische  Struktur  mit  den
drei  Regionen  Brüssel,  Wallonien  und  Flandern  schufen.  Gleichzeitig  wurden  die  Kompetenzen  des  Senats
  (Parlament  der  gewählten  Abgeordneten)  beschnitten,  während  die  Einflußmöglichkeiten  der  Kammer
  (Vertreter  der  Regionen)  erhöht  wurden.  Die  drei  Regionen  stellen  eine  neue  Ebene  territorialer
Gebietskörperschaften  über  den  9  Provinzen  und  589  Gemeinden  Belgiens  dar.  Ihnen  steht  eine  direkt
gewählte  Versammlung  (assemblée)  vor,  die  durch  eigene  Erlasse  („décrets“,  in  der  Region  Brüssel
ordonnances)  quasi  Gesetzgebungskompetenz  besitzt.  Nicht  nur  mit  der  Legislative,  sondern  auch  im
Verhältnis  zu  den  Provinzen  und  Gemeinden  unterscheidet  sich  die  belgische  Region  deutüch  von  dem
französischen  Pendant.  Eine  hierarchische  Verwaltungsstruktur  (tutelle)  bietet  ihnen  starken  Einfluß  auf
die  untergeordneten  Gebietskörperschaften  (BOYER  1994:154;  VANDERMOTTEN  &  Istaz  1995:844).
Neben  den  Regionen  als  Gebietskörperschaften  wurden  durch  die  Verfassungsreformen  nichtterritorialisierte
  Gemeinschaften  („communautés“)  der  drei  sprachlich-kulturellen  Volksgruppen  etabliert
  (Französischsprachige,  Niederländischsprachige  und  Deutschsprachige  Gemeinschaft  Belgiens).
Ihnen  werden  Kompetenzen  in  „personalisierbaren“  Aufgabenbereichen  (z.B.  Bildungswesen)  zuteil.  Die
Regionen  und  Gemeinschaften  Belgiens  verfügen  derzeit  über  ein  Budget,  das  über  50  Prozent  des  Bundesbudgets
  liegt.  Diese  Zahl  unterstreicht  eindrucksvoll  den  Stellenwert  der  Regionalisierung  in  Belgien
(BOYER  1994:155).
Traditionell  verfolgte  der  belgische  Staat  seit  seiner  Gründung  eine  Stärkung  der  Gemeinden  in  ihren
historischen  Grenzen:  „Elle  [la  politique  belge]  a  très  longtemps  favorisé-  le  retour  à  l'autonomie  des
communes  antérieurement  fusionnées,  ou  admis  la  création  de  communes  nouvelles“  (KERKHOFS-BONNEVIE
  &  COLLIGNON  1980:11).  Seit  den  1950er  Jahren  jedoch  sei  ein  gegenläufiger  Trend  festzustellen,
  der  sich  in  den  60er  Jahren  verstärkte  und  eine  vollständige  Reorganisation  ankündigte.  Diese
erfolgte  1977  durch  eine  Gemeindereform,  die  die  Zahl  der  belgischen  Kommunen  von  2675  auf  589
reduzierte  (Provinz  Luxemburg:  229  bzw.  44)  -  ein  Prozeß,  der,  wie  in  anderen  Ländern  auch,  von  zahlreichen
  lokalen  Konflikten  begleitet  wurde  (LEPSZY  &  WOYKE  1985:21).
Der  Bürgermeister,  vom  Gemeinderat  vorgeschlagen  und  vom  König  ernannt,  ist  eindeutig  der  Gemeinde
  verpflichtet.  Er  hat  die  Interessen  seiner  Gemeinde  gegenüber  den  übergeordneten  Verwaltungsund
  Regierungsebenen  zu  vertreten,  aber  auch  staatliche  Direktiven  umzusetzen.  Die  Kommunalpolitik
ist  in  Belgien  wichtiges  Fundament  einer  jeden  politischen  Karriere,  was  unter  anderem  die  Tatsache
belegt,  daß  1985  etwa  die  Hälfte  der  Abgeordneten  in  Brüssel  gleichzeitig  Gemeindebürgermeister  waren
  (LEPSZY  &  WOYKE  1985:22).
            
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