Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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•  die  Bau  und  Unterhaltung  der  Gemeindestraßen;
•  die  Vor-  und  Grundschulen  sowie  die  Erwachsenenbildung;
•  Sozialleistungen  für  Bedürftige.
Fakultative  Aufgaben,  die  jedoch  von  der  Mehrzahl  der  Kommunen  wahrgenommen  werden,  sind
beispielsweise:
•  das  Gesundheitswesen;
•  soziale  Einrichtungen  wie  Kindertagesstätten,  mobile  soziale  Hilfsdienste,  Altenpflegeheime;
•  Freizeit  und  Kultur;
•  der  öffentliche  Personennahverkehr  (ÖPNV);
•  die  Strom-  und  Gasversorgung;
•  der  Betrieb  von  Gemeinschaftsantennen;
•  die  Ausweisung  von  Industriegebieten;
•  die  Ausweisung  von  Naherholungsgebieten  (MINISTERE  DE  LINTERIEUR  1993:5ff.;  KONTER
1995:119ff.).
Die  sozialen  Einrichtungen  werden  in  der  Regel  gemeinschaftlich  vom  luxemburgischen  Staat  und
den  Kommunen  betrieben  und  finanziert.  Ferner  findet  im  Bereich  der  Abfallbehandlung  eine  staatlichkommunale
  Konzertation  statt.  Die  Strom-  und  Gasversorgung  erstreckt  sich  nur  auf  den  Bereich  der
lokalen  Verteilung  der  vom  Staat  gelieferten  Energie.  Darüber  hinaus  besitzen  die  Gemeinden  keinerlei
Kompetenzen  in  den  Bereichen  Tourismus,  Handel  und  Landwirtschaft.
Da  zahlreiche  Gemeinden  aufgrund  ihrer  geringen  Größe  weder  personell  noch  finanziell  dazu  in  der
Lage  sind,  alle  vorgenannten  Aufgabenbereiche  selbständig  wahrzunehmen,  existieren  derzeit  45  sogenannte
  „syndicats  de  communes“  mit  unterschiedlichsten  Zielsetzungen,  vornehmlich  aber  in  den  Bereichen
  Abfallbeseitigung,  Krankenhaus  wesen,  Schulen,  ÖPNV  und  Trinkwasserversorgung  (KONTER
1995:121).
4.6.3 Finanzielle  Ausstattung  der  Gemeinden
Die  luxemburgischen  Gemeindehaushalte  basieren  etwa  zu  gleichen  Anteilen  auf  folgenden  Finanzquellen:

a)  autonome  Einkünfte  aus  Gemeindesteuern,  Grundsteuer,  Mieteinnahmen,  Holz  verkauf  etc.;
b)  Gemeindeanteil  an  der  Gewerbesteuer  (impôt  commercial  communal,  ICC),  bestehend  aus  dem  von
den  Gemeinden  festzulegenden  Hebesatz  (taux  de  majoration),  der  auf  die  vom  Staat  erhobene  Gewerbesteuer
  aufgeschlagen  wird;
c)  staatliche  Gelder  aus  dem  fonds  communal  de  dotation  financière  (FCDF),  in  den  jährlich  18  %  der
Einkommenssteuer-,  20  %  der  Kraftfahrzeugsteuer-,  10  %  der  Mehrwertsteuereinnahmen  sowie  ein
zusätzlicher  Förderbetrag  aus  dem  Staatshaushalt  fließen  (KONTER  1995:121).
Im  Jahr  1995  lag  der  Anteil  der  Gemeindeeinkünfte  aus  der  Grundsteuer  bei  etwa  3  %,  ca.  52  %
stammten  aus  Gewerbesteuereinnahmen  und  45  %  aus  den  staatlichen  Zuwendungen  im  Rahmen  der
FCDF.  Insgesamt  verfügten  die  luxemburgischen  Gemeinden  über  Einnahmen  von  umgerechnet  etwa  12
Mio.  DM  bzw.  3.500  DM  pro  Einwohner  (MINISTÈRE  DE  L  INTÉRIEUR  1997).  Zu  dieser  Grundfinanzierung
  kommen  staatliche  Subventionen  zu  den  allgemeinen  Betriebskosten  (fonctionnement  générale),
für  besondere  Einrichtungen  (équipements  spécifiques)  in  den  Bereichen  Sport,  Umweltschutz  etc.  sowie
  für  die  Unterhaltung  und  den  Ausbau  der  öffentlichen  Infrastruktur.  Ferner  findet  unter  den  Gemeinden
  ein  Finanzausgleich  statt  (péréquation).  So  führen  beispielsweise  Gemeinden  mit  einem  über¬
            
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