Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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4.6 Rahmenbedingungen  in  Luxemburg
4.6.1 Grundzüge  der  luxemburgischen  Territorial  Verwaltung
Aufgrund  des  relativ  kleinen  Territoriums  des  Großherzogtums  Luxemburg  stellen  die  Kommunen
den  einzigen  Typus  von  Gebietskörperschaften  unterhalb  der  nationalstaatlichen  Ebene  dar.  Die  drei
Distrikte  Luxemburg,  Grevenmacher  und  Diekirch  sind  lediglich  Gebietseinheiten  der  staatlichen  Verwaltung,
  die  hier  über  die  dem  Innenministerium  unterstehenden  Commissaires  de  District  vertreten  ist.
Ihnen  kommt  die  Rolle  der  Kommunalaufsicht  über  die  Gemeinden  ihres  Distrikts  zu.  Eine  Ausnahme
stellt  die  Stadt  Luxemburg  dar,  die  unmittelbar  vom  Innenministerium  beaufsichtigt  wird.  Neben  den
Distrikten  ist  das  luxemburgische  Territorium  in  zwei  Gerichtsbezirke  (arrondissements  judicaires),
vier  (Planungs-)Regionen  (Nord,  Est,  Capitale-Centre,  Sud)  und  zwölf  Kantone  (cantons)  unterteilt.  Bei
den  Kantonen  handelt  es  sich  um  überkommene  Verwaltungseinheiten  aus  der  napoleonischen  Besatzungszeit,
  die  heute  keinerlei  Funktion  mehr  haben  (BOYER  1994:229;  ZlLM  1995:873).
Luxemburg  zählt  heute  118  Gemeinden  (1950:127),  deren  Grenzen  sich  seit  dem  Ende  des  19.  Jahrhunderts
  kaum  verändert  haben.  Lediglich  in  den  Jahren  1920,  1977  und  1978  fanden  mehrere  Gemeindeiusionen
  statt.  101  der  118  Gemeinden  zählen  weniger  als  3.000  Einwohner,  der  Landesdurchschnitt
liegt  bei  3.259  (STATISTISCHES  Landesamt  1994:15).  Die  durchschnittliche  Gemeindefläche  beläuft
sich  auf  21,9  km2.  Seit  1900  besteht  die  Möglichkeit  der  interkommunalen  Zusammenarbeit  in  Form
von  zweckverbandsähnlichen  „syndicats  intercommunaux“,  die  bestimmten  Aufgabenbereichen  (z.B.
Abwasserbehandlung,  Krankenhauswesen  u.ä.)  gewidmet  sind  (KONTER  1995:121).

Entwurf  +  Darstellung:  Christian  SCHULZ  (1997)

Abb.  19:  Aufbau  der  luxemburgischen  Territorialverwaltung
Das  regelmäßig  diskutierte  Vorhaben,  die  Zahl  der  luxemburgischen  Gemeinden  durch  eine  Gebietsreform
  zu  verringern,  scheint  politisch  nicht  durchsetzbar.  Als  Haupmrsache  hierfür  führt  ZlLM
(1995:873)  die  in  Luxemburg  sehr  verbreitete  Doppelfunktion  der  Bürgermeister  als  Gemeindeoberhaupt
  und  Abgeordnete  des  Parlaments  („deputes-maires“)  an.  Stattdessen  wird  über  die  Einführung
eines  neuen  Typs  von  Gebietskörperschaften  als  Hierarchieebene  zwischen  dem  Staat  und  den  Gemeinden
  beraten,  deren  Sinnhaftigkeit  in  einem  Kleinstaat  mit  400.000  Einwohnern  jedoch  in  Frage  gestellt
wird,  zumal  die  Distanz  zwischen  der  Hauptstadt  und  den  Gemeinden  nicht  nur  räumlich  als  sehr  gering
            
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