Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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1983  über  insgesamt  420  Mrd.  FF,  so  waren  es  1993  etwa  750  Mrd.  FF.  Von  diesen  entfielen  65  Mrd.
auf  die  Regionen,  200  Mrd.  auf  die  Départements,  82  Mrd.  auf  Gemeindeverbände  und  401  Mrd.  auf
die  Gemeinden  (Chaban-Delmas  1995:89).
Die  Einkünfte  der  Gemeinden  bestehen  im  wesentlichen  aus  Steuereinnahmen  (1990:41,9%),  aus
Zuweisungen  des  Staates  sowie  aus  Einnahmen,  die  durch  kommunale  Dienstleistungen,  Forstwirtschaft,
  Vermietungen  und  Verpachtungen  sowie  Grundstücks-  und  Immobiliengeschäfte  erzielt  werden
(Crédit  local  de  France  1994:67).
Wichtigste  Einnahmequelle  der  Kommunen  sind  die  direkt  von  ihnen  erhobenen  Steuern  wie  die
Grundsteuer  für  bebaute  und  unbebaute  Grundstücke  (taxe  foncière  sur  les  propriétés  non  bâties  /
bâties),  die  Wohnungssteuer  (taxe  d'habitation)  sowie  die  Gewerbesteuer  (taxe  professionelle).  Letztere
  stellt  für  die  meisten  Gemeinden  die  wichtigste  Einzelsteuer  dar,  wenn  auch  ihr  Anteil  abhängig  von
der  Gemeindegröße  stark  variiert:  Während  sie  in  größeren  Gemeinden  häufig  die  Summe  aller  anderen
Steuern  übertrifft,  liegt  ihr  Anteil  in  kleinen  Gemeinden  im  Bereich  anderer  Steuern  (z.B.  Grundsteuer),
gelegentlich  auch  darunter.  Berechnungsgrundlage  für  die  Gewerbesteuer  sind  in  Frankreich  nicht  etwa
die  Umsatzzahlen  bzw.  der  Gewinn  eines  Betriebes,  sondern  in  erster  Linie  die  Zahl  der  Beschäftigten
und  ihre  Gehälter  sowie  das  nicht  monetäre  Kapital  (z.B.  Maschinenpark  oder  der  Verkehrswert  firmeneigener
  Grundstücke  und  Immobilien  bzw.  hierfür  aufzubringende  Miet-  oder  Pachtkosten).  Der
Steuersatz  wird  von  den  Gemeinden  selbst  festgelegt  und  hat  lediglich  eine  Obergrenze,  die  300  %  des
landesdurchschnittlichen  Vorjahres  wertes  entspricht,  zu  respektieren  (vgl.  ALB  RECHT  1995a:48ff).  Die
indirekten  Steuereinnahmen,  zu  denen  ein  Gemeindeanteil  an  der  Elektrizitäts  Steuer  sowie  verschiedene
städtebauliche  Abgaben  zählen,  machen  durchschnittlich  nur  etwa  7  %  der  kommunalen  Steuereinkünfte
aus  (Crédit  Local  de  France  1994:166).
Im  Jahre  1991  lagen  die  Steuereinnahmen  pro  Kopf  für  Gemeinden  mit  weniger  als  2.000  Einwohnern
  bei  1.062  FF,  während  Gemeinden  mit  mehr  als  100.000  Einwohnern  auf  2.308  FF  kamen
(MINISTERE  DE  L'ECONOMIE  1991:19).  Diese  große  Differenz  relativiert  sich  durch  die  Tatsache,  daß
größere  Städte  in  der  Regel  sehr  hohe  Ausgaben  im  Bereich  Infrastruktur  (im  weitesten  Sinne  des  Wortes)
  zu  verzeichnen  haben,  von  denen  auch  die  Umlandgemeinden  profitieren  (z.B.  Berufspendler).
Die  unterschiedlichen  Steueraufkommen  und  die  große  Bedeutung  des  Gewerbesteueranteils,  die
kleine  Gemeinden  eindeutig  benachteiligt,  haben  zur  Bildung  von  Ausgleichsinstrumentarien  auf  nationaler
  bzw.  departementaler  Ebene  geführt.  Der  Fonds  national  de  péréquation  de  la  taxe  professionnelle
  (FNPTP)  (seit  1980)  und  die  Fonds  départementaux  de  péréquation  de  la  taxe  professionnelle
(FDPTP)  (seit  1975)  werden  finanziert  durch  Abgaben  von  Unternehmen,  die  niedrigen  (Gemeinde-Steuersätzen
  unterliegen  (FNTPT)  bzw.  durch  Abgaben  von  Gemeinden,  in  denen  bedeutende  Gewerbebetriebe
  zu  finden  sind  (FDTPT).  Sie  leisten  Ausgleichszahlungen  an  Gemeinden  mit  deutlich  unterdurchschnittlichen
  Gewerbesteuereinkünften.  Weitere  Möglichkeiten  des  interkommunalen  Finanzausgleichs
  bieten  die  bereits  genannten  Stadtverbände  (Communautés  urbaines)  und  die  Distrikte  mit  eigenem
  Steuerwesen  (Districts  à  fiscalité  propre,  s.o.).
Neben  den  Steuereinnahmen  stellen  die  staatlichen  Transferzahlungen  die  wichtigste  finanzielle  Basis
der  kommunalen  Arbeit  dar.  Hier  sind  insbesondere  die  drei  folgenden  Zuweisungen  an  die  Gemeinden
zu  nennen:  Die  Dotation  globale  de  fonctionnement  (DGF),  die  Dotation  globale  d'équipement  (DGE)
sowie  der  Fonds  de  compensation  de  la  taxe  sur  la  valeur  ajoutée  (FCTVA).  Die  DGF,  deren  Höhe
von  der  Einwohnerzahl  einer  Gemeinde  abhängt,  soll  einen  Teil  der  Budgets  abdecken  und  als  Grundfinanzierung
  die  Arbeitsfähigkeit  der  Kommunalverwaltung  gewährleisten  (1993:  96,2  Mrd.  FF).  Die
DGE  hingegen  versteht  sich  als  staatliche  Subvention  für  Einzelinvestitionen  (1993:  5,4  Mrd.  FF).  Diese
  wird  an  Gemeinden  mit  mehr  als  10.000  Einwohnern  als  Pauschale  in  Höhe  von  2  %  der  Investitionskosten
  gezahlt,  während  Gemeinden  mit  weniger  als  2.000  Einwohnern  einzelfallbezogene  Zuweisungen
erhalten.  Letztere  wären  aufgrund  ihrer  in  der  Regel  bescheidenen  investiven  Tätigkeiten  durch  eine
Anteilsregelung  gegenüber  den  größeren  Kommunen  benachteiligt.  Gemeinden  zwischen  2.000  und
10.000  Einwohnern  können  zwischen  beiden  Modi  wählen.  Im  Falle  der  FCTVA  handelt  es  sich  lediglich
  um  eine  Rückerstattung  der  vom  Staat  erhobenen  Mehrwertsteuer  (TVA)  auf  von  der  Gemeinde
            
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