Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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de  communes  bzw.  die  communautés  de  villes  (>20.000  Einwohner),  die  folgende  Pflichten  übernehmen:
  die  kommunale  Raum-  und  Bauleitplanung,  die  wirtschaftliche  Entwicklung  sowie  wahlweise  einen
  der  Bereiche  Umwelt,  Wohnungsbau,  Straßenbau/-unterhaltung,  kulturelle,  sportliche  und  schulische
  Einrichtungen.  Hierdurch  sollen  weitere  Anreize  für  die  interkommunale  Kooperation  geschaffen
werden  bei  gleichzeitiger  Verlagerung  des  inhaltlichen  Schwerpunktes  vom  Bereich  Ver-  und  Entsorgung
  si  nfrastruktur  hin  zu  den  Bereichen  Raumordnung  und  Wirtschaftsentwicklung  (BOURJOL
1993:127ff.).  Ferner  eröffnet  das  Gesetz  den  Gebietskörperschaften  erstmals  die  Möglichkeit  zur  eigenständigen
  Kooperation  mit  ihren  ausländischen  Pendants,  die  sich  an  sogenannten  Sociétés  d'Economie
Mixte  Locales  (SEML)  oder  den  Groupements  d'intérêt  Public  (GIP)  beteiligen  können  (s.u.).
Rein  quantitativ  liefern  die  interkommunalen  Aktivitäten  in  Frankreich  ein  eindrucksvolles  Bild:
1990  zählte  man  12.907  SIVU  (davon  650  in  Lothringen),  2.286  SIVOM  (117)  und  165  Distrikte  (15).
Die  insgesamt  19.000  französischen  Gemeindegruppierungen  gaben  im  selben  Jahr  über  80  Mrd.  Francs
aus,  was  einem  Viertel  aller  von  den  Kommunen  getätigten  Aufwendungen  entsprach.  Entsprechend  den
vorgenannten  Aktivitätsschwerpunkten  nahmen  die  investiven  Ausgaben  mit  51  %  im  Vergleich  zu  35
%  in  den  Gemeindehaushalten  eine  Vorrangstellung  ein.  Letztere  haben  beispielsweise  das  Dreifache  an
Personalausgaben  zu  bewältigen  CRÉDIT  Local  DE  FRANCE  1994:66).  Dennoch  wertet  RAYMOND
(1991:35f)  dies  nur  als  Teilerfolg,  da  einige  der  Zusammenschlüsse  nur  (noch)  auf  dem  Papier  existierten,
  das  gleichzeitige  Engagement  einer  kleinen  Gemeinde  in  mehreren  unterschiedlichen  syndicats  einer
nachhaltigen  und  schlüssigen  Entwicklungsplanung  zuwiderlaufe  und  diese  Art  von  Kooperation  letztlich
  nicht  die  Probleme  des  „éparpillement  communal“,  der  Zerstückelung  des  Raumes  in
Klein(st)gemeinden  mit  all  seinen  Konsequenzen,  lösen  helfe.  Streitigkeiten  beispielsweise  zwischen
Gemeinden  mit  unterschiedlichen  politischen  Mehrheitsverhältnissen  treten  zwangsläufig  auch  in  den
Entscheidungsgremien  interkommunaler  Institutionen  zu  Tage,  ja  können  deren  Arbeit  sogar  lähmen.
Nicht  unbeachtet  bleiben  sollte  in  diesem  Zusammenhang,  daß  Bürgermeister  und  Gemeinderäte  als
Repräsentanten  in  den  Verwaitungs-  und  Aufsichtsräten  dieser  Einrichtungen  zusätzliche  Aufwandsentschädigungen
  beziehen,  deren  Höhe  durchaus  interessante  Nebeneinkünfte  darstellen  mögen.  So
könnte  es  im  persönlichen  Interesse  solcher  Notablen  liegen,  daß  sich  ihre  Gemeinde  in  möglichst  vielen
unterschiedlichen  interkommunalen  Verbänden  engagiert...
Nicht  zuletzt  wegen  der  Unzulänglichkeiten  dieser  Gemeindestruktur  erlebte  Frankreich  in  den  letzten
  Jahren  eine  Renaissance  der  pays,  die  -  in  Anlehnung  an  die  traditionelle  Bezeichnung  für  ein  kohärentes,
  von  der  Bevölkerung  als  zusammengehörig  empfundenes  Gebiet  -  zum  potentiellen  Raumordnungsinstrument
  erhoben  wurden48.  Im  Zeitraum  August  1995  bis  Juni  1996  wurden  versuchsweise  42
pays  als  Testgebiete  betrachtet,  in  denen  bestehende  Formen  der  interkommunalen  Kooperation  in  eine
ganzheitlichere,  dauerhafte  Form  der  Zusammenarbeit  gegossen  werden  sollten.  Die  Bildung  der  pays
obliegt  der  Commission  départementale  de  la  coopération  intercommunale.  Sie  kann  ein  pays  einrichten,
  „lorsqu'un  territoire  présente  une  cohérence  géographique,  culturelle,  économique  ou  sociale“49.  Der
Erfolg  dieser  Rückbesinnung  kann  noch  nicht  bewertet  werden,  auch  erscheint  die  politische  Zielsetzung
nicht  eindeutig.  Darauf  deutet  die  unüberschaubare  Vielzahl  von  Definitionsversuchen  hin,  die,  in  Ermangelung
  einer  klaren  Definition  seitens  des  Gestezgebers,  in  den  französischen  Raum-  und  Rechtswissenschaften
  kursieren:  „Ce  flou  de  la  définition  prouve  que  le  concept  de  pays  est  un  concept  inachevé
  dans  sa  formulation,  et  donc  un  concept  en  devenir“  (ROLLAND-MAY  &  PROSIC  1997:244).
4.5.3 Finanzielle  Ausstattung  der  Gemeinden
Die  Dezentralisierungsbemühungen  hatten  vordergründig  auch  eine  spürbare,  aber  bescheidene  Verbesserung
  der  finanziellen  Ausstattung  der  Gebietskörperschaften  zur  Folge.  Verfügten  sie  im  Jahre

48 Loi  n°  95-115  du  4  février  1995  d'orientation  pour  l'aménagement  et  le  développement  du  Territoire,  sog.
„Loi  Pasqua“
a.a.O.,  Art.  22

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