Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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Dem  Senat  kommt  somit  eine  zusätzliche  Bedeutung  als  möglicherweise  die  einflußreichste  Interessenvertretung
  der  Kommunen  auf  nationaler  Ebene  zu,  da  er  sich  weitestgehend  aus  Bürgermeistern/innen
zusammensetzt,  die  jedoch  in  der  Regel  eher  Partikularinteressen  ihrer  Herkunftsgemeinden  denn  übergreifende
  kommunale  Standpunkte  vertreten.
Die  Praxis  der  interkommunalen  Kooperation  in  Frankreich  geht  auf  das  Ende  des  letzten  Jahrhunderts
  zurück.  Bereits  1890  wurde  die  Bildung  von  Gemeindezweckverbänden  (syndicats  de  communes)
ermöglicht40 41.  Seit  1959  existieren  folgende  institutionalisierte,  aber  freiwillige  Formen  der  Zusammenarbeit:
  Die  syndicats  de  communes41  und  die  Distrikte  (districts)42.  Die  syndicats  können  einem  Zweck
dienen  (syndicat  intercommunal  à  vocation  unique  (SIVU),  entspricht  dem  syndicat  de  communes  von
1890)  oder  mehreren  Zwecken  (syndicat  intercommunal  à  vocation  multiple  (SIVOM)).  Zu  ihren
klassischen  Aufgabenbereichen  zählen  Trinkwasserversorgung,  Schülertransport,  Bau  und  Unterhaltung
der  Gemeindestraßen,  Hausmüllsammlung  und  -behandlung,  Fremdenverkehr  u.a.m.  Seit  198843  besteht
zudem  die  Möglichkeit,  daß  die  Mitgliedsgemeinden  der  SIVOM  frei  darüber  entscheiden  können,  an
welchen  der  gemeinsamen  Aktivitäten  sie  tatsächlich  teilnehmen  wollen  (sog.  „syndicats  à  la  carte“).
(ALBRECHT  1995a:77f;  CHABANS-DELMAS  1995:91;  PERRIN  1994:86ff.)
Die  Distrikte  sind  organisatorische  Zusammenschlüsse  von  Gemeinden,  die  bis  1970  auf  die  Verdichtungsräume
  beschränkt  blieben  (districts  urbains),  heute  aber  auch  als  districts  ruraux  im  ländlichen
Raum  existieren44 45.  Ihnen  obliegen  folgende  Aufgaben:  Wohnungsbau,  Unfallrettung  und  Brandschutz.
Darüber  hinaus  sind  Distrikte  im  Bereich  des  Gewerbeflächenmanagements  und  der  Wirtschaftsförderung
  tätig.  Zudem  haben  sie  das  Recht  auf  eine  fiscalité  propre,  d.h.  die  Einbehaltung  und  Verwaltung
des  lokalen  Steueraufkommens.  ALB  RECHT  (1995a:  83)  konstatiert,  daß  sich  die  Distrikte  „in  der  Praxis
sehr  stark  an  die  syndicats  angenähert“  haben.  MENERAULT  (1994:496)  sieht  den  Nutzen  der  Distrikte
vor  allem  darin,  daß  sie  die  Stadt-Umland-Beziehungen  kleinerer  Städte  verbessert  und  institutionalisiert
haben  und  gleichzeitig  eine  Möglichkeit  liefern,  von  höheren  Verwaltungsebenen  (z.B.  DDE)  weitgehend
unabhängig  zu  bleiben:  „ces  districts  sont  devenus  ‘des  collectivités  territoriales  de  fait’  supports,  sinon
d'une  autonomie  communale,  du  moins  d'une  autonomie  locale,  en  offrant  aux  petites  villes  et  aux
communes  rurales  périphériques  les  moyens  de  leur  indépendance“.
Eine  weitere  Form  der  institutionalisierten  Zusammenarbeit  französischer  Gemeinden  stellt  der  seit
1966  existierende  Status  der  communauté  urbaine45  dar,  der  zunächst  den  Agglomerationen  Lille,  Bordeaux,
  Strasbourg  und  Lyon  zuteil  wurde,  später  auch  von  Dunkerque,  Le  Creusot-Montceau-les-Mines,
  Cherbourg,  Le  Mans  und  Brest  beansprucht  wurde.  Diese  Stadtverbände,  die  regionale  Metropolen
  mit  ihren  Umlandgemeinden  vereinen,  haben  sich  qua  Gesetz  folgenden  Themen  zu  widmen:  Städtebau,
  ÖPNV,  Stadt-  und  Abwasserreinigung,  Hausabfallentsorgung,  Straßen  und  Parkplätzen.
Mit  den  syndicats  d'agglomération  nouvelle  (SAN)  existiert  seit  198346  ein  Sondertypus  von  interkommunalem
  Zweckverband,  der  speziell  für  neue  Zentren  der  Verstädterung  eingerichtet  wurde.  So
zählen  zu  den  derzeit  neun  französischen  SAN  auch  einige  villes  nouvelles  wie  Cergy-Pontoise  oder
Mame-la-Vallée  (CHABAN-DELMAS  1995:91).
Mit  der  sogenannten  „Loi  Joxe/Marchand“47  vom  6.  Februar  1992  wurden  weitreichende  Neuerungen
  und  Möglichkeiten  der  Zusammenarbeit  der  Gemeinden  geschaffen.  Hierzu  zählen  die  communautés

40  Loi  du  22  mars  1890  sur  les  syndicats  de  communes
41  Ordonnance  59-29  du  5  janvier  1959
42  Ordonnance  59-30  du  5  janvier  1959
43  Loi  d'amélioration  de  la  décentralisation  du  5  janvier  1988
44  Loi  du  31  décembre  1970  sur  la  gestion  municipale  et  des  libertés  communales
45  Loi  du  31  décembre  1966  sur  les  communautés  urbaines
46  Loi  du  3  juillet  1983  sur  les  syndicats  d'agglomération  nouvelle
47  Loi  d'orientation  n°  92-125  du  6  février  1992  relative  à  l'administration  territoriale  de  la  République
            
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