Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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4.5.2  Zuständigkeiten  der  Gemeinden
Den  Gemeinden  Frankreichs  obliegen  insbesondere  folgende  Aufgabenbereiche:
•  Städtebau  (Bauaufsicht  sowie  kommunale  Bauleitplanung,  d.h.  Aufstellung  von  „Plans  d'Occupation
des  Sols  (POS)“,  vergleichbar  einer  Mischung  aus  deutschem  Flächennutzungs-  und  Bebauungsplan);

•  Bau  und  Unterhaltung  von  Vor-  und  Grundschulen  (écoles  maternelles  bzw.  écoles  primaires);
•  Ausweisung  von  Schutzzonen  und  Naturschutzgebieten;
•  Finanzierung  und  Verwaltung  von  Freizeithäfen;
•  Eingriffsmöglichkeiten  in  der  Wirtschaftsförderung
(BRÜCHER  1992:188;  ALBRECHT  1995a:46;  CHABAN-Delmas  1995:91).
Als  hauptsächliche  Kompetenz  der  Gemeinden  läßt  sich  dabei  die  -  seit  den  Dezentralisierungsgesetzen
  -  eigenständige  Lenkung  der  Siedlungsentwicklung  heraussteilen,  wobei  die
kommunalen  POS  die  Inhalte  übergeordneter  Planungen,  beispielsweise  eines  Schéma  directeur
d'aménagement  urbain  (SDAU),  zu  berücksichtigen  haben.  Diese  auf  den  ersten  Blick  weitreichenden
Befugnisse  werden  durch  die  Tatsache  relativiert,  daß  die  meisten  französischen  Kommunen  aufgrund
ihrer  geringen  Einwohnerzahl  und  der  bescheidenen  finanziellen  Möglichkeiten  (s.u.)  häufig  weder  die
personelle  noch  die  wirtschaftliche  Kompetenz  besitzen,  um  von  diesen  Planungsinstrumenten  überhaupt
Gebrauch  machen  zu  können:  „So  steht  nun  die  Hauptzahl  der  französischen  Gemeinden  (90%)  vor  der
Situation,  daß  sie  auch  ihre  potentiellen  Kompetenzen  aufgrund  ihrer  größenbedingten  administrativen
und  finanziellen  Schwäche  nicht  einmal  ausnutzen  können,  im  Gegenteil:  der  Staat  wird  ihnen  bei  der
Verwaltung  helfen  müssen:  eine  neue  Art  von  tutelle“  (THARUN  1991:10).  In  diesem  Zusammenhang
nicht  unbedeutend  ist  die  Tatsache,  daß  die  französischen  Bürgermeister  ihr  Amt  ehrenamtlich  ausüben,
weshalb  sie  zeitlich  und  fachlich  stärkeren  Einschränkungen  unterliegen  als  beispielsweise  ihre  deutschen
  Kollegen  (UTERWEDDE  1991:85).
Mit  anderen  Worten:  Die  Mehrzahl  der  Kommunen  ist  auf  die  fachliche  und  finanzielle  Unterstützung
  übergeordneter  Stellen  der  staatlichen  Verwaltung  (z.B.  der  Direction  Départementale
d'Équipement  (DDE),  zuständig  für  Infrastruktur)  angewiesen.  AUTEXIER  (1993:11)  macht  hier  die
Grundlage  für  Kompetenzstreitigkeiten  zwischen  den  Verwaltungsebenen  aus:  „Die  Verteilung  der  Zuständigkeiten
  wird  dadurch  noch  undurchsichtiger,  daß  sich  eine  weit  verbreitete  Praxis  der  Mischfinanzierung
  zwischen  den  Gebietskörperschaften  und  dem  Staat,  aber  auch  zwischen  den  verschiedenen
Gebietskörperschaften  gebildet  hat.  [...]  In  dieser  Situation  ist  das  Risiko  der  Kompetenzanmaßung  im
grenzüberschreitenden  Bereich  nicht  zu  unterschätzen“.  Auf  letztgenannten  Aspekt  wird  im  Rahmen
dieser  Arbeit  noch  ausführlicher  einzugehen  sein.
Übertragen  auf  die  raum  wirksamen  Tätigkeiten  der  Gemeinden  formuliert  es  MOLL  (1994:76c)  noch
drastischer:  Die  Aktivitäten  der  Gemeinden  spielten  sich  nicht  etwa  im  Rahmen  nachvollziehbarer  Raumordnungspläne
  ab,  sondern  seien  abhängig  von  „den  jeweiligen  politischen  Konstellationen“.  Es  herrsche
  „quasi  ein  feudalistisches  System  im  modernen  Gewand  demokratischer  Ordnung:  Beziehungen
und  Machtverhältnisse,  der  ‘gute  Draht’,  der  günstige  Augenblick  entscheiden,  ob  eine  Stadt  für  sich
etwas  erreicht“.  In  diesem  Zusammenhang  darf  das  in  Frankreich  besonders  ausgeprägte  Phänomen  der
Ämterhäufung  (cumul  des  mandats)  nicht  unerwähnt  bleiben.  Zwar  wurde  die  Zahl  der  Ämter39  mit  den
Dezentralisierungsgesetzen  von  1982  auf  zwei  herabgesetzt.  Dennoch  gehört  der  Lokalpolitiker,  der
gleichzeitig  einflußreiche  Positionen  in  Paris  bekleidet,  zu  den  typischen  Erscheinungsbildern  des  zentralistischen
  Staatswesens  in  Frankreich.  BRÜCHER  (1992:44ff.)  bezeichnet  sie  als  „gutplazierte  Notablen“
  und  spricht  ihnen  ob  ihres  Einflusses  in  den  Entscheidungszentralen  eine  „periphere  Macht“  zu.

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Gemeint  sind  gewählte  Mandate  in  Gemeinde-,  General-  und  Regionalräten  sowie  Bürgermeister-,
Beigeordneten-  und  Ministerämter.
            
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