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(insgesamt 10.000 Gemeinden) vorsah, von denen lediglich knapp 900 (2.217 Gemeinden) realisiert
werden konnten. Seit einigen Jahren kommt es bereits zu Auflösungen von Fusionen. Die Zahl der fran¬
zösischen Gemeinden verringerte sich zwischen 1962 und 1990 nur um ca. 900 (RAYMOND 1991:35),
z.T. allerdings durch Totalverlust der Einwohner! Inwieweit ein Status quo der Kleinteilung
(.morcellement) des französischen Territoriums und damit der relativ geringen politischen Macht der
Gemeinden von Seiten des Staates gewollt ist, läßt sich hier nicht definitiv klären. Es liegt jedoch auf der
Hand, daß diese Struktur eine Politik des „divide et impera“ begünstigt: „Die Gemeinden stemmen sich
gegen eine Reform [...], stützen dadurch jedoch den Zentralstaat, der weiter teilen und herrschen kann“
(BRÜCHER 1992:43). RAYMOND (1991:36) schlußfolgert resignierend: „Le morcellement est une
donnée ancrée dans les mentalités françaises, dont il faut s'accomoder“ (vgl. auch CHATELAIN &
BROWAEYS 1991; MABILEAU 1996).
Neben den Gebietskörperschaften existieren mit den cantons (Wahlbezirke), bassins d'emploi
(Arbeitsamtsbezirke) und arrondissements (Untereinheiten der Departements, Zuständigkeitsbereich des
dem Präfekten unterstehenden Unterpräfekten (sous-préfets), d.h. der staatlichen Verwaltung) weitere
territoriale Verwaltungseinheiten; im internationalen Vergleich führen sie häufig zu Verwirrungen. Dies
gilt insbesondere für die arrondissements, die, ob ihrer Ausdehnung, in der deutschsprachigen Literatur
oft leichtfertig mit den deutschen Landkreisen gleichgesetzt werden, jedoch keine Gebietskörperschaften
darstellen (s.o.).
Entwurf + Darstellung: Christian SCHULZ (1997)
Abb. 18: Aufbau der französischen Territorialverwaltung