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körperschaften geführt. Zuvor war die von Paris ausgehende staatliche Kontrolle (tutelle administrative)
derart stark, daß beispielsweise eine Gemeinde in allen ihren Angelegenheiten eine Vorabgenehmigung
beim Präfekten einholen mußte (BRÜCHER 1992:41; ALBRECHT 1995a:44). Die sogenannten
„Märzgesetze“ aus dem Jahre 1982 hatten unter anderem eine Neugliederung der staatlichen Verwaltung,
die Einführung der neuen Gebietskörperschaft Région sowie die Neuverteilung der Zuständigkeiten
zum Inhalt.
Neben den Gemeinden und den seit 1871 als Gebietskörperschaften anerkannten Départements (seit
1836 gewählte Generalräte, „conseils généraux“) existieren im europäischen37 Frankreich fortan 22
Regionen (entsprechen etwa den 1955/56 geschaffenen Programmregionen) als rechtlich vollwertige
Gebietskörperschaften mit einem direkt gewählten Regionalrat (conseil régional). Den Präsidenten der
Regionalräte und den Präsidenten der Generalräte wurden im Zuge der Dezentralisierung Exekutivrechte
für bestimmte Zuständigkeitsbereiche übertragen. Diese oblagen bis dato den Präfekten als „Antennen“
der direkten zentralen Staatsaufsicht. Der Staat kann nunmehr lediglich a posteriori die Legalität der
Aktivitäten der Gebietskörperschaften sowie die ordnungsgemäße Führung ihrer Budgets prüfen. Hierfür
zuständig sind Verwaltungsrichter {Juges Administratifs) bzw. die regionalen Rechnungshöfe
(iChambres Régionales des Comptes), also nicht mehr der Präfekt selbst. Letzterem wurden im Gegenzug
Kompetenzen des Staates anvertraut, die bisher die Zentralregierung wahrgenommen hatte und innerhalb
derer dem Präfekten nur eine koordinierende Rolle zugekommen war: „[La loi] confère au Préfet
une autorité accrue sur les services de l'Etat qu'il est conduit à ‘diriger’ et non plus à ‘coordonner’“
(CHABAN-DELMAS 1995:91). Auf die tatsächlichen Erfolge bzw. Mißerfolge der Dezentralisierung
bzw. der Dekonzentration, wie Kritiker die Bedeutung der Reformen relativieren, kann an dieser Stelle
nicht weiter eingegangen werden. Es sei daher auf die Arbeiten von BRÜCHER (1992) und HALMES
(1984) verwiesen, die sich kritisch mit diesen Reformen auseinandersetzen.
Zu beachten ist, daß die drei Ebenen Gemeinde-Département-Region nicht hierarchisch aufeinander
aufbauen, sondern jeweils von Paris mit klar voneinander abgegrenzten Kompetenzbereichen betraut
worden sind. Als anschauliches Beispiel für diese Struktur kann das Schulwesen dienen: Die Dezentralisierungsgesetze
übertrugen diesbezügliche Verwaltungs- und Planungsaufgaben an die Gebietskörperschaften
dergestalt, daß die Regionen für die Gymnasien, die Departements für die Realschulen (Ecoles
secondaires) und die Gemeinden für Vor- und Grundschulen zuständig sind.
Mit 36760 Gemeinden hat Frankreich mehr Kommunen als jeder andere EU-Mitgliedstaat. 90 % der
Gemeinden zählen weniger als 2.000 Einwohner, gut drei Viertel gar weniger als 1.000, und nur 2 %
erreichen mehr als 10.000 Einwohner. Der Zuschnitt der französischen Gemeinden kann gleichsam als
Reichtum wie als Entwicklungshemmnis ausgelegt werden: Als kultureller Reichtum im Sinne einer
starken lokalen Identität und eines (scheinbar) basisdemokratischen Staatsaufbaus, während die bescheidenen
finanziellen und personellen Möglichkeiten der Klein- und Kleinstgemeinden eine Eigenentwicklung
sowie eine kohärente Raumgestaltung weitestgehend verhindern (s.u.). RAYMOND (1991:34)
formuliert diesen Umstand wie folgt: „L'existence de 500 000 élus locaux est peut-être une pierre angulaire
de notre édifice démocratique. Mais le morcellement rend impossible la gestion autonome de nombre
de communes, dépossédant les élus de tout pouvoir réel. La démocratie n'est pas forcément là où on
l'attend“.
Die Diskussion um eine Gebiets- und Verwaltungsreform nach deutschem oder belgischem Vorbild
zur Verringerung der Gemeindezahl und zur funktionalen (und politischen) Stärkung dieser Gebietskörperschaften
wird in Frankreich wohl auf ewig Streitthema bleiben („l'impossible fusion“). Besitzstandsdenken
von Bürgermeistern und Gemeinderäten, politische Rivalitäten und Ressentiments üeßen
bisher jeden Versuch scheitern, die Zahl der Gemeinden durch Zusammenschlüsse deutlich zu verringern.
Als letzte fehlgeschlagene Maßnahme gilt ein Gesetz aus dem Jahre 197138, das 3.500 Fusionen
ohne Départements d'Outre-Mer/Territoires d'Outre-Mer (DOM/TOM)
Loi du 16 juillet 1971 sur les fusions et regroupements de communes
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