Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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körperschaften  geführt.  Zuvor  war  die  von  Paris  ausgehende  staatliche  Kontrolle  (tutelle  administrative)
  derart  stark,  daß  beispielsweise  eine  Gemeinde  in  allen  ihren  Angelegenheiten  eine  Vorabgenehmigung
  beim  Präfekten  einholen  mußte  (BRÜCHER  1992:41;  ALBRECHT  1995a:44).  Die  sogenannten
„Märzgesetze“  aus  dem  Jahre  1982  hatten  unter  anderem  eine  Neugliederung  der  staatlichen  Verwaltung,
  die  Einführung  der  neuen  Gebietskörperschaft  Région  sowie  die  Neuverteilung  der  Zuständigkeiten
  zum  Inhalt.
Neben  den  Gemeinden  und  den  seit  1871  als  Gebietskörperschaften  anerkannten  Départements  (seit
1836  gewählte  Generalräte,  „conseils  généraux“)  existieren  im  europäischen37  Frankreich  fortan  22
Regionen  (entsprechen  etwa  den  1955/56  geschaffenen  Programmregionen)  als  rechtlich  vollwertige
Gebietskörperschaften  mit  einem  direkt  gewählten  Regionalrat  (conseil  régional).  Den  Präsidenten  der
Regionalräte  und  den  Präsidenten  der  Generalräte  wurden  im  Zuge  der  Dezentralisierung  Exekutivrechte
für  bestimmte  Zuständigkeitsbereiche  übertragen.  Diese  oblagen  bis  dato  den  Präfekten  als  „Antennen“
der  direkten  zentralen  Staatsaufsicht.  Der  Staat  kann  nunmehr  lediglich  a  posteriori  die  Legalität  der
Aktivitäten  der  Gebietskörperschaften  sowie  die  ordnungsgemäße  Führung  ihrer  Budgets  prüfen.  Hierfür
  zuständig  sind  Verwaltungsrichter  {Juges  Administratifs)  bzw.  die  regionalen  Rechnungshöfe
(iChambres  Régionales  des  Comptes),  also  nicht  mehr  der  Präfekt  selbst.  Letzterem  wurden  im  Gegenzug
  Kompetenzen  des  Staates  anvertraut,  die  bisher  die  Zentralregierung  wahrgenommen  hatte  und  innerhalb
  derer  dem  Präfekten  nur  eine  koordinierende  Rolle  zugekommen  war:  „[La  loi]  confère  au  Préfet
une  autorité  accrue  sur  les  services  de  l'Etat  qu'il  est  conduit  à  ‘diriger’  et  non  plus  à  ‘coordonner’“
(CHABAN-DELMAS  1995:91).  Auf  die  tatsächlichen  Erfolge  bzw.  Mißerfolge  der  Dezentralisierung
bzw.  der  Dekonzentration,  wie  Kritiker  die  Bedeutung  der  Reformen  relativieren,  kann  an  dieser  Stelle
nicht  weiter  eingegangen  werden.  Es  sei  daher  auf  die  Arbeiten  von  BRÜCHER  (1992)  und  HALMES
(1984)  verwiesen,  die  sich  kritisch  mit  diesen  Reformen  auseinandersetzen.
Zu  beachten  ist,  daß  die  drei  Ebenen  Gemeinde-Département-Region  nicht  hierarchisch  aufeinander
aufbauen,  sondern  jeweils  von  Paris  mit  klar  voneinander  abgegrenzten  Kompetenzbereichen  betraut
worden  sind.  Als  anschauliches  Beispiel  für  diese  Struktur  kann  das  Schulwesen  dienen:  Die  Dezentralisierungsgesetze
  übertrugen  diesbezügliche  Verwaltungs-  und  Planungsaufgaben  an  die  Gebietskörperschaften
  dergestalt,  daß  die  Regionen  für  die  Gymnasien,  die  Departements  für  die  Realschulen  (Ecoles
secondaires)  und  die  Gemeinden  für  Vor-  und  Grundschulen  zuständig  sind.
Mit  36760  Gemeinden  hat  Frankreich  mehr  Kommunen  als  jeder  andere  EU-Mitgliedstaat.  90  %  der
Gemeinden  zählen  weniger  als  2.000  Einwohner,  gut  drei  Viertel  gar  weniger  als  1.000,  und  nur  2  %
erreichen  mehr  als  10.000  Einwohner.  Der  Zuschnitt  der  französischen  Gemeinden  kann  gleichsam  als
Reichtum  wie  als  Entwicklungshemmnis  ausgelegt  werden:  Als  kultureller  Reichtum  im  Sinne  einer
starken  lokalen  Identität  und  eines  (scheinbar)  basisdemokratischen  Staatsaufbaus,  während  die  bescheidenen
  finanziellen  und  personellen  Möglichkeiten  der  Klein-  und  Kleinstgemeinden  eine  Eigenentwicklung
  sowie  eine  kohärente  Raumgestaltung  weitestgehend  verhindern  (s.u.).  RAYMOND  (1991:34)
formuliert  diesen  Umstand  wie  folgt:  „L'existence  de  500  000  élus  locaux  est  peut-être  une  pierre  angulaire
  de  notre  édifice  démocratique.  Mais  le  morcellement  rend  impossible  la  gestion  autonome  de  nombre
  de  communes,  dépossédant  les  élus  de  tout  pouvoir  réel.  La  démocratie  n'est  pas  forcément  là  où  on
l'attend“.
Die  Diskussion  um  eine  Gebiets-  und  Verwaltungsreform  nach  deutschem  oder  belgischem  Vorbild
zur  Verringerung  der  Gemeindezahl  und  zur  funktionalen  (und  politischen)  Stärkung  dieser  Gebietskörperschaften
  wird  in  Frankreich  wohl  auf  ewig  Streitthema  bleiben  („l'impossible  fusion“).  Besitzstandsdenken
  von  Bürgermeistern  und  Gemeinderäten,  politische  Rivalitäten  und  Ressentiments  üeßen
bisher  jeden  Versuch  scheitern,  die  Zahl  der  Gemeinden  durch  Zusammenschlüsse  deutlich  zu  verringern.
  Als  letzte  fehlgeschlagene  Maßnahme  gilt  ein  Gesetz  aus  dem  Jahre  197138,  das  3.500  Fusionen

ohne  Départements  d'Outre-Mer/Territoires  d'Outre-Mer  (DOM/TOM)
Loi  du  16  juillet  1971  sur  les  fusions  et  regroupements  de  communes

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