Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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„Zur  Förderung  des  Wohls  ihrer  Einwohner  erfüllen  die  Gemeinden  alle  öffentlichen  Aufgaben  der
örtlichen  Gemeinschaft,  soweit  diese  nicht  durch  Gesetz  anderen  Stellen  im  öffentlichen  Interesse  zugewiesen
  sind.“
Bei  Selbstverwaltungsangelegenheiten  beschränkt  sich  die  staatliche  Aufsicht  darauf,  „die  Rechtmäßigkeit
  sicherzustellen“  (Artikel  122).
Die  weitreichenden  Kompetenzen  im  Rahmen  der  kommunalen  Selbstverwaltung  werden  gemeinhin
als  „Allzuständigkeit“  der  Gemeinden  bezeichnet.  Von  ihr  ausgenommen  sind  lediglich  Sektoren,  die  per
Gesetz  eindeutig  anderen  Verwaltungsinstanzen  zugesprochen  werden  (z.B.  Militär,  Bundesstraßen  und
-autobahnen,  Wasserwege  etc.).  Souveränität  besitzen  die  Gemeinden  im  Bereich  der  örtlichen  Planung
(Bauleitplanung),  Haushaltswesen  und  Kommunalsteuern  (s.u.),  Wasserversorgung,  Abwasser-  und
Abfallentsorgung,  Wohnungs-,  Brücken-  und  Gemeindestraßenbau,  Kultur  und  soziale  Dienste  (BEER  &
LAUX  1981:34).  HELD  (1989:40)  konstatiert  sogar,  daß  in  „keinem  anderen  Land  Europas  und  der  übrigen
  Welt  [...]  die  Selbstverwaltungsrechte  der  Kommunen  immer  noch,  auch  praktisch,  so  umfassend
ausgestattet  [sind],  wie  in  der  Bundesrepublik“.
Möglichkeiten  der  interkommunalen  Kooperation  bietet  insbesondere  die  Bildung  kommunaler
Zweckverbände.  Dieses  Instrument  erfreut  sich  insbesondere  in  den  Bereichen  Abfallentsorgung  und
Abwasserbehandlung  großer  Beliebtheit  (z.B.  Abwasserverband  Saar),  wo  hohe  Anlagen-  und  Personalkosten
  auf  viele  Gemeinden  umgelegt  und  durch  Bündelung  und  Abstimmung  vormals  einzelner  Aktivitäten
  gewisse  Synergieeffekte  erzielt  werden.  Jedoch  haben  damit  einhergehende  Zentralisierung,
(Macht-)Konzentration  und  geringerer  gemeindlicher  Einfluß  in  den  letzten  Jahren  die  großen  -  landesoder
  regierungsbezirkweiten  -  Zweckverbände  in  die  Kritik  geraten  lassen.
Die  deutschen  Gemeinden  gehen  ferner  zunehmend  dazu  über,  ihre  Verwaltung  angesichts  knapper
Finanzen  durch  Privatisierung  und  „Auslagerung“  bestimmter  Aktivitäten  zu  „verschlanken“.  Dies  erfolgt
  über  Geschäftsbesorgungsverträge  mit  privaten  Anbietern  (z.B.  Reinigungsdienste,  Gartenbauuntemehmen,
  EDV-Dienstleister)  oder  durch  die  Gründung  privatrechtlicher,  gemischtwirtschaftlicher
Gesellschaften32  mit  Mehrheitsbeteiligung  der  Gemeinden.  Zu  letzteren  gehören  Stadtwerke  oder  Technische
  Werke  ebenso  wie  Wirtschaftsförderungsgesellschaften  oder  touristische  Dienstleister.  Bei  den
privaten  Kooperationspartnern  der  Gemeinden  handelt  es  sich  meist  um  Dienstleistungsuntemehmen
(z.B.  der  Energieversorgung),  die  zunehmend  den  Bereich  des  „facility  management“  und  der  kommunalen
  Dienste  für  sich  entdecken.

4.4.3 Finanzielle  Ausstattung  der  Gemeinden
Auf  die  kommunalen  Haushalte  entfallen  nur  etwa  20  %  der  Gesamtheit  der  deutschen  öffentlichen
Haushalte  (Bund,  Länder,  Gemeinden,  Sozialversicherungen)  sowie  etwa  10  %  des  Bruttoinlandsproduktes
  (BIP)  (ELTGES  1995:628).  Im  Jahre  1995  stammten  in  den  „alten“  Bundesländern  die  Einnahmen
  zu  35  %  aus  Steuern,  zu  28  %  aus  öffentlichen  Zuweisungen,  zu  15  %  aus  Gebühren  und  zu  22  %
aus  sonstigen  Einnahmen,  wie  z.B.  Grundstücks-  und  Immobilien  verkehr,  Forstwirtschaft  u.ä.
(BERGMANN  &  ELTGES  1995:534).  Im  Bereich  der  Steuereinnahmen,  der  wichtigsten  Finanzquelle  der
Kommunen,  lassen  sich  „direkte“  Steuern  (Realsteuem)  von  „indirekten“  Steuern  unterscheiden.
Die  Realsteuern  werden  von  den  Gemeinden  selbst  erhoben  und  bleiben  -  mit  Ausnahme  der  Gewerbesteuer,
  die  anteilig  abgeführt  wird  (s.u.)  -  vollständig  in  ihrem  Besitz.  Zu  den  Realsteuem  zählen,
neben  Bagatellsteuern  wie  der  Hunde-,  Vergnügungs-  oder  Getränkesteuer,  die  Grund-  und  die  Gewerbesteuer.
  Letztere  ist  mit  40  %  des  gemeindlichen  Steueraufkommens  und  13  %  der  Gesamteinnahmen
die  wichtigste  Steuer  aus  Sicht  der  Gemeinden.  Sie  setzt  sich  zusammen  aus  der  Gewerbeertragssteuer,

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i.d.R.  Gesellschaften  mit  beschränkter  Haftung  (GmbH),  seltener  Aktiengesellschaften  (z.B.  Münchener
Stadtwerke  AG)
            
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