Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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Nicht  unbeachtet  bleiben  sollte  jedoch,  daß  die  Verfügbarkeit  von  Gemeinschaftsmitteln  für  kommunale
  Projekte  auch  einen  Rückzug  der  nationalen  oder  regionalen  Geldgeber  implizieren  kann.  So  beklagen
  insbesondere  rheinland-pfälzische  Gemeinden,  daß  sich  das  Land  in  dem  Maße  aus  sonst  üblichen
Mischfinanzierungen  zurückzieht,  wie  Komplementärmittel  der  EU  akquiriert  werden  können.  Diese
plumpe  Form  der  „Refinanzierung“  des  Landeshaushaltes  führt  Gemeinschaftsinitiativen  wie
INTERREG  in  manchen  Fällen  ad  absurdum  und  kann  auf  die  antragstellenden  Gebietskörperschaften
durchaus  demotivierend  wirken.

4.3.3 EU-geförderte  Pilotprojekte
Zu  den  nach  Artikel  10  der  EFRE-Verordnung  geförderten  Pilotprojekte  bzw.  Studien  gehören  im
Untersuchungsraum  die  bereits  erwähnte  Initiative  ECOS/OUVERTURE  sowie  die  Studie  Saar-Lor-Lux-plus.
  In  Vorbereitung  befindet  sich  ferner  das  Kooperationsvorhaben  Lothringisch-rheinischer
Raum.
Die  Studie  Saar-Lor-Lux-plus  wird  -  unter  Beteiligung  der  Region  Lothringen,  des  Saarlandes  sowie
der  Regionen  Trier  und  Westpfalz  -  vom  luxemburgischen  Raumordnungsministerium  realisiert.  Sie  soll
„die  Voraussetzungen  und  Möglichkeiten  der  Weiterentwicklung  der  bestehenden  transregionalen  Kooperationen
  klären  [...]  sowie  die  Chancen  einer  besseren  Positionierung  des  SLL-Raumes  im  mitteleuropäischen
  Metropolraum  darlegen“  (SAARLAND  1997:4).  Dazu  gehört  auch  die  Benennung  konkreter
Maßnahmenvorschläge.
Die  Pilotaktion  „Lothringisch-rheinischer  Raum“  geht  auf  eine  französische  Initiative  zurück.  Unter
luxemburgischer  und  deutscher  Beteiligung  sollen  für  einen  von  den  Ardennen  über  den  Oberrheingraben
  bis  zum  Burgund  reichenden  Großraum  insbesondere  Fragen  des  Ausbaus  der  Verkehrsinfrastruktur
  geklärt  werden,  dessen  Notwendigkeit  jedoch  nicht  unumstritten  ist.  Auf  deutscher  Seite  herrscht
derzeit  eine  gewisse  Zurückhaltung  gegenüber  dem  Vorhaben  (SAARLAND  1997:4).

4.4 Rahmenbedingungen  in  der  Bundesrepublik  Deutschland
4.4.1  Grundzüge  der  deutschen  Temtorialverwaltung
In  der  Bundesrepublik  Deutschland  existieren  drei  Ebenen  demokratisch  legitimierter  Gebietskörperschaften:
  Länder,  Kreise  und  Gemeinden.  Sie  verfügen  jeweils  über  ein  von  der  Bevölkerung  direkt  gewähltes
  Parlament.  Hinzu  kommen  die  Regierungsbezirke30  als  mittlere  Ebene  der  staatlichen  Verwaltung
  zwischen  Ländern  und  Kreisen.
Die  föderale  Struktur  der  BRD  gewährt  den  Ländern  den  Erlaß  eigener,  dem  Grundgesetz  (GG)
Rechnung  tragender  Verfassungen  sowie  eine  eigene  legislative  Kompetenz.  Letztere  gilt  nicht  für  die
ausschließlichen  Kompetenzbereiche  des  Bundes,  z.B.  Militärwesen,  Paßwesen/Ein-  u.  Auswanderung,
Währungswesen,  Zollwesen  u.ä.  Im  Bereich  der  konkurrierenden  Gesetzgebung  dürfen  Landesgesetze
erlassen  werden,  solange  der  Bund  nicht  von  seiner  Gesetzgebungskompetenz  Gebrauch  macht  (vgl.
Artikel  72  GG).  Durch  die  Befugnis  der  Rahmengesetzgebung  kann  der  Bund  die  Ländergesetze  in  einigen
  Bereichen  zudem  stark  mitbestimmen,  z.B.  in  Hochschulwesen,  Raumordnung  oder  Wasserhaushalt,
  vgl.  Artikel  75  GG.
Die  Kreise  besitzen  eine  Doppelfunktion.  Sie  sind  einerseits  ein  Gemeinde  verband  und  damit  eine
vollwertige  kommunale  Gebietskörperschaft  mit  Recht  auf  Selbstverwaltung  (s.u.),  andererseits  ist  das
Gebiet  des  Kreises  die  untere  Ebene  der  staatlichen  Verwaltung  (z.B.  Sitz  der  unteren  Wasserbehörde).

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Mit  Ausnahme  der  Stadtstaaten  sowie  der  Länder  Brandenburg,  Mecklenburg-Vorpommern,  Saarland,
Sachsen,  Schleswig-Holstein  und  Thüringen
            
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