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te Großherzogtum sowie auf deutscher Seite die grenznahen Teile des Regierungsbezirks Trier sowie
den saarländischen Landkreis Merzig-Wadern. Das operationelle Programm Wallonien-Lothringen-Luxemburg
ist mit insgesamt 62,2 Mio. ECU (EU-Anteil 32,0 Mio. ECU) am besten ausgestattet.
Nutznießer sind hier die französischen Départements Meurthe-et-Moselle, Meuse und Moselle, die belgischen
Arrondissements Arlon, Bastogne, Neufchäteau und Virton sowie ganz Luxemburg.
Grundsätzlich ist auch eine Förderung von Maßnahmen außerhalb der genannten Gebietskörperschaften
möglich, sofern diese „mit einer intensiven grenzüberschreitenden Zusammenarbeit verbunden
sind“ und „nicht mehr als 20 % der Gesamtausgaben der betreffenden Programme in Anspruch nehmen“
(EUROPÄISCHE KOMMISSION 1994b: 16). Die nachfolgende Abbildung stellt die thematischen Schwerpunkte
und die Aufteilung der Finanzmittel innerhalb der drei operaüonellen Programme dar. Bezugsgröße
ist hier der jeweilige Gesamtumfang der Projekte, d.h. die Summe aus nationalen Beteiligungen
und den zugewiesenen Geldern aus der Gemeinschaftsinitiative.
Im deutsch-luxemburgischen Programm nimmt der Bereich Umwelt und Raumordnung mit 20,1
Mio. ECU den weitaus größten Anteil ein. Hier schlagen vor allem zwei gemeinschaftliche Kläranlagenprojekte29
zu Buche, die jedoch nur zu geringen Teilen aus INTERREG-Mitteln kofinanziert werden
(2,1 Mio. ECU). Im operationellen Programm Saarland-Lothringen-Westpfalz überwiegt der Bildungssektor
mit insgesamt 16,28 Mio. ECU (davon 50 % EU-Förderung). Hierzu zählen Maßnahmen
im Hochschulbereich, in der beruflichen Weiterbildung sowie zur Förderung der Zweisprachigkeit. Im
lothringisch-luxemburgisch-wallonischen Programm dominiert der Bereich Verkehr. Hierzu zählt die
Förderung des Ausbaus bzw. der Unterhaltung grenzüberschreitender Straßen- und Schienenverbindungen
ebenso wie die Entwicklung des grenzüberschreitenden ÖPNV. Räumlicher Schwerpunkt dieser
Maßnahmen ist die Agglomération Transfrontalière du PED Longwy-Rodange-Athus (s.u.). Inwieweit
im einzelnen kommunale Projekte an den Maßnahmen partizipieren werden, läßt sich zum heutigen
Zeitpunkt noch nicht absehen. Wie schon erwähnt, deutet jedoch vieles darauf hin, daß die Anzahl qualifizierter
Anträge seitens der kommunalen Gebietskörperschaften deutlich steigen wird.
Die bereits angesprochene Erweiterung der Gemeinschaftsinitiative um den Teil INTERREG II C
betrifft auch den Untersuchungsraum. So kooperieren das Saarland, Rheinland-Pfalz, Belgien, Luxemburg
und die Region Lothringen im Rahmen der Raumentwicklung im Großraum Nordwest-Europa mit
nordfranzösisehen Regionen, den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen, den Niederlanden,
Großbritannien und Irland. Zur Zeit wird unter anderem ein Vorhaben mit dem Arbeitstitel
„Regionalparks als Instrumente der räumlichen Entwicklung“ vorbereitet. Im Bereich des vorbeugenden
Hochwasserschutzes arbeiten die EU-Mitgliedstaaten zusammen, die im Einzugsgebiet von Maas und
Rhein liegen (Frankreich, Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande). Dieser Programmteil fördert
Einzelprojekte, die zur Minderung bzw. Vermeidung von Hochwassern beitragen. Die Teilregionen können
in diesem Zusammenhang sowohl die Kofinanzierung von Einzelmaßnahmen (z.B. Anlage von
Hochwasserrückhalteräumen) als auch von Studien beantragen. Auch hier erlaubt es die bisher kurze
Programmlaufzeit nicht, Aussagen über den Effekt der eingesetzten Gelder zu treffen (SAARLAND
1997:3f.).
Zweifelsohne gaben bzw. geben Gemeinschaftsinitiativen wie INTERREG I und II wichtige Impulse
zur Intensivierung der Zusammenarbeit entlang der Staatsgrenzen im Saar-Lor-Lux-Raum. So konnten
nationale, regionale und lokale Träger zu zahlreichen Projekten motiviert werden, die sonst nicht bzw.
nicht im jetzigen Umfang in Angriff genommen worden wären (s.u.). Wichtiger vielleicht noch als die
Ermöglichung einzelner Maßnahmen erscheint jedoch die Tatsache, daß die in INTERREG II eingeführte
Verpflichtung zur gemeinsamen Projektkonzeption und Abwicklung der EU-Gelder (s.u.) maßgeblich
zu einer stärkeren Institutionalisierung der Zusammenarbeit beigetragen und damit zu einer neuen Qualität
der Kooperation geführt hat, auf die im weiteren noch genauer einzugehen sein wird.
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a) Ralingen/Rosport (3,35 Mio. ECU, davon 0,84 Mio. ECU Gemeinschaftsmittel = 25 %)
b) Echternach/Weilerbach (15,71 Mio. ECU, davon 1,26 Mio. ECU Gemeinschaftsmittel = 8 %)