Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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te  Großherzogtum  sowie  auf  deutscher  Seite  die  grenznahen  Teile  des  Regierungsbezirks  Trier  sowie
den  saarländischen  Landkreis  Merzig-Wadern.  Das  operationelle  Programm  Wallonien-Lothringen-Luxemburg
  ist  mit  insgesamt  62,2  Mio.  ECU  (EU-Anteil  32,0  Mio.  ECU)  am  besten  ausgestattet.
Nutznießer  sind  hier  die  französischen  Départements  Meurthe-et-Moselle,  Meuse  und  Moselle,  die  belgischen
  Arrondissements  Arlon,  Bastogne,  Neufchäteau  und  Virton  sowie  ganz  Luxemburg.
Grundsätzlich  ist  auch  eine  Förderung  von  Maßnahmen  außerhalb  der  genannten  Gebietskörperschaften
  möglich,  sofern  diese  „mit  einer  intensiven  grenzüberschreitenden  Zusammenarbeit  verbunden
sind“  und  „nicht  mehr  als  20  %  der  Gesamtausgaben  der  betreffenden  Programme  in  Anspruch  nehmen“
(EUROPÄISCHE  KOMMISSION  1994b:  16).  Die  nachfolgende  Abbildung  stellt  die  thematischen  Schwerpunkte
  und  die  Aufteilung  der  Finanzmittel  innerhalb  der  drei  operaüonellen  Programme  dar.  Bezugsgröße
  ist  hier  der  jeweilige  Gesamtumfang  der  Projekte,  d.h.  die  Summe  aus  nationalen  Beteiligungen
und  den  zugewiesenen  Geldern  aus  der  Gemeinschaftsinitiative.
Im  deutsch-luxemburgischen  Programm  nimmt  der  Bereich  Umwelt  und  Raumordnung  mit  20,1
Mio.  ECU  den  weitaus  größten  Anteil  ein.  Hier  schlagen  vor  allem  zwei  gemeinschaftliche  Kläranlagenprojekte29
  zu  Buche,  die  jedoch  nur  zu  geringen  Teilen  aus  INTERREG-Mitteln  kofinanziert  werden
(2,1  Mio.  ECU).  Im  operationellen  Programm  Saarland-Lothringen-Westpfalz  überwiegt  der  Bildungssektor
  mit  insgesamt  16,28  Mio.  ECU  (davon  50  %  EU-Förderung).  Hierzu  zählen  Maßnahmen
im  Hochschulbereich,  in  der  beruflichen  Weiterbildung  sowie  zur  Förderung  der  Zweisprachigkeit.  Im
lothringisch-luxemburgisch-wallonischen  Programm  dominiert  der  Bereich  Verkehr.  Hierzu  zählt  die
Förderung  des  Ausbaus  bzw.  der  Unterhaltung  grenzüberschreitender  Straßen-  und  Schienenverbindungen
  ebenso  wie  die  Entwicklung  des  grenzüberschreitenden  ÖPNV.  Räumlicher  Schwerpunkt  dieser
Maßnahmen  ist  die  Agglomération  Transfrontalière  du  PED  Longwy-Rodange-Athus  (s.u.).  Inwieweit
im  einzelnen  kommunale  Projekte  an  den  Maßnahmen  partizipieren  werden,  läßt  sich  zum  heutigen
Zeitpunkt  noch  nicht  absehen.  Wie  schon  erwähnt,  deutet  jedoch  vieles  darauf  hin,  daß  die  Anzahl  qualifizierter
  Anträge  seitens  der  kommunalen  Gebietskörperschaften  deutlich  steigen  wird.
Die  bereits  angesprochene  Erweiterung  der  Gemeinschaftsinitiative  um  den  Teil  INTERREG  II  C
betrifft  auch  den  Untersuchungsraum.  So  kooperieren  das  Saarland,  Rheinland-Pfalz,  Belgien,  Luxemburg
  und  die  Region  Lothringen  im  Rahmen  der  Raumentwicklung  im  Großraum  Nordwest-Europa  mit
nordfranzösisehen  Regionen,  den  Bundesländern  Hessen  und  Nordrhein-Westfalen,  den  Niederlanden,
Großbritannien  und  Irland.  Zur  Zeit  wird  unter  anderem  ein  Vorhaben  mit  dem  Arbeitstitel
„Regionalparks  als  Instrumente  der  räumlichen  Entwicklung“  vorbereitet.  Im  Bereich  des  vorbeugenden
Hochwasserschutzes  arbeiten  die  EU-Mitgliedstaaten  zusammen,  die  im  Einzugsgebiet  von  Maas  und
Rhein  liegen  (Frankreich,  Belgien,  Deutschland,  Luxemburg,  Niederlande).  Dieser  Programmteil  fördert
Einzelprojekte,  die  zur  Minderung  bzw.  Vermeidung  von  Hochwassern  beitragen.  Die  Teilregionen  können
  in  diesem  Zusammenhang  sowohl  die  Kofinanzierung  von  Einzelmaßnahmen  (z.B.  Anlage  von
Hochwasserrückhalteräumen)  als  auch  von  Studien  beantragen.  Auch  hier  erlaubt  es  die  bisher  kurze
Programmlaufzeit  nicht,  Aussagen  über  den  Effekt  der  eingesetzten  Gelder  zu  treffen  (SAARLAND
1997:3f.).
Zweifelsohne  gaben  bzw.  geben  Gemeinschaftsinitiativen  wie  INTERREG  I  und  II  wichtige  Impulse
zur  Intensivierung  der  Zusammenarbeit  entlang  der  Staatsgrenzen  im  Saar-Lor-Lux-Raum.  So  konnten
nationale,  regionale  und  lokale  Träger  zu  zahlreichen  Projekten  motiviert  werden,  die  sonst  nicht  bzw.
nicht  im  jetzigen  Umfang  in  Angriff  genommen  worden  wären  (s.u.).  Wichtiger  vielleicht  noch  als  die
Ermöglichung  einzelner  Maßnahmen  erscheint  jedoch  die  Tatsache,  daß  die  in  INTERREG  II  eingeführte
  Verpflichtung  zur  gemeinsamen  Projektkonzeption  und  Abwicklung  der  EU-Gelder  (s.u.)  maßgeblich
zu  einer  stärkeren  Institutionalisierung  der  Zusammenarbeit  beigetragen  und  damit  zu  einer  neuen  Qualität
  der  Kooperation  geführt  hat,  auf  die  im  weiteren  noch  genauer  einzugehen  sein  wird.

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a)  Ralingen/Rosport  (3,35  Mio.  ECU,  davon  0,84  Mio.  ECU  Gemeinschaftsmittel  =  25  %)
b)  Echternach/Weilerbach  (15,71  Mio.  ECU,  davon  1,26  Mio.  ECU  Gemeinschaftsmittel  =  8  %)
            
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