Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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Im  Untersuchungsraum  zählen  hierzu  die  folgenden  Gebietskörperschaften:  In  Belgien  das  Arrondissement
  Arlon,  in  Deutschland  die  Landkreise  Pirmasens  und  Saarlouis,  der  Stadtverband  Saarbrükken
  sowie  die  kreisfreien  Städte  Zweibrücken  und  Pirmasens,  in  Frankreich  die  Départements  Meurtheet-Moselle,
  Meuse  und  Moselle  sowie  das  gesamte  Großherzogtum  Luxemburg27.
Das  Ziel  5b  dient  der  „Entwicklung  des  ländlichen  Raums  im  Hinblick  auf  die  Reform  der  Gemeinsamen
  Agrarpolitik“  und  bezieht  Finanzmittel  aus  jedem  der  drei  Strukturfonds.  Förderungsfähig  sind
alle  NUTS-III-Regionen
•  mit  einem  hohen  Anteil  an  Arbeitsplätzen  in  der  Landwirtschaft,
•  mit  niedrigem  Einkommen  aus  landwirtschaftlicher  Tätigkeit  und
•  mit  einem  geringen  Pro-Kopf-BIP.
Diese  Kriterien  werden  im  Untersuchungsraum  von  folgenden  Gebieten  erfüllt:  In  Deutschland  von
den  Landkreisen  Bitburg-Prüm,  Daun,  Merzig-Wadem  und  Trier-Saarburg,  in  Frankreich  vom  Département
  Meuse,  die  belgischen  Arrondissements  Neufchäteau  und  Bastogne  sowie  in  Luxemburg  -  in
Ermangelung  regionaler  Gebietskörperschaften  -  wiederum  das  gesamte  Landesgebiet  (a.a.O.).
Für  den  Zeitraum  1994-1999  entfallen  folgende  Anteile  der  Programmittel  auf  den  Saar-Lor-Lux-Raum:


Tab.  3:  Einsatz  von  Fördermitteln  der  Programme  Ziel  2  und  Ziel  5b  im  Untersuchungsraum
[in  Mio.  ECU]

Ziel  2

Ziel  5b

Gesamt

Teilregion

1994-1996

1997-1999

1994-1999

1994-1999

Lothringen

127,4

172,3

96,8

396,5

Luxemburg

7,0

8,0

6,0

21,0

Provinz  Luxemburg

1,3

?

41,4*

42,7

Rheinland-Pfalz

23,5

27,6

111,3

162,4

Saarland

49,1

58,9

24,1

132,1

Gesamt

208,3

266,8

279,6

754,7

*  gemeinsam  mit  den  außerhalb  des  Untersuchungsraums  liegenden  Arrondissements  Dinant,  Marche  und
Philippeville
(Wächter  1997;  europäische  Kommission  http://europa.eu.int/en/comm/dgl6.htm)
Die  Bedeutung  der  vorgenannten  Programme  für  die  grenzüberschreitende  Zusammenarbeit  ist  insofern
  nicht  zu  unterschätzen,  als  mitunter  Mischfinanzierungen  grenzüberschreitender  Projekte  sowohl
auf  regionalen,  nationalen  und  INTERREG-Geldem,  aber  auch  auf  Zuschüssen  aus  Ziel  2  oder  Ziel  5b
basieren.  Dies  ist  beispielsweise  bei  größeren  Infrastrukturmaßnahmen  (Straßen-  und  Brückenbau)  der
Fall,  da  diese  im  Rahmen  der  Gemeinschaftsinitiative  INTERREG  nur  bedingt  zuschußfähig  sind.
4.3.2 Die  Bedeutung  der  Gemeinschaftsinitiative  INTERREG
Bereits  die  erste  Auflage  der  Gemeinschaftsinitiative  INTERREG  (1990-1993)  wurde  von  den  Teilregionen
  des  Saar-Lor-Lux-Raumes  rege  in  Anspruch  genommen.  Drei  operationeile  Programme  für
den  deutsch-lothringischen,  deutsch-luxemburgischen  und  den  lothringisch-luxemburgisch-wallonischen

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Amtsblatt  der  Europäischen  Gemeinschaften  Nr  C215/4  vom  30.8.1990
            
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