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Im Untersuchungsraum zählen hierzu die folgenden Gebietskörperschaften: In Belgien das Arrondissement
Arlon, in Deutschland die Landkreise Pirmasens und Saarlouis, der Stadtverband Saarbrükken
sowie die kreisfreien Städte Zweibrücken und Pirmasens, in Frankreich die Départements Meurtheet-Moselle,
Meuse und Moselle sowie das gesamte Großherzogtum Luxemburg27.
Das Ziel 5b dient der „Entwicklung des ländlichen Raums im Hinblick auf die Reform der Gemeinsamen
Agrarpolitik“ und bezieht Finanzmittel aus jedem der drei Strukturfonds. Förderungsfähig sind
alle NUTS-III-Regionen
• mit einem hohen Anteil an Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft,
• mit niedrigem Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit und
• mit einem geringen Pro-Kopf-BIP.
Diese Kriterien werden im Untersuchungsraum von folgenden Gebieten erfüllt: In Deutschland von
den Landkreisen Bitburg-Prüm, Daun, Merzig-Wadem und Trier-Saarburg, in Frankreich vom Département
Meuse, die belgischen Arrondissements Neufchäteau und Bastogne sowie in Luxemburg - in
Ermangelung regionaler Gebietskörperschaften - wiederum das gesamte Landesgebiet (a.a.O.).
Für den Zeitraum 1994-1999 entfallen folgende Anteile der Programmittel auf den Saar-Lor-Lux-Raum:
Tab. 3: Einsatz von Fördermitteln der Programme Ziel 2 und Ziel 5b im Untersuchungsraum
[in Mio. ECU]
Ziel 2
Ziel 5b
Gesamt
Teilregion
1994-1996
1997-1999
1994-1999
1994-1999
Lothringen
127,4
172,3
96,8
396,5
Luxemburg
7,0
8,0
6,0
21,0
Provinz Luxemburg
1,3
?
41,4*
42,7
Rheinland-Pfalz
23,5
27,6
111,3
162,4
Saarland
49,1
58,9
24,1
132,1
Gesamt
208,3
266,8
279,6
754,7
* gemeinsam mit den außerhalb des Untersuchungsraums liegenden Arrondissements Dinant, Marche und
Philippeville
(Wächter 1997; europäische Kommission http://europa.eu.int/en/comm/dgl6.htm)
Die Bedeutung der vorgenannten Programme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist insofern
nicht zu unterschätzen, als mitunter Mischfinanzierungen grenzüberschreitender Projekte sowohl
auf regionalen, nationalen und INTERREG-Geldem, aber auch auf Zuschüssen aus Ziel 2 oder Ziel 5b
basieren. Dies ist beispielsweise bei größeren Infrastrukturmaßnahmen (Straßen- und Brückenbau) der
Fall, da diese im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG nur bedingt zuschußfähig sind.
4.3.2 Die Bedeutung der Gemeinschaftsinitiative INTERREG
Bereits die erste Auflage der Gemeinschaftsinitiative INTERREG (1990-1993) wurde von den Teilregionen
des Saar-Lor-Lux-Raumes rege in Anspruch genommen. Drei operationeile Programme für
den deutsch-lothringischen, deutsch-luxemburgischen und den lothringisch-luxemburgisch-wallonischen
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Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr C215/4 vom 30.8.1990