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Im Untersuchungsraum zählen hierzu die folgenden Gebietskörperschaften: In Belgien das Arron¬
dissement Arlon, in Deutschland die Landkreise Pirmasens und Saarlouis, der Stadtverband Saarbrük-
ken sowie die kreisfreien Städte Zweibrücken und Pirmasens, in Frankreich die Départements Meurthe-
et-Moselle, Meuse und Moselle sowie das gesamte Großherzogtum Luxemburg27.
Das Ziel 5b dient der „Entwicklung des ländlichen Raums im Hinblick auf die Reform der Gemein¬
samen Agrarpolitik“ und bezieht Finanzmittel aus jedem der drei Strukturfonds. Förderungsfähig sind
alle NUTS-III-Regionen
• mit einem hohen Anteil an Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft,
• mit niedrigem Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit und
• mit einem geringen Pro-Kopf-BIP.
Diese Kriterien werden im Untersuchungsraum von folgenden Gebieten erfüllt: In Deutschland von
den Landkreisen Bitburg-Prüm, Daun, Merzig-Wadem und Trier-Saarburg, in Frankreich vom Dépar¬
tement Meuse, die belgischen Arrondissements Neufchäteau und Bastogne sowie in Luxemburg - in
Ermangelung regionaler Gebietskörperschaften - wiederum das gesamte Landesgebiet (a.a.O.).
Für den Zeitraum 1994-1999 entfallen folgende Anteile der Programmittel auf den Saar-Lor-Lux-
Raum:
Tab. 3: Einsatz von Fördermitteln der Programme Ziel 2 und Ziel 5b im Untersuchungsraum
[in Mio. ECU]
Ziel 2
Ziel 5b
Gesamt
Teilregion
1994-1996
1997-1999
1994-1999
1994-1999
Lothringen
127,4
172,3
96,8
396,5
Luxemburg
7,0
8,0
6,0
21,0
Provinz Luxemburg
1,3
?
41,4*
42,7
Rheinland-Pfalz
23,5
27,6
111,3
162,4
Saarland
49,1
58,9
24,1
132,1
Gesamt
208,3
266,8
279,6
754,7
* gemeinsam mit den außerhalb des Untersuchungsraums liegenden Arrondissements Dinant, Marche und
Philippeville
(Wächter 1997; europäische Kommission http://europa.eu.int/en/comm/dgl6.htm)
Die Bedeutung der vorgenannten Programme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist inso¬
fern nicht zu unterschätzen, als mitunter Mischfinanzierungen grenzüberschreitender Projekte sowohl
auf regionalen, nationalen und INTERREG-Geldem, aber auch auf Zuschüssen aus Ziel 2 oder Ziel 5b
basieren. Dies ist beispielsweise bei größeren Infrastrukturmaßnahmen (Straßen- und Brückenbau) der
Fall, da diese im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG nur bedingt zuschußfähig sind.
4.3.2 Die Bedeutung der Gemeinschaftsinitiative INTERREG
Bereits die erste Auflage der Gemeinschaftsinitiative INTERREG (1990-1993) wurde von den Teil¬
regionen des Saar-Lor-Lux-Raumes rege in Anspruch genommen. Drei operationeile Programme für
den deutsch-lothringischen, deutsch-luxemburgischen und den lothringisch-luxemburgisch-wallonischen
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Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr C215/4 vom 30.8.1990