Full text: Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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Im Untersuchungsraum zählen hierzu die folgenden Gebietskörperschaften: In Belgien das Arron¬ 
dissement Arlon, in Deutschland die Landkreise Pirmasens und Saarlouis, der Stadtverband Saarbrük- 
ken sowie die kreisfreien Städte Zweibrücken und Pirmasens, in Frankreich die Départements Meurthe- 
et-Moselle, Meuse und Moselle sowie das gesamte Großherzogtum Luxemburg27. 
Das Ziel 5b dient der „Entwicklung des ländlichen Raums im Hinblick auf die Reform der Gemein¬ 
samen Agrarpolitik“ und bezieht Finanzmittel aus jedem der drei Strukturfonds. Förderungsfähig sind 
alle NUTS-III-Regionen 
• mit einem hohen Anteil an Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft, 
• mit niedrigem Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit und 
• mit einem geringen Pro-Kopf-BIP. 
Diese Kriterien werden im Untersuchungsraum von folgenden Gebieten erfüllt: In Deutschland von 
den Landkreisen Bitburg-Prüm, Daun, Merzig-Wadem und Trier-Saarburg, in Frankreich vom Dépar¬ 
tement Meuse, die belgischen Arrondissements Neufchäteau und Bastogne sowie in Luxemburg - in 
Ermangelung regionaler Gebietskörperschaften - wiederum das gesamte Landesgebiet (a.a.O.). 
Für den Zeitraum 1994-1999 entfallen folgende Anteile der Programmittel auf den Saar-Lor-Lux- 
Raum: 
Tab. 3: Einsatz von Fördermitteln der Programme Ziel 2 und Ziel 5b im Untersuchungsraum 
[in Mio. ECU] 
Ziel 2 
Ziel 5b 
Gesamt 
Teilregion 
1994-1996 
1997-1999 
1994-1999 
1994-1999 
Lothringen 
127,4 
172,3 
96,8 
396,5 
Luxemburg 
7,0 
8,0 
6,0 
21,0 
Provinz Luxemburg 
1,3 
? 
41,4* 
42,7 
Rheinland-Pfalz 
23,5 
27,6 
111,3 
162,4 
Saarland 
49,1 
58,9 
24,1 
132,1 
Gesamt 
208,3 
266,8 
279,6 
754,7 
* gemeinsam mit den außerhalb des Untersuchungsraums liegenden Arrondissements Dinant, Marche und 
Philippeville 
(Wächter 1997; europäische Kommission http://europa.eu.int/en/comm/dgl6.htm) 
Die Bedeutung der vorgenannten Programme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist inso¬ 
fern nicht zu unterschätzen, als mitunter Mischfinanzierungen grenzüberschreitender Projekte sowohl 
auf regionalen, nationalen und INTERREG-Geldem, aber auch auf Zuschüssen aus Ziel 2 oder Ziel 5b 
basieren. Dies ist beispielsweise bei größeren Infrastrukturmaßnahmen (Straßen- und Brückenbau) der 
Fall, da diese im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG nur bedingt zuschußfähig sind. 
4.3.2 Die Bedeutung der Gemeinschaftsinitiative INTERREG 
Bereits die erste Auflage der Gemeinschaftsinitiative INTERREG (1990-1993) wurde von den Teil¬ 
regionen des Saar-Lor-Lux-Raumes rege in Anspruch genommen. Drei operationeile Programme für 
den deutsch-lothringischen, deutsch-luxemburgischen und den lothringisch-luxemburgisch-wallonischen 
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Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr C215/4 vom 30.8.1990
	        
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