Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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•  Als  indirektes  politisches  Signal  kann  auch  das  Engagement  des  Saarlandes  bei  der  Vorbereitung  der
Ergänzung  des  Art.  24  GG24  sowie  der  Entwicklung  des  Karlsruher  Übereinkommens  gewertet  werden
  (Lafontaine  1995).  Ferner  hat  das  Saarland  mit  der  Änderung  seines  Kommunalen  Selbstverwaltungsgesetzes
  im  Jahre  1992  eine  wesentliche  rechtliche  Grundlage  für  die  grenzüberschreitenden
Aktivitäten  der  Gemeinden  und  Gemeindeverbände  geschaffen  (s.  Kap.  4.4.6).
•  Die  belgische  Provinz  Luxemburg  versucht  zur  Zeit,  Zonen  entlang  ihrer  Außengrenzen  zu  identifizieren,
  in  denen  sich  ein  relativ  starker  Austausch  mit  den  Nachbarregionen  entwickelt  hat,  wo  sich
die  Bemühungen  der  Grenzgemeinden  in  gewisser  Weise  bündeln  lassen  und  durch  die  Provinzregierung
  eine  Förderung  erfahren  können.  Die  beratende  und  finanzielle  Hilfestellung  der  Provinz  wird
sich  dabei  vor  allem  auf  den  Bereich  Virton  /  nördliches  französisches  Departement  Meuse  sowie  die
belgisch-luxemburgische  Grenze  im  Raum  Arlon  und  Attert  konzentrieren.  (RINGLET  1996,  frdl.
mdl.  Mitteilung)
Auch  wenn  es  sich  hierbei  nicht  um  echte  Belege  für  politische  Unterstützung  der  kommunalen
grenzüberschreitenden  Kooperation  handelt,  so  sind  es  doch  Hinweise  darauf,  daß  die  nationalen  bzw.
regionalen  Entscheidungsträger  die  Notwendigkeit  der  Zusammenarbeit  auf  der  Mikro-Ebene  erkannt
haben  und  grundsätzlich  bereit  zu  sein  scheinen,  den  lokalen  Akteuren  entsprechende  Handlungsfreiheiten
  einzuräumen,  sofern  sie  ihnen  nicht  ohnehin  verfassungsmäßig  zustehen.  Inwieweit  es  dennoch  in
Einzelfällen  zu  einer  Behinderung  der  kommunalen  Aktivitäten  kommen  kann,  wird  ein  wesentlicher
Gegenstand  der  nachfolgenden  Analyse  sein.

4.3  Finanzielle  Rahmenbedingungen
4.3.1  Einsatz  von  Strukturfondsgeldem  im  Saar-Lor-Lux-Raum
Große  Teile  des  Untersuchungsraums  zählen  zu  den  sogenannten  Ziel  2-  und  Ziel  5b-Gebieten,  die  in
den  unmittelbaren  Genuß  von  Geldern  aus  den  europäischen  Strukturfonds  kommen.  Darüber  hinaus
profitieren  zahlreiche  Maßnahmen  im  Rahmen  von  Gemeinschaftsinitiativen  und  Pilotprojekten  von  den
Strukturfonds,  so  z.B.  das  mit  8  Mio.  ECU  bezuschußte  URBAN-Projekt  der  Landeshauptstadt  Saarbrücken
  zur  Revitalisierung  der  Stadtteile  Burbach  und  Malstatt  (Gesamtvolumen:  22,5  Mio.  ECU)
(EUROPÄISCHE  KOMMISSION  1997:2).  Wichtigste  Gemeinschaftsinitiative  ist  in  diesem  Zusammenhang
jedoch  die  Gemeinschaftsinitiative  INTERREG,  auf  die  im  nachfolgenden  Kapitel  gesondert  eingegangen
  wird.  Das  Ziel  2-Programm  zur  Förderung  der  Regionen  mit  rückläufiger  industrieller  Entwicklung
wird  aus  Geldern  des  EFRE  und  des  ESF  gespeist.  Es  sieht  unter  anderem  „Maßnahmen  zur  Förderung
der  grenzüberschreitenden  Zusammenarbeit“  vor.  Förderungsfähig  nach  Ziel  2  sind  alle  NUTS-III-Regionen25

•  mit  einem  Anteil  an  Industriearbeitsplätzen,  der  mindestens  dem  EU-Durchschnitt  entspricht,
•  mit  einem  Rückgang  an  Industriearbeitsplätzen  ab  einem  bestimmten  Bezugsjahr  und
•  mit  einer  Arbeitslosenquote  über  dem  EU-Durchschnitt.26

24  Grundgesetz  für  die  Bundesrepublik  Deutschland  vom  23.5.1949
2?  NUTS  =  Nomenclature  des  Unités  Territoriales  Statistiques
Bsp.  Frankreich:  NUTS  1  =  8  Zones  dütudes  et  d'Aménagement  du  Territoire
NUTS  II  =  22  Regionen
NUTS  III  =  96  Departements
26  Es  müssen  nicht  immer  alle  Kriterien  erfüllt  werden.  So  kommt  beispielsweise  Luxemburg  trotz  der
niedrigsten  Arbeitslosenquote  in  Europa  aufgrund  seiner  Industriestruktur  in  den  Genuß  der  Ziel  2-Förderung.

            
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