Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

60

Versammlung  der  EuRegio  am  26.  Februar  1997  eine  Resolution,  ebenso  wie  zu  der  bereits  erwähnten
Forderung  nach  Ausweitung  des  Subsidiaritätsprinzips  der  Maastrichter  Verträge  auf  die  regionale  und
kommunale  Ebene  (EUREGIO  1997a,  1997b).
Die  EuRegio  finanziert  ihre  Arbeit  aus  Mitgliedsbeiträgen  und  Zuschüssen  (z.B.  vom  luxemburgischen
  Staat  und  der  Sparkasse  Trier).  Der  Haushalt  umfaßte  im  Geschäftsjahr  1996  insgesamt  35.431
ECU,  das  heißt,  daß  über  das  Gehalt  der  Geschäftsführerin  hinaus  lediglich  die  laufenden  Miet-  und
Verwaltungskosten  abgedeckt  werden  konnten  und  kaum  Spielraum  für  sonstige  Aktivitäten  blieb.  Eine
Förderung  von  EuRegio,  beispielsweise  durch  INTERREG-Gelder,  wird  von  den  regionalen  Entscheidungsträgem
  mit  großer  Skepsis  bedacht.  So  wurde  im  Jahre  1991  von  der  Regionalkommission  eine
Förderung  (damals  noch  von  COMREGIO)  abgelehnt.  Staatssekretär  EGGERS  aus  Rheinland-Pfalz
begründete  dies  wie  folgt:  „Die  bisher  von  'COMREGIO'  angekündigten  Aktivitäten  gingen  über  die
originär  kommunalen  Aufgabenstellungen  hinaus,  sie  zielten  im  Ergebnis  auf  eine  weitere  Vervielfältigung
  der  Institutionen  auf  dem  Gebiet  der  grenzüberschreitenden  Zusammenarbeit  ab,  was  zu  verhindern
  sei"  (EGGERS  1991  in  AUTEXIER  1993:27).  An  dieser  Haltung  hat  sich,  insbesondere  auf  rheinland-pfälzischer
  Seite,  bis  heute  wenig  geändert.  Auch  ein  Antrag  zur  Bezuschussung  der  EuRegio-Geschäftsstelle
  durch  INTERREG  II  wurde  bisher  nicht  bewilligt.  Inwieweit  sich  hier  ein  Konflikt  zwischen
  der  regionalen  und  kommunalen  Maßstabsebene  der  grenzüberschreitenden  Zusammenarbeit  abzeichnet,
  wird  im  folgenden  noch  zu  klären  sein.

3.3.2 Partnerschaft  Landkreistag  Saarland  -  Conseil  Général  de  la  Moselle
Seit  1990  besteht  eine  Partnerschaft  zwischen  dem  Département  Moselle  (Conseil  Général)  und  den
saarländischen  Landkreisen  sowie  dem  Stadtverband  Saarbrücken,  vertreten  durch  den  Landkreistag  des
Saarlandes.  Sie  ist  Grundlage  vielfältiger  grenzüberschreitender  Aktivitäten  in  den  Zuständigkeitsbereichen
  der  Partner,  insbesondere  auf  den  Gebieten  Kultur,  Tourismus,  Bildung,  Sportförderung,  Wirtschaftsentwicklung
  und  Jugend-  und  Sozialhilfe.  Diese  sind  „von  dem  Grundsatz  geprägt,  die  Menschen
aus  dem  Saarland  und  aus  der  Moselle  zusammenzuführen,  indem  sie  aktiv  an  grenzüberschreitenden
Veranstaltungen  teilnehmen“  (LUCKAS  1996).
Die  Partner  erstellen  jährlich  ein  Kooperations-  bzw.  „Umsetzungsprogramm“  für  das  darauffolgende
  Kalenderjahr,  in  dem  die  bisherigen  Aktivitäten  bilanziert  und  Vorschläge  der  Projektleiter  (s.u.)
berücksichtigt  werden.  Es  legt  „für  das  betreffende  Jahr  fest,  welche  konkreten,  fachbezogenen  Projekte
umgesetzt  und  welche  themenorientierte  binationalen  Veranstaltungen  abgehalten  werden“  (CONSEIL
GÉNÉRAL  /  LANDKREISTAG  1995a:8).  Darüber  hinaus  wurde  erstmals  ein  Rahmenprogramm  für  die
Jahre  1995-1999  erarbeitet,  das  die  Leitlinien  der  partnerschaftlichen  Zusammenarbeit  für  einen  mittelfristigen
  Zeitraum  definiert.
Die  Vorbereitung  der  Programme  obliegt  einem  Kooperationsausschuß,  der  sich  aus  Vertreterinnen
und  Vertretern  des  Landkreistages,  des  Conseil  Général  sowie  der  von  beiden  Partnern  angestellten  Gesamtkoordinatorin
  zusammensetzt.  Dieser  Ausschuß  tagt  nach  Bedarf,  mindestens  alle  drei  Monate.  Er
kann  zu  seiner  Beratung  verantwortliche  Personen  aus  den  Fachprojekten  hinzuziehen.  Die  organisatorischen
  Arbeiten  übernimmt  ein  gemeinsames  Sekretariat,  bestehend  aus  der  Gesamtkoordinatorin,  einer
Referentin  des  Landkreistages  sowie  einer  Referentin  des  Büros  des  Präsidenten  des  Generalrats.
Die  Gemeinsame  Arbeitsgemeinschaft  der  Projektleiter  tagt  mindestens  einmal  jährlich  und  ist  für  die
Bilanzierung  der  bisherigen  Kooperation  sowie  die  Erarbeitung  von  Projektvorschlägen  für  die  jährlichen
  Umsetzungsprogramme  zuständig.  Dieses  Gremium  vereint  die  Leiterinnen  und  Leiter  der  projektbezogenen
  Arbeitsgemeinschaften.  Diese  Arbeitsgemeinschaften  werden  jeweils  gleichberechtigt  von
einem/einer  Dezementen/in,  Amtsleiter/in  oder  Mitarbeiter/in  der  Landkreise  bzw.  des  Stadtverbandes
Saarbrücken  sowie  einem/einer  Directeur/Directrice  der  Verwaltung  des  Département  de  la  Moselle
betreut.  Solche  Arbeitsgemeinschaften  oder  Projektgruppen  existieren  derzeit  zu  14  Themenbereichen
(Conseil  Général  /  Land  Kreistag  1995a).
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.