Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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3.3.1  EuRegio  SaarLorLuxRhein
Die  EuRegio  SaarLorLuxRhein  a.s.b.l.22  wurde  1995  als  gemeinnützige  Vereinigung  nach  Luxemburger
  Recht  gegründet.  Sie  ist  Nachfolgeorganisation  der  grenzüberschreitenden  kommunalen  Arbeitsgemeinschaft
  COMREGIO,  die  seit  1988  als  „Ort  des  Nachdenkens  und  als  Vorschlagsgremium  für  alle
Bereiche  des  gemeindlichen  Lebens"  (AUTEXIER  1993:27)  fungierte.  Die  Umwandlung  der  informellen
Arbeitsgemeinschaft  COMREGIO  in  die  Vereinigung  EuRegio  sollte  die  Zusammenarbeit  der  Kommunen
  festigen  und  ihr  eine  rechtliche  Basis  geben.
Der  räumliche  Arbeitsbereich  der  EuRegio  umfaßt  das  Saarland,  die  Region  Lothringen,  Luxemburg,
  die  grenznahen  westlichen  Gebiete  des  Landes  Rheinland-Pfalz  sowie  die  an  das  Großherzogtum
Luxemburg  angrenzenden  Gebiete  Belgiens.  Die  beiden  letzteren  Gebiete  werden  nicht  näher  spezifiziert,
  meinen  aber  im  wesentlichen  das  rheinland-pfälzische  Gebiet  der  Regionalkommission  Saar-Lor-Lux-TrierAVestpfalz
  (s.o.)  bzw.  die  belgische  Provinz  Luxemburg.  (EuRegio-Satzung23,  Art.  2)
Die  EuRegio  setzt  sich  für  die  Förderung  und  Koordination  der  grenzüberschreitenden  Zusammenarbeit
  ihrer  Mitglieder  ein.  Zu  den  wichtigsten  Zielen  und  Aufgaben  zählen  dabei:
•  die  Gewährleistung  eines  gegenseitigen  Informations-  und  Erfahrungsaustauschs  (inkl.  Austausch
und  Qualifizierung  von  Verwaltungsmitarbeitem);
•  die  Untersuchung,  Formulierung  und  Vertretung  grenzüberschreitender  kommunaler  Interessen;
•  das  Angebot  von  Beratungsdiensten;
•  die  Trägerschaft  von  Projekten  nach  Maßgabe  des  Subsidiaritätsgrundsatzes;
•  Öffentlichkeitsarbeit.  (EuRegio-Satzung,  Art.  3,  Abs.  1)
Mit  grenzüberschreitender  Zusammenarbeit  ist  dabei  die  Kooperation  auf  Sachgebieten  gemeint,  die
in  die  kommunale  Zuständigkeit  fallen.  Darüber  hinaus  „sucht  die  EuRegio  eine  vertrauensvolle  Zusammenarbeit
  mit  den  zuständigen  staatlichen,  nicht-staatlichen  und  europäischen  Stellen“  (EuRegio-Satzung,
  Art.  3,  Abs.  3).
Mitglied  der  EuRegio  können  Gebietskörperschaften,  kommunale  Spitzenverbände  sowie  sonstige
kommunale  Organisationen  werden.  Zu  letzteren  gehören  auch  grenzüberschreitende  kommunale  Zusammenschlüsse.
  Der  EuRegio  gehörten  zum  Jahresende  1996  33  Mitglieder  an.  ln  Luxemburg  vertritt
der  kommunale  Spitzenverband  SYVICOL  sozusagen  als  Kollektivmitglied  die  Interessen  der  Gemeinden.
  Auf  deutscher  Seite  sind  einzelne  Gemeinden,  Verbandsgemeinden  und  Kreise  Mitglied,  in  Lothringen
  wenige  Gemeinden  und  ein  Gemeindesyndikat.  EuRegio  hat  bisher  kein  belgisches  Mitglied.
Oberstes  Organ  der  EuRegio  ist  die  Generalversammlung,  die  auch  als  „EuRegio-Rat  SaarLor¬LuxRhein“
  bezeichnet  wird.  Dem  Rat,  der  mindestens  einmal  jährlich  Zusammentritt,  gehören  Vertreter
aller  Mitglieder  an.  Die  laufenden  Geschäfte  koordiniert  der  vierteljährlich  tagende  Verwaltungsrat,  der
von  der  Generalversammlung  nach  dem  „Grundsatz  der  regionalen  und  politischen  Ausgewogenheit“  zu
besetzen  ist.  Die  EuRegio  unterhält  eine  Geschäftsstelle,  die  von  einer  Geschäftsführerin  geleitet  wird.
Zudem  kann  der  Verwaltungsrat  Arbeitsgruppen  (AG)  für  bestimmte  Problemstellungen  einsetzen.  Derzeit
  existieren  AGs  zu  den  Themenbereichen  Hochwasserschutz,  Tourismus,  Kultur  und  Bildung,
ÖPNV  und  Müllbewirtschaftung.  Weitere  inhaltliche  Schwerpunkte  stellte  die  Durchführung  von  Informationsveranstaltungen
  (z.B.  in  Forbach  und  Vianden  zum  Karlsruher  Abkommen),  die  Beteiligung
an  der  Perspektivkommission  zur  Vorbereitung  des  2.  Saar-Lor-Lux-Gipfels  sowie  die  Mitgliederwerbung
  und  Öffentlichkeitsarbeit  dar  (EUREGIO  1996).  Unter  anderem  tritt  die  EuRegio  für  die  Schaffung
eines  „Hauses  der  Großregion“  ein,  in  dem  alle  Institutionen  zusammengefaßt  werden  sollen,  die  grenzüberschreitend
  tätig  sind  (Luxemburger  Wort  v.  1.10.1996).  Hierzu  verabschiedete  die  jüngste  Generala.s.b.l.

  =  association  sans  but  lucratif
Satzung  der  EuRegio  SaarLorLuxRhein  asbl.  vom  23.  März  1995

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