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3.3.1 EuRegio SaarLorLuxRhein
Die EuRegio SaarLorLuxRhein a.s.b.l.22 wurde 1995 als gemeinnützige Vereinigung nach Luxemburger
Recht gegründet. Sie ist Nachfolgeorganisation der grenzüberschreitenden kommunalen Arbeitsgemeinschaft
COMREGIO, die seit 1988 als „Ort des Nachdenkens und als Vorschlagsgremium für alle
Bereiche des gemeindlichen Lebens" (AUTEXIER 1993:27) fungierte. Die Umwandlung der informellen
Arbeitsgemeinschaft COMREGIO in die Vereinigung EuRegio sollte die Zusammenarbeit der Kommunen
festigen und ihr eine rechtliche Basis geben.
Der räumliche Arbeitsbereich der EuRegio umfaßt das Saarland, die Region Lothringen, Luxemburg,
die grenznahen westlichen Gebiete des Landes Rheinland-Pfalz sowie die an das Großherzogtum
Luxemburg angrenzenden Gebiete Belgiens. Die beiden letzteren Gebiete werden nicht näher spezifiziert,
meinen aber im wesentlichen das rheinland-pfälzische Gebiet der Regionalkommission Saar-Lor-Lux-TrierAVestpfalz
(s.o.) bzw. die belgische Provinz Luxemburg. (EuRegio-Satzung23, Art. 2)
Die EuRegio setzt sich für die Förderung und Koordination der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
ihrer Mitglieder ein. Zu den wichtigsten Zielen und Aufgaben zählen dabei:
• die Gewährleistung eines gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustauschs (inkl. Austausch
und Qualifizierung von Verwaltungsmitarbeitem);
• die Untersuchung, Formulierung und Vertretung grenzüberschreitender kommunaler Interessen;
• das Angebot von Beratungsdiensten;
• die Trägerschaft von Projekten nach Maßgabe des Subsidiaritätsgrundsatzes;
• Öffentlichkeitsarbeit. (EuRegio-Satzung, Art. 3, Abs. 1)
Mit grenzüberschreitender Zusammenarbeit ist dabei die Kooperation auf Sachgebieten gemeint, die
in die kommunale Zuständigkeit fallen. Darüber hinaus „sucht die EuRegio eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
mit den zuständigen staatlichen, nicht-staatlichen und europäischen Stellen“ (EuRegio-Satzung,
Art. 3, Abs. 3).
Mitglied der EuRegio können Gebietskörperschaften, kommunale Spitzenverbände sowie sonstige
kommunale Organisationen werden. Zu letzteren gehören auch grenzüberschreitende kommunale Zusammenschlüsse.
Der EuRegio gehörten zum Jahresende 1996 33 Mitglieder an. ln Luxemburg vertritt
der kommunale Spitzenverband SYVICOL sozusagen als Kollektivmitglied die Interessen der Gemeinden.
Auf deutscher Seite sind einzelne Gemeinden, Verbandsgemeinden und Kreise Mitglied, in Lothringen
wenige Gemeinden und ein Gemeindesyndikat. EuRegio hat bisher kein belgisches Mitglied.
Oberstes Organ der EuRegio ist die Generalversammlung, die auch als „EuRegio-Rat SaarLor¬LuxRhein“
bezeichnet wird. Dem Rat, der mindestens einmal jährlich Zusammentritt, gehören Vertreter
aller Mitglieder an. Die laufenden Geschäfte koordiniert der vierteljährlich tagende Verwaltungsrat, der
von der Generalversammlung nach dem „Grundsatz der regionalen und politischen Ausgewogenheit“ zu
besetzen ist. Die EuRegio unterhält eine Geschäftsstelle, die von einer Geschäftsführerin geleitet wird.
Zudem kann der Verwaltungsrat Arbeitsgruppen (AG) für bestimmte Problemstellungen einsetzen. Derzeit
existieren AGs zu den Themenbereichen Hochwasserschutz, Tourismus, Kultur und Bildung,
ÖPNV und Müllbewirtschaftung. Weitere inhaltliche Schwerpunkte stellte die Durchführung von Informationsveranstaltungen
(z.B. in Forbach und Vianden zum Karlsruher Abkommen), die Beteiligung
an der Perspektivkommission zur Vorbereitung des 2. Saar-Lor-Lux-Gipfels sowie die Mitgliederwerbung
und Öffentlichkeitsarbeit dar (EUREGIO 1996). Unter anderem tritt die EuRegio für die Schaffung
eines „Hauses der Großregion“ ein, in dem alle Institutionen zusammengefaßt werden sollen, die grenzüberschreitend
tätig sind (Luxemburger Wort v. 1.10.1996). Hierzu verabschiedete die jüngste Generala.s.b.l.
= association sans but lucratif
Satzung der EuRegio SaarLorLuxRhein asbl. vom 23. März 1995
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