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Für sechs dieser Teilräume hat die Regionalkommission Raumordnungsstudien in Auftrag gegeben,
deren erste Entwürfe zum Teil vorliegen. Von ihren Ergebnissen wird, sofern sie die Fallbeispiele der
vorliegenden Arbeit berühren, im weiteren noch die Rede sein.
3.2.2 Der Interregionale Parlamentarierrat (IPR)
Der Interregionale Parlamentarierrat (IPR) geht auf eine Konvention vom 17.2.1986 zurück. Er
stellt rechtlich keine Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften gemäß dem Madrider Rahmenübereinkommen
dar, sondern ist eher als Form der Kontaktpflege der Parlamentarier der Großregion, d.h. als
Ort des Austauschs und der Erörterung gemeinsamer Probleme anzusehen. Der IPR umfaßte zunächst
die Landtage der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland, die Abgeordnetenkammer Luxemburgs
(Chambre des Députés), den lothringischen Regionalrat (Conseil Régional) sowie den Rat der belgischen
Provinz Luxemburg (Conseil Provincial). Im Jahre 1993 schloß sich auch das Regionalparlament
Walloniens dem DPR an (Parlement Régional) (IPR o.J.).
Bisher tagte der IPR ein bis zweimal jährlich (Saarbrücker Zeitung v. 16./17.11.1996). Parallel dazu
arbeiten fünf permanente Ausschüsse zu den Themen Wirtschaft, Soziales, Verkehr und Kommunikation,
Umwelt und Landwirtschaft sowie Bildung, Forschung und Kultur. Der IPR hat sich zum Ziel gesetzt,
• die ökonomische, soziale und kulturelle Rolle der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonie
durch eine enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Regionen zu fördern und
• einen Beitrag zu der Entwicklung einer grenzüberschreitenden Perspektive in den Bereichen zu leisten,
die bisher der alleinigen Zuständigkeit der Regionen Vorbehalten blieben (MAT 1996).
Der IPR will in diesem Sinne Sprachrohr im Prozeß der politischen Willensbildung sein: „Der IPR
nimmt eine wichtige integrative Funktion der politischen Meinungsbildung im Großraum Saar-Lor-Lux
wahr. Zwar kann er keine Entscheidungen mit Außenwirkung treffen. Über die in ihm vertretenen Parlamente
und Regionalversammlungen ist er aber in der Lage, Einfluß auf die regionalen Exekutiven
auszuüben" (AUTEXIER 1993:20f.). Da er jedoch keinerlei Entscheidungsbefugnis besitzt, ist er weit von
einer „echten“ parlamentarischen Arbeit für den Saar-Lor-Lux-Raum entfernt, und daher nicht mit dem
Euregio-Rat (s.o.) oder ähnlichen grenzüberschreitenden, demokratisch legitimierten Entscheidungsgremien
zu vergleichen. Doch sollte seine Bedeutung als Forum des Sich-Kennenlemens der politischen
Entscheidungsträger der Teilregionen im Hinblick auf den Abbau etwaiger Ressentiments und eine daraus
resultierende Stärkung des politischen Willens zur Kooperation nicht unterschätzt werden.
3.2.3 Der Gipfel der Großregion
Auf der Ebene der Exekutiven hat sich in den letzten Jahren eine Vielzahl bilateraler Kontakte zwischen
den Teilregionen entwickelt, im Falle des seit 1991 bestehenden Gemeinsamen Ausschusses der
regionalen Exekutiven Saar-Lor sogar in stark institutionalisierter Form. Basierend auf einer gemeinsamen
Erklärung des saarländischen Ministerpräsidenten und des Präsidenten des lothringischen Regionalrates
unterhält dieser Ausschuß derzeit drei paritätisch besetzte Einrichtungen bzw. Organe auf unterschiedlichen
Arbeitsebenen (AUTEXIER 1993:22ff.).
Im September 1995 gelang auf Einladung des luxemburgischen Premierministers erstmals der Versuch,
die Exekutiven des Saar-Lor-Lux-Raumes im Rahmen eines Gipfels der Großregion zu vereinen.
Dieser Gipfel tagte im November 1996 in Saarbrücken zum zweiten Mal und fand im November 1997
im lothringischen Manderen seine Fortsetzung. An den beiden letzten Gipfeln nahmen der luxemburgische
Premierminister, die Ministerpräsidenten der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland, der Präsident
des lothringischen Regionalrates, die Präsidenten der Generalräte der Départements Moselle und
Meurthe-et-Moselle, der Gouverneur der belgischen Provinz Luxemburg sowie der Ministerpräsident