Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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3.2  Politisch-administrative  Kooperation  auf  regionaler  Ebene
3.2.1  Die  Regionalkommission  Saar-Lor-Lux-TrierAVestpfalz
Der  1969  gegründeten  deutsch-französischen  Regierungskommission  trat  am  24.  Mai  1971  das
Großherzogtum  Luxemburg  bei.  Am  selben  Tag  beschloß  die  nunmehr  Gemischte  deutsch-französischluxemburgische
  Regierungskommission  die  Gründung  einer  Regionalkommission  Saarland  /  Lothringen
  /  Luxemburg  /  Rheinland-Pfalz,  die  sich  am  19.  September  1971  in  Saarbrücken  konstituierte
(MOLL  1992:101).  Ihr  gehörten  zunächst  Vertreterinnen  und  Vertreter  der  französischen  staatlichen
Verwaltung,  der  luxemburgischen  Regierung  sowie  der  Regierung  des  Saarlandes  und  des  Landes
Rheinland-Pfalz  an.  Die  Tatsache,  daß  die  lothringische  Delegation  nur  aus  Mitarbeitern  der  staatlichen
Verwaltung  bestand,  führte  in  der  Region  zu  starken  Spannungen,  da  sich  die  regionalen  Gebietskörperschaften
  nicht  repräsentiert  fühlten.  Diese  konnten  erst  1991  mit  der  Anerkennung  der  Region  Lothringen
  als  vollwertiges  Kommissionsmitglied  abgebaut  werden.  Die  Vertretung  der  Region  bleibt  jedoch
eine  zahlenmäßige  Minderheit  in  der  französischen  Delegation  (AUTEXIER  1993:17ff.).  Schon  seit  längerem
  erhebt  auch  Belgien  Anspruch  auf  eine  Beteiligung  an  der  Arbeit  der  Regionalkommission,  wobei
die  Region  Wallonien  hier  die  Interessen  der  Provinz  Luxemburg  sowie  der  deutschsprachigen  Gemeinschaft
  vertreten  soll.  Eine  konkrete  Annäherung  in  dieser  Frage  brachte  der  2.  Saar-Lor-Lux-Gipfel  am
7.  November  1996,  der  eine  stärkere  Einbindung  der  belgischen  Exekutiven  in  Aussicht  stellte  (S.  auch
Kap.  3.2.3).  Auf  deutscher  Seite  nehmen  Vertreter  der  kommunalen  Gebietskörperschaften  lediglich
beobachtend  teil.
Die  inhaltliche  Vorbereitung  und  Ausarbeitung  von  Beschlußvorlagen  für  die  jährlichen  Sitzungen
der  Regionalkommission  erfolgt  in  derzeit  neun  Arbeitsgruppen  zu  den  Fachgebieten  Raumordnung,
wirtschaftliche  Fragen,  Verkehr  und  Straßenverbindungen,  Umwelt,  soziale  Fragen,  kulturelle  Angelegenheiten,
  Hochschulwesen,  Fremdenverkehr  sowie  Bilanz  und  Perspektiven  der  grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit.  Ferner  kam  es  zur  Bildung  von  Unterarbeitsgruppen  (z.B.  Unterarbeitsgruppe
„Industriebrachen“  der  Arbeitsgruppe  „Raumordnung“)  oder  sogenannten  „Ad-hoc-Arbeitsgruppen“,
die  sich  Einzelprojekten  (z.B.  Freizeit-  und  Erholungszentrum  Bisten-Merten)  widmen  (MOLL
1992:101f.).
Bezogen  auf  die  unmittelbaren  Grenzräume  und  die  kommunale  Ebene  sprach  die  Regionalkommission
  bereits  1986  eine  Empfehlung  für  „gegenseitige  grenzüberschreitende  Information  und  Abstimmung
kommunaler  Planungen“  aus.  In  einem  Bereieich  von  15  km  beiderseits  der  Grenze  sollen  künftig  kommunale
  Planentwürfe19  sowie  Änderungen  und  Ergänzungen  bestehender  Pläne  mit  den  Grenzgemeinden
der  Nachbarstaaten  abgestimmt  werden,  soweit  grenzüberschreitende  Auswirkungen  der  Pläne  zu  erwarten
  sind.  Die  Abstimmung  erfolgt  durch  Stellungnahmen  und  deren  Berücksichtigung  bei  den  Planberatungen
  (REGIONALKOMMISSION  1986).
In  jüngerer  Zeit  widmet  sich  die  Arbeit  der  Arbeitsgruppe  „Raumordnung“  verstärkt  dem  unmittelbaren
  Grenzraum,  einer  etwa  30  km  breiten  Zone.  Dort  macht  MOLL  (1992:105)  mehrere  Teilräume  aus
(Abb.  13),  in  denen  aufgrund  gleichartiger  Raumstrukturen  eine  „nahezu  identische  Entwicklungsproblematik
  beiderseits  der  Grenze  besteht“.  Hierzu  zählen  der  schwach  strukturierte  Raum  Nordeifel  /
Nord-Luxemburg,  das  touristisch  geprägte  mittlere  Moseltal  zwischen  Perl  /  Schengen  und  Konz,  das
Altindustrierevier  um  Longwy,  Esch  und  Dudelange,  der  ländliche  Saar-Mosel-Gau,  das  saarländischlothringische
  Kohlenrevier,  das  mittlere  Saartal  zwischen  Sarreguemines  und  Saarbrücken  sowie  der
dünn  besiedelte  und  schlecht  erschlossene  Raum  Pirmasens-Zweibrücken-Bitche  (s.  Kap.  3.3.4).

19  in  Lothringen:  Schémas  directeurs  (SD),  Schémas  de  secteurs,  Chartes  intercommunales,  Plans
d'occupation  des  sols  (POS)
in  Luxemburg:  Projets  d'aménagement  communaux
in  Rheinland-Pfalz  und  im  Saarland:  Flächennutzungspläne  (FNP)  und  Landschaftspläne  (LP)
            
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