Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

51

zu  finden.  Diese  würde  eine  Identifikation  der  Bevölkerung  mit  diesem  „künstlichen“  Raumgebilde,  aber
auch  eine  effizientere  Bündelung  der  unterschiedlichsten  Aktivitäten  erleichtern  (Synergieeffekte).  Stattdessen
  hat  sich  der  euphemistische  Leitbegriff  der  „variablen  Geometrie“  durchgesetzt,  der  in  fast  opportunistischer
  Weise  die  jeweilige  Abgrenzung  von  „Saar-Lor-Lux“  immer  danach  ausrichtet,  von
welchem  Sektor  bzw.  welcher  Arbeitsebene  die  Rede  ist.  Das  heißt,  daß  mit  der  Vielzahl  von  Kooperationsformen
  auch  eine  fast  ebenso  große  Vielzahl  von  mögüchen  Saar-Lor-Lux-Territorien  einhergeht
(s.  SCHULZ  &  BRÜCHER  1997:46f.).  In  diesem  Zusammenhang  wirft  MOLL  die  Frage  auf:  „Ist  ‘¿AAR-LOR-LUX-usw.’
  nur  das  Trugbild  einer  Raumeinheit,  mit  der  sich  nicht  konkret  operieren  läßt?“,  denn
„selbst  verwaltungsmäßig  gesehen  besteht  [dieser  Raum]  nicht  im  Sinne  eines  verfaßten  Gebietes  [...],
sondern  er  ist  offensichtlich  nur  ein  Referenzraum,  der  es  zuläßt,  je  nach  Bedarf  abgegrenzt,  bezeichnet
und  verstanden  zu  werden“  (MOLL  1991:83).  Die  fünf  bekanntesten  Abgrenzungen  seien  im  folgenden
kurz  dargestellt.
Wörtlich  genommen,  umfaßt  Saar-Lor-Lux  das  Saarland,  die  französische  Region  Lothringen
(Lorraine)  sowie  das  Großherzogtum  Luxemburg  (Abb.  10a).  Die  seit  1971  bestehende  Regionalkommission
  Saar-Lor-Lux-Trier/Westpfalz,  die  sich  aus  Vertreterinnen  und  Vertretern  der  staatlichen  Verwaltungen
  der  Teilräume  konstituiert,  fügt  diesem  Entwurf  den  Westen  von  Rheinland-Pfalz  hinzu,
nämlich  den  Regierungsbezirk  Trier,  den  Landkreis  Birkenfeld  sowie  die  Planungsregion  Westpfalz
(Abb.  10b).  Der  Interregionale  Parlamentarierrat  (IPR),  der  seit  1986  dem  Austausch  zwischen  Abgeordneten
  der  Parlamente  in  den  Teilräumen  dient,  liefert  die  großzügigste  Definition  (Abb.  10c),  indem
er  die  gesamte  Region  Wallonien  und  ganz  Rheinland-Pfalz  in  die  „Großregion“  integriert.  Die  vierte
Konzeption  (Abb.  lOd)  umfaßt  die  Fördergebiete  der  Gemeinschaftsinitiative  INTERREG  II,  von  der
bereits  die  Rede  war.
Unabhängig  davon  entwickelten  Metzer  und  Saarbrücker  Geographen  (BRÜCHER/QUASTEN/RETIEL
1982)  einen  eigenen  Vorschlag,  der  den  Zuständigkeitsbereich  der  Regionalkommission  um  die  belgische
  Provinz  Luxemburg  ergänzt  (Abb.  11).  Dies  geschah  aus  historischen  wie  aus  räumlichstrukturellen
  Gründen:  Die  Provinz  gehörte  bis  1839  zum  Großherzogtum  Luxemburg  und  ist  diesem
heute  noch  sprachlich  und  kulturell  sehr  eng  verbunden.  Vor  allem  der  südliche  Teil  der  Provinz  teilt
aber  auch  die  schwerindustrielle  Vergangenheit  und  ihre  Folgeprobleme  mit  seinen  Nachbarräumen  (vgl.
BRÜCHER  1989).
Alle  diese  fünf  Konzeptionen  haben  den  Nachteil,  daß  sie  sich  -  aus  pragmatischen  Gründen  -  an
existierenden  Verwaltungsgrenzen  orientieren,  die  nur  selten  den  tatsächlichen  strukturellen  Verflechtungen
  des  Raumes  entsprechen.  Besonders  deutlich  wird  dies  am  Beispiel  des  EPR-Territoriums,  wo  auf
der  Suche  nach  äquivalenten  Partnern  die  gesamte  Region  Wallonien  sowie  ein  Bundesland  Aufnahme
fanden,  obwohl  beispielsweise  die  östlichen  Teile  von  Rheinland-Pfalz  eindeutig  anderen  Großregionen,
wie  etwa  dem  Rhein-Main-Gebiet,  zuzuordnen  sind.  Auch  die  Zugehörigkeit  der  südlichen  Region
Lothringen,  insbesondere  des  Département  Vosges,  erscheint  hier  problematisch.  MOLL  (1994)  spricht
in  diesem  Zusammenhang  zu  Recht  von  „territorialem  Ballast“,  den  der  Saar-Lor-Lux-Raum  mit  sich
herumtrage.  Auch  eine  vom  Saarbrücker  ISOPLAN-Institut  erarbeitete  Studie  zur  Vorbereitung  des
zweiten  „Saar-Lor-Lux-Gipfels“  (s.u.)  sieht  in  dem  Abgrenzungsproblem  ein  ,4n  vielerlei  Hinsicht  folgenreiches
  ‘Hindernis’:  [...]  Ohne  eine  klare,  unter  Umständen  auch  zweckgebunden  unterschiedliche,
aber  einvemehmlich  getroffene  regionale  Abgrenzung  bleibt  die  Idee  einer  ‘Saar-Lor-Lux-Region’,  -  die
Vision  einer  eigenen  Identität  nach  außen  und  vor  allem  nach  innen  -  eine  Chimäre,  Koordinationsbemühungen
  verlaufen  sich  in  ständig  wechselnden  Kompetenzproblemen,  [...]  Vergleiche,  Planung  und
Steuerung  von  Entwicklungsprozessen  werden  praktisch  fast  unmöglich  gemacht“  (ISOPLAN  1996:6).
Es  mangelt  an  einer  einheitlichen  Terminologie  ebenso  wie  an  einer  einvemehmlichen  Grenzziehung.
Ähnlich  sieht  es  GONIN  (1994:63):  „Un  développement  intégré  s  "inscrivant  sur  une  base  territoriale
clairement  identifiée  n'est  pas  à  géométrie  variable;  ses  limites  ne  changent  pas  en  fonction  des  sources
de  financement  et  des  intentions  des  acteurs  politiques  et  sociaux,  il  résulte  d'une  bonne  articulation  des
compétences,  y  compris  territoriales“.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.