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parats. Im Gegensatz zu Gremien wie dem RGRE oder dem AdR (s.o.) unterhält der KGRE zwei
Kammern, eine Kammer der Gemeinden und eine Kammer der Regionen, um den Partikularinteressen
dieser beiden Gruppen gerecht zu werden (KGRE 1996; ME3NTZ 1995:18).
Die Ziele des KGRE lassen sich wie folgt formulieren:
• Aufbau effizienter kommunaler und regionaler Strukturen in den neuen Demokratien und in den üb¬
rigen Mitgliedstaaten des Europarats;
• Bewertung der kommunalen Selbstverwaltung in den Beitrittsländem;
• Unterstützung von Initiativen, die dem Bürger eine tatsächliche Beteiligung an der Gemeindedemo¬
kratie ermöglichen;
• Vertretung der Interessen von Gemeinderäten und Regionalpoliükern bei der Ausarbeitung von Leit¬
linien für eine europäische Politik;
• Integration von zugewanderten und benachteiligten Bevölkerungsgruppen;
• regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Förderung des Friedens, der Toleranz und
des Wirtschaftswachstums (KGRE 1996).
Sehr rege ist der KGRE im Bereich der Vorbereitung und politischen Durchsetzung gesetzgeberi¬
scher Richtlinien. So war er maßgeblich an der Erarbeitung des Madrider Abkommens sowie der Euro¬
päischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung beteiligt. Der Entwurf einer Konvention zur inter¬
regionalen Zusammenarbeit wird derzeit beraten, eine Charta der regionalen Selbstverwaltung ist in
Vorbereitung (CONSEIL DE lEurope 1996).
2.3.1.3 Die Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen (AGEG)
Die Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen (AGEG) existiert seit 1971 und hat ihren Sitz
seit 1987 in der Geschäftstelle der EUREGIO (s.u.) in Gronau. Sie versteht sich als Austausch-, Infor¬
mations- und Beratungsforum für die regionale Kooperation in europäischen Grenzräumen. Im Jahre
1991 zählte sie 75 Grenzregionen zu ihren Mitgliedern (Wachowiak 1994:27).
2.3.2 Euregios und kommunale grenzüberschreitende Kooperation
Vielerorts hat die grenzüberschreitende Tätigkeit kommunaler, aber auch regionaler und privater
Partner zur Bildung neuer Raumgebilde geführt, die in der Mehrzahl der Fälle den Beinamen Euregio
tragen: „In dem Maße, in dem die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sich konkretisiert und verdich¬
tet, zeigt sich in allen Grenzgebieten Europas die Notwendigkeit, Strukturen und Organisationen zu
schaffen, die diese grenzüberschreitende Aufgabe ständig betreiben, sozusagen als Kristallisations¬
punkte grenzübergreifender Tätigkeiten“ (GABBE 1992b:92). Diese Gebietseinheiten liegen in aller Re¬
gel unterhalb der Gebietsabgrenzung der regionalen Exekutive, aber oberhalb der Ebene nachbar¬
schaftlicher Zusammenarbeit von einzelnen Gemeinden (EISENHAMMER 1993:14). „So gesehen können
Euregios als eine Art Regionalentwicklungskooperation für Grenzregionen betrachtet werden, die i.d.R.
aber nicht vom Staat bzw. dem Land angeregt, sondern ‘von unten’, d.h. der kommunalen Ebene, initi¬
iert sind“ (LIBERDA 1996:42).
So hat sich an den Außengrenzen der BRD seit den 50er Jahren ein fast flächendeckender „Saum“
solcher Euregios entwickelt (s. Abb. 9), die sich auschließlich oder mehrheitlich in kommunaler Regie
befinden und sich bewußt von der Ebene der zwischenstaatlichen, teilweise auch von der interregionalen
Kooperation abgrenzen. Betrachtet man die EUREGIO im Raum Gronau-Osnabrück-Enschede (seit
1958) sowie die Regio Basiliensis im deutsch-französisch-schweizerischen Dreiländereck (seit 1963) als
„Pioniere“, so kann man in der Folgezeit zwei Generationen von Euregios ausmachen (s. Tab. 2). In den
siebziger Jahren kam es zur Gründung weiterer Euregios im deutsch-niederländischen bzw. deutsch¬