Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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Bassin  Lorrain  (HBL),  einigen  Bergbauzulieferem  sowie  dem  oberschlesischen  Bergbau  in  Kattowitz
initiieren  (Saarland  1992:9).

2.2.4 Bewertung  des  Einflusses  der  Europäischen  Union
Wie  gezeigt  wurde,  nimmt  die  Europäische  Union  im  Rahmen  ihrer  Förderpolitik  maßgeblichen  Einfluß
  auf  die  Raumentwicklung  in  Europa.  Im  Sinne  einer  Stärkung  der  Kohärenz  an  ihren  Binnengrenzen
  gilt  den  Grenzräumen  dabei  ein  besonderes  Augenmerk.  Programme  wie  die  Gemeinschaftsinitiative
INTERREG  sowie  die  Leitgedanken  des  Raumordnungsdokuments  Europa  2000+  spiegeln  die  politische
  Entschlossenheit  wider,  diese  „Nahtstellen“  besonders  zu  fördern  (EUROPÄISCHE  KOMMISSION
1995e).  In  ihnen  sieht  TRÄNHARDT  (1993:74)  sogar  die  Hauptnutznießer  der  europäischen  Integration:
„Die  Grenzregionen,  von  denen  viele  in  der  Zeit  der  Konflikte  zwischen  den  Nationalstaaten  eher  unter
militärischen  Gesichtspunkten  betrachtet  worden  waren  und  wegen  der  rigiden  Abschottung  und  der
Undurchdringlichkeit  der  Grenzen  große  wirtschaftliche  Nachteile  hinnehmen  mußten,  können  als  die
eigentlichen  Gewinner  der  europäischen  Integration  bezeichnet  werden“.
Die  Teilfinanzierung  grenzüberschreitender  Projekte  durch  INTERREG  schlägt  sich  nicht  nur  materiell
  in  den  Maßnahmen  selbst  nieder,  sondern  impliziert(e)  auch  die  Schaffung  neuer,  grenzüberschreitender
  Strukturen,  auf  die  bei  der  Behandlung  der  Fallbeispiele  in  besonderer  Weise  einzugehen  sein
wird:  „Die  Verwaltung  der  INTERREG-Gelder  zwingt  dazu,  den  Rahmen  der  nationalen  Rechtsordnung
zu  durchbrechen  und  neue  Instrumente  zur  Verwaltung  dieser  Subventionen  der  Gemeinschaft  zu  entwickeln.
  Zwar  sind  die  nationalen  Behörden  mit  dem  Instrument  der  EG-Fonds  seit  langem  bestens  vertraut.
  Seit  der  Reform  der  Strukturfonds  liegt  aber  eine  ganz  neue  Anforderung  vor,  und  zwar  die  Benennung
  einer  einzigen  Abwicklungsstelle  pro  grenzüberschreitendem  Programm."  (AUTEXIER
1993:82).  Die  Forderung  der  EU-Kommission  nach  einem  „rechtsfähigen  Mittelempfänger“  führte  in
einigen  Grenzregionen  dazu,  daß  „eher  lose  Arbeitsgemeinschaften  in  stärker  institutionalisierte  Kooperationsformen
  umgewandelt  wurden“  (SCHABHÜSER  1993:663).  So  konstatiert  auch  die  Region  Lothringen:
  „La  préparation  de  Linitiative  INTERREG  II  a  mobilisé  les  esprits,  même  si  les  moyens  affectés
s'avèrent  en  deçà  des  espérances“  (PRÉFECTURE  DE  LA  RÉGION  LORRAINE  1994:99).  Hinzu  kommt,  daß
die  EU-Förderung  nur  anteilig  erfolgt,  nationale,  regionale  und  lokale  Partner  sind  also  zur  Kofinanzierung
  gezwungen,  wodurch  die  „vertikale  und  horizontale  Abstimmung  über  grenzübergreifende  Ziele
und  Projekte  zugenommen“  hat  (SCHABHÜSER  1993:663).  Die  Verfügbarkeit  umfangreicher  Finanzmittel
  und  damit  verbundene  Verteilungsstreitigkeiten  haben  zudem  auch  die  politische  Ebene  wachgerüttelt
und  „die  Diskussion  über  die  Bildung  von  Euregio-Parlamenten  angefacht“  (a.a.O.:664).
Der  deutsche  Städtetag  wertet  die  Förderpolitik  der  EU  weniger  positiv,  da  der  in  Deutschland
„weitgehend  erreichte  Abbau  von  Mischfinanzierungen  und  der  Tröpfchen  Wirtschaft  [...]  durch  die  EG
unterlaufen  werden“  könnte.  Dies  könne  „weittragende  Auswirkungen  haben,  weil  damit  zwangsläufig
eine  bürokratische  Gängelung  kommunalen  Handelns  verbunden“  sei.  Zudem  stünde  „gerade  bei  der
EG-Förderung  der  Verwaltungs-  und  Politikaufwand  zur  Erlangung  von  Fördermitteln  in  den  meisten
Fällen  in  keinem  vertretbaren  Verhältnis  zur  dadurch  eintretenden  Verbesserung  der  Finanzlage  der
Stadt“  (ANONYMOUS  1993:391).  Ähnliche  Klagen  sind  von  Kommunalpolitikern  aus  Rheinland-Pfalz
zu  hören,  wonach  das  Land  seinen  Anteil  an  Mischfmanzierungen  in  dem  Maße  senke,  wie  EU-Gelder
verfügbar  werden.  Es  wird  somit  eine  heimliche  Refinanzierung  des  Landeshaushaltes  konstatiert,  die
nicht  im  Sinne  der  europäischen  Programme  sein  kann.  Diesen  Argumenten  widerspricht  die  Tatsache,
daß  sich  besagte  Förderprogramme  einer  sehr  großen  Beliebtheit  seitens  der  Kommunen  erfreuen.
Alles  in  allem  können  der  europäischen  Raumentwicklungs-  und  Förderpolitik  wertvolle  Impulse  angerechnet
  werden,  die  die  Binnengrenzen  überwinden  helfen.  Durch  finanzielle  Anreize  werden  Aktivitäten
  initiiert,  die  ohne  dieses  „Zuckerbrot“  nicht  oder  noch  nicht  ergriffen  worden  wären.  Als  Konsequenz
  wird  die  Reform  nationaler  Rechtssysteme  im  Hinblick  auf  eine  Ausweitung  der
„außenpolitischen“  Kompetenzen  regionaler  und  lokaler  Gebietskörperschaften  notwendig,  um  die
            
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