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den Umfang der nationalen Komplementärmittel sowie die Abwicklungsstelle für die bewilligten Gelder.
Die Erarbeitung der operationeilen Programme sowie deren Realisierung obliegt in der Regel den regionalen
Gebietskörperschaften bzw. dezentralen Stellen der staatlichen Verwaltung: „Zumeist spielen die
Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle beim Entwurf der operationellen Programme für INTERREG
und deren Durchführung. Die meisten Programme werden in Partnerschaft der staatlichen und regionalen
Stellen der betroffenen Länder verwaltet. In einigen Fällen wurde die Verwaltung der Vorhaben
Fachstellen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit übertragen, was deutlich zu deren Erfolg beigetragen
hat“ (KLEIN 1995:50).
Zuständig für die projektbezogene Vergabe der Gelder sind die regionalen INTERRREG-Begleitausschüsse,
bestehend aus Vertretern der zuständigen staatlichen Behörden (Deutschland: Wirtschaftsminister
der Länder). Sie arbeiten in enger Abstimmung mit der EU-Kommission, da diese sich
ein Vetorecht vorbehält, denn sie kann „jenen Vorschlägen eine gewisse Priorität einräumen, die - ganz
im Sinne des Prinzips der ‘Partnerschaft’ - in Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften
entwickelt wurden und die ganz besonders auch die Schaffung oder den Ausbau gemeinsamer
grenzüberschreitender Strukturen administrativer oder institutioneller Art betreffen“ (MANTHEY
1992:34).
Auf Stärken und Schwächen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG sowie die Konsequenzen im
Untersuchungsraum wird bei der Darstellung der finanziellen Rahmenbedingungen der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum näher eingegangen.
2.2.3.3 Das Programm ECOS / OUVERTURE
Im Jahre 1991 richtete die Europäische Kommission die Programme ECOS und OUVERTURE ein,
um die dezentrale interregionale Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften
der EU-Mitgliedstaaten und ihren Pendants in Mittel- und Osteuropa sowie innerhalb der neuen
unabhängigen Staaten zu fördern. Während das ECOS-Programm vom Rat der Gemeinden und Regionen
Europas (RGRE, s.u.) entwickelt wurde, geht das Programm OUVERTURE auf die Initiative von
fünf europäischen Regionen zurück, nämlich auf die Regionen Strathclyde (UK), Piemonte (I), Saarland
(D), Midi-Pyrénées (F) und Asturias (E). Die Finanzierung beider Programme erfolgt mit Geldern aus
dem FFRE-Fonds (Art. 10, 17 Mio. ECU) und dem Programm PHARE (7 Mio. ECU).
Die Ziele von ECOS/OUVERTURE sind im einzelnen:
• Erfahrungsaustausch- und Know-How-Transfer zwischen europäischen Regionen und Städten;
• Förderung der lokalen Selbstverwaltung und Praktizierung des Subsidiaritätsprinzips;
• Aufbau von Beziehungen zwischen rückständigen Regionen innerhalb der EU sowie den neuen demokratischen
Staaten in Mittel- und Osteuropa;
• Hilfestellung bei der Vorbereitung des EU-Beitritts für lokale und regionale Gebietskörperschaften in
den EU-beitrittswilligen Staaten.
Zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Kooperation zählen:
• die lokale und regionale Demokratie;
• die lokale Wirtschaftsentwicklung;
• städtische und regionale Politik und Dienstleistungen;
• Umwelt und Energie.
Für den Zeitraum 1995-1999 wurde das Programm ausgeweitet auf die Nicht-EU-Mittelmeeranrainerstaaten
sowie die baltischen Staaten (BEVIN 1995:42). Die Koordination des Programmes
OUVERTURE obliegt dem saarländischen Wirtschaftsministerium. Dieses konnte beispielsweise eine
Kooperation im Bereich des Steinkohlenbergbaus zwischen den Saarbergwerken, den Houillères du