Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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den  Umfang  der  nationalen  Komplementärmittel  sowie  die  Abwicklungsstelle  für  die  bewilligten  Gelder.
Die  Erarbeitung  der  operationeilen  Programme  sowie  deren  Realisierung  obliegt  in  der  Regel  den  regionalen
  Gebietskörperschaften  bzw.  dezentralen  Stellen  der  staatlichen  Verwaltung:  „Zumeist  spielen  die
Gebietskörperschaften  eine  wichtige  Rolle  beim  Entwurf  der  operationellen  Programme  für  INTERREG
und  deren  Durchführung.  Die  meisten  Programme  werden  in  Partnerschaft  der  staatlichen  und  regionalen
  Stellen  der  betroffenen  Länder  verwaltet.  In  einigen  Fällen  wurde  die  Verwaltung  der  Vorhaben
Fachstellen  der  grenzüberschreitenden  Zusammenarbeit  übertragen,  was  deutlich  zu  deren  Erfolg  beigetragen
  hat“  (KLEIN  1995:50).
Zuständig  für  die  projektbezogene  Vergabe  der  Gelder  sind  die  regionalen  INTERRREG-Begleitausschüsse,
  bestehend  aus  Vertretern  der  zuständigen  staatlichen  Behörden  (Deutschland:  Wirtschaftsminister
  der  Länder).  Sie  arbeiten  in  enger  Abstimmung  mit  der  EU-Kommission,  da  diese  sich
ein  Vetorecht  vorbehält,  denn  sie  kann  „jenen  Vorschlägen  eine  gewisse  Priorität  einräumen,  die  -  ganz
im  Sinne  des  Prinzips  der  ‘Partnerschaft’  -  in  Zusammenarbeit  mit  den  regionalen  und  lokalen  Gebietskörperschaften
  entwickelt  wurden  und  die  ganz  besonders  auch  die  Schaffung  oder  den  Ausbau  gemeinsamer
  grenzüberschreitender  Strukturen  administrativer  oder  institutioneller  Art  betreffen“  (MANTHEY
1992:34).
Auf  Stärken  und  Schwächen  der  Gemeinschaftsinitiative  INTERREG  sowie  die  Konsequenzen  im
Untersuchungsraum  wird  bei  der  Darstellung  der  finanziellen  Rahmenbedingungen  der  grenzüberschreitenden
  Zusammenarbeit  im  Saar-Lor-Lux-Raum  näher  eingegangen.

2.2.3.3 Das  Programm  ECOS  /  OUVERTURE
Im  Jahre  1991  richtete  die  Europäische  Kommission  die  Programme  ECOS  und  OUVERTURE  ein,
um  die  dezentrale  interregionale  Zusammenarbeit  zwischen  lokalen  und  regionalen  Gebietskörperschaften
  der  EU-Mitgliedstaaten  und  ihren  Pendants  in  Mittel-  und  Osteuropa  sowie  innerhalb  der  neuen
unabhängigen  Staaten  zu  fördern.  Während  das  ECOS-Programm  vom  Rat  der  Gemeinden  und  Regionen
  Europas  (RGRE,  s.u.)  entwickelt  wurde,  geht  das  Programm  OUVERTURE  auf  die  Initiative  von
fünf  europäischen  Regionen  zurück,  nämlich  auf  die  Regionen  Strathclyde  (UK),  Piemonte  (I),  Saarland
(D),  Midi-Pyrénées  (F)  und  Asturias  (E).  Die  Finanzierung  beider  Programme  erfolgt  mit  Geldern  aus
dem  FFRE-Fonds  (Art.  10,  17  Mio.  ECU)  und  dem  Programm  PHARE  (7  Mio.  ECU).
Die  Ziele  von  ECOS/OUVERTURE  sind  im  einzelnen:
•  Erfahrungsaustausch-  und  Know-How-Transfer  zwischen  europäischen  Regionen  und  Städten;
•  Förderung  der  lokalen  Selbstverwaltung  und  Praktizierung  des  Subsidiaritätsprinzips;
•  Aufbau  von  Beziehungen  zwischen  rückständigen  Regionen  innerhalb  der  EU  sowie  den  neuen  demokratischen
  Staaten  in  Mittel-  und  Osteuropa;
•  Hilfestellung  bei  der  Vorbereitung  des  EU-Beitritts  für  lokale  und  regionale  Gebietskörperschaften  in
den  EU-beitrittswilligen  Staaten.
Zu  den  inhaltlichen  Schwerpunkten  der  Kooperation  zählen:
•  die  lokale  und  regionale  Demokratie;
•  die  lokale  Wirtschaftsentwicklung;
•  städtische  und  regionale  Politik  und  Dienstleistungen;
•  Umwelt  und  Energie.
Für  den  Zeitraum  1995-1999  wurde  das  Programm  ausgeweitet  auf  die  Nicht-EU-Mittelmeeranrainerstaaten
  sowie  die  baltischen  Staaten  (BEVIN  1995:42).  Die  Koordination  des  Programmes
OUVERTURE  obliegt  dem  saarländischen  Wirtschaftsministerium.  Dieses  konnte  beispielsweise  eine
Kooperation  im  Bereich  des  Steinkohlenbergbaus  zwischen  den  Saarbergwerken,  den  Houillères  du
            
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