Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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wird  deshalb  über  eine  Konzentration  der  Mittel  auf  etwa  35  %  der  EU-Bevölkerung  nachgedacht
(WÄCHTER  1997).
Ein  Bericht  der  Europäischen  Kommission  zur  Reform  der  Strukturfonds  betont,  daß  sich  das  Prinzip
  der  Komplementärfinanzierung  durch  die  Mitgliedstaaten  in  der  Praxis  weitestgehend  bewähren
konnte.  Besondere  Erwähnung  findet  hier,  daß  die  europäischen  Finanzhilfen  nicht  etwa  zu  einer  Minderung
  des  nationalen  Engagements  in  der  Strukturpolitik  führten,  sondern  es  vielfach  deutlich  erhöhten.
So  lagen  etwa  Frankreichs  jährliche  strukturelle  Investitionen  im  Zeitraum  1989-1991  (erste  Phase  der
Strukturfonds)  um  42  %  höher  als  im  Zeitraum  1984-1988  (COMMISSION  EUROPÉENNE  1994:66f.).
Im  Bereich  der  Strukturfonds  ist  durch  die  Reform  von  1988  die  Beteiligung  der  Kommunen  rechtlich
  abgesichert  worden:  „Es  soll  ein  ‘so  weit  wie  möglich  dezentralisierter  Ansatz  bei  der  Verwendung
der  Mittel’  praktiziert  werden.  Allerdings  ist  zumindest  in  der  BRD  -  trotz  ihrer  vergleichsweise  starken
kommunalen  Selbstverwaltung  -  diese  Mitwirkungschance  bisher  nicht  ausgeschöpft  worden.  Auch  hier
streben  die  regionalen  Gebietskörperschaften  dahin,  die  Kommunen  aus  diesem  Dezentraüsierungs-  und
Partnerschaftsmodell  hinauszudrängen.  Man  muß  aber  auch  zugestehen,  daß  die  europäischen  Kommunen
  sich  nicht  entschieden  genug  für  eine  starke  Beteiligung  [...]  eingesetzt  haben“  (DERENBACH
1993:88).  Derselbe  Autor  konstatiert  „erhebliche  Unterschiede  in  der  Mitwirkungsbereitschaft  der  Gebietskörperschaften“,
  wobei  in  Deutschland  Kommunen  weit  seltener  als  Antragstellerinnen  auftreten
als  in  anderen  Mitgliedstaaten  (a.a.O.).

2.2.3.2 Die  Gemeinschaftsinitiative  INTERREG
Die  Gemeinschaftsinitiative  INTERREG  dient  als  erstes  europäisches  Programm  der  Förderung  der
regionalen  und  lokalen  grenzüberschreitenden  Zusammenarbeit  an  den  Binnen-  und  Außengrenzen17  der
EU.  Sie  zielt  unter  anderem  darauf  ab,
•  „die  Gebiete  an  den  Binnen-  wie  auch  an  den  Außengrenzen  der  Europäischen  Union  bei  der  Bewältigung
  besonderer  Entwicklungsprobleme  infolge  ihrer  relativen  Isolierung  innerhalb  der  nationalen
Volkswirtschaften  und  der  Europäischen  Union  insgesamt  im  Interesse  der  lokalen  Bevölkerung  und
in  einer  mit  dem  Umweltschutz  zu  vereinbarenden  Weise  zu  unterstützen;
•  die  Einrichtung  und  den  Ausbau  von  Kooperationsnetzen  über  die  Binnengrenzen  hinweg  und  gegebenenfalls
  die  Verknüpfung  dieser  Netze  mit  umfassenderen  Gemeinschaftsnetzen  im  Kontext  der
Vollendung  des  Binnenmarktes  von  1992  zu  fördern  [...]“  (EUROPÄISCHE  KOMMISSION  1994a:60).
Die  Europäische  Kommission,  die  -  zur  Förderung  der  Kohärenz  innerhalb  und  an  den  Rändern  der
EU  -  stets  die  Zusammenarbeit  zwischen  Gebietskörperschaften  befürwortet,  ist  im  Falle  von
INTERREG  „sogar  vollkommen  davon  überzeugt,  daß  diese  Vorrang  hat“  (KLEIN  1995:50).  Die  Initiative
  hat  nach  MICHEL  (1994:182)  einen  direkten  Einfluß  auf  die  Raumstruktur  und  dient  der  Schaffung
grenzüberschreitender  Gebietseinheiten:  „[...]  un  impact  direct  sur  l'organisation  de  l'espace,  de  déboucher
  sur  la  création  d'un  territoire  transfrontalier“.
Vor  der  Einrichtung  dieser  Gemeinschaftsinitiative  im  Jahre  1990  wurden  nur  in  sehr  geringem  Umfang
  Gemeinschaftsmittel  für  Aktivitäten  im  Bereich  der  grenzüberschreitenden  Zusammenarbeit  eingesetzt.
  INTERREG  II,  die  Fortschreibung  der  Initiative  für  den  Zeitraum  1994-1999,  trägt  mit  einem
Umfang  von  2,9  Mrd.  ECU  aus  Gemeinschaftsmitteln  dem  Erfolg  und  dem  Zuspruch  des  ersten
INTERREG-Programms  Rechnung.  Die  Nachfrage  nach  Förderung  durch  INTERREG  I  überstieg  die
verfügbaren  Mittel  von  800  Mio.  ECU  um  35  %  (KLEIN  1995:50).

17  Im  Zusammenhang  mit  den  Transformationsprozessen  in  Osteuropa  sowie  einer  anstehenden
Osterweiterung  der  EU  konstatiert  Klein  (1995:49)  einen  Bedeutungszuwachs  der  Außengrenzen  in  der
Förderpolitik  der  EU:  „Diese  Grenzen  haben  bei  der  Initiative  gleiche,  wenn  nicht  sogar  höhere  Bedeutung
erreicht  als  die  Binnengrenzen“.
            
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