Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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Aus  den  Strukturfonds  finanziert  werden  darüber  hinaus  Gemeinschaftsinitiativen  als  Programme,
die  von  ausgeprägtem  Gemeinschaftsinteresse  sind.  Es  können  Gemeinschaftsinitiativen  sektoraler  Art,
wie  z.B.  die  Initiativen  RESIDER  und  RECHAR  zur  Restrukturierung  im  Niedergang  befindlicher
Stahlindustrie-  bzw.  Steinkohlenbergbaugebiete,  unterschieden  werden  von  Gemeinschaftsinitiativen
territorialer  Natur,  zu  denen  die  Initiative  INTERREG  zur  Förderung  der  grenzüberschreitenden  Zusammenarbeit
  zu  zählen  ist  (MICHEL  1994:180).  Zwischen  1988  bis  1993  flössen  15  %  der  Strukturfondsmittel
  in  diese  Programme.  Im  Zeitraum  1994  bis  1999  beträgt  ihr  Anteil  nur  noch  etwa  9  %,  sie
erfuhren  jedoch  absolut  eine  spürbare  Erhöhung  (DERENBACH  1993:100).
Die  nachfolgende  Tabelle  veranschaulicht  die  Mischfinanzierung  der  Ziel-Programme  und  Gemeinschaftsinitiativen,
  die  nur  selten  aus  lediglich  einem  Strukturfonds  gefördert  werden:

Tab.  1:  Finanzierung  der  Ziel-Programme  und  Gemeinschaftsinitiativen

Strukturfonds

EFRE

ESF

EAGFL

Programm

Ziel  1

X

X

X

Ziel  2

X

X

Ziel  3

X

Ziel  4

_

X

_

Ziel  5  a

X

_

_

Ziel  5b

X

X

X

Gemeinschaftsinitiative

INTERREG

X

X

X

RECHAR

X

X

_

RESIDER

X

X

_

etc.

(nach:  COMMISSION  EUROPÉENNE  1994:49)

Hinzu  kommen  sogenannte  Innovative  Maßnahmen  und  Pilotprojekte  gemäß  Artikel  10  der  EFRE-Verordnung,
  die  über  einen  gewissen  Zeitraum  als  Einzelprojekte  gefördert  und  im  Erfolgsfalle  zu  Gemeinschaftsinitiativen
  weiterentwickelt  werden  können.  Sie  machen  mit  insgesamt  400  Mio.  ECU  weniger
  als  1  %  der  Strukturfondsgelder  aus  (EUROPÄISCHE  KOMMISSION  1995a:8).  Hierzu  zählt  das  Programm
  ECOS/OUVERTURE,  von  dem  im  weiteren  noch  die  Rede  sein  wird.  Für  alle  genannten  Programme,
  d.h.  Ziele,  Gemeinschaftsinitiativen  und  Innovative  Maßnahmen  bzw.  Pilotprojekte  gilt,  daß
die  Strukturfondsgelder  grundsätzlich  nur  als  Komplementärmittel  eingesetzt  werden.  Es  erfolgt  also
keine  hundertprozentige  Förderung,  sondern  lediglich  eine  -  je  nach  Programm  unterschiedlich  hohe  -
Teilfinanzierung  durch  die  EU,  die  seitens  der  beteiligten  Staaten,  Gebietskörperschaften  oder  sonstiger
Träger  ergänzt  werden  muß.
Insgesamt  erreichen  die  Gelder  der  EU-Strukturfonds  51  %  der  EU-Bevölkerung.  Die  Fördergebiete
sind  in  ihrer  Gesamtheit  größer  als  die  Nichtfördergebiete,  weshalb  MARQUES  (1994:133)  „schon  im
Ansatz  die  potentielle  Wirkung  der  Beihilfen  unabhängig  von  ihrem  spezifischen  Ziel  verringert“  sieht.
Zudem  seien  die  geförderten  ,Zentralgebiete“  mit  30  %  größer  als  die  geförderten  „Randgebiete“  (21
%),  was  den  Kohäsionsgedanken  der  EU-Strukturpolitik  konterkariere.  Für  den  Zeitraum  nach  1999
            
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