Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

39

len.  Entsprechend  umfassend  ist  die  Bandbreite  der  Stellungnahmen  des  AdR“  (a.a.0.:811).  Diese  Themenvielfalt
  birgt  die  Gefahr  der  „Verzettelung“  und  damit  der  Profillosigkeit  des  Rates,  der  stärker  Akzente
  in  vorrangigen  Themen  setzen  sollte,  um  von  den  politischen  Entscheidungsträgern  nachhaltig
wahrgenommen  zu  werden.

2.2.2 Das  Europäische  Parlament
Die  nur  begrenzte  politische  Reichweite  des  Europäischen  Parlaments  (EP)  wurde  im  Rahmen  der
breiten  Diskussion  über  die  mangelnde  demokratische  Legitimierung  der  EU-Politik  hinlänglich  bekannt.
So  ist  auch  die  Einflußnahme  des  EP  auf  die  hier  interessierenden  Bereiche  als  eher  bescheiden  einzustufen.
  Dennoch  hat  das  EP  mit  seinen  zahlreichen  Entschließungen,  die  immer  wieder  die  Notwendigkeit
einer  europaweiten  Raumordnungspolitik  anmahnen  und  den  Bereich  der  grenzüberschreitenden  Zusammenarbeit
  als  besonders  wichtig  betonen,  sicherlich  wertvolle  Impulse  für  die  Beratungen  der  Europäischen
  Kommission  und  des  Ministerrates  gegeben  (MALCHUS  1994:78).  Ebenso  wurde  die  Gemeinschaftsinitiative
  INTERREG  (s.u.)  sehr  wohlwollend  begleitet  und  ihre  Fortsetzung  im  Rahmen  von
INTERREG  II  unterstützt.

2.2.3 Die  Bedeutung  der  EU-Förderprogramme  für  die  Kommunen
2.2.3.1 Die  Rolle  der  Europäischen  Strukturfonds
Die  Strukturfonds  stellen  mit  einem  Anteil  von  30  %  bzw.  152  Mrd.  ECU  (1994-1999)  nach  der
Gemeinsamen  Agrarpolitik  (GAP)  den  größten  Haushaltstitel  der  EU  dar.  Es  handelt  sich  im  einzelnen
um  den  Europäischen  Fonds  zur  regionalen  Entwicklung  (EFRE),  den  Europäischen  Sozialfonds  (ESF)
sowie  den  Europäischen  Ausrichtungs-  und  Garantiefonds  für  die  Landwirtschaft  (EAGFL).  Etwa  90  %
der  Strukturfondsmittel  fließen  in  die  sogenannten  Ziele  der  Strukturförderung,  wobei  das  „Ziel  1“  mit
68  %  wiederum  den  größten  Anteil  einnimmt.  Die  Ziele  sind  für  den  Zeitraum  1994  bis  1999  wie  folgt
definiert  (Europäische  Kommission  1993:11):
Ziel  1  Entwicklung  und  strukturelle  Anpassung  der  Regionen  mit  Entwicklungsrückstand
Ziel  2  Umstellung  der  Regionen  oder  Teilregionen,  die  von  rückläufiger  industrieller  Entwicklung
schwer  betroffen  sind
Ziel  3  Erleichterung  der  Eingliederung  der  vom  Ausschluß  aus  dem  Arbeitsmarkt  bedrohten  Personen
  in  das  Erwerbsleben
Ziel  4  Erleichterung  der  Anpassung  der  Arbeitskräfte  an  die  industriellen  Wandlungsprozesse  und
an  Veränderungen  der  Produktionssysteme
Ziel  5a  Anpassung  der  Agrarstruktur  einschließlich  Hilfe  zur  Modernisierung  und  Umstrukturierung
  der  Fischerei
Ziel  5b  Entwicklung  und  strukturelle  Anpassung  des  ländlichen  Raums
Während  die  Ziele  3,  4  und  5  a  das  gesamte  Gebiet  der  EU  abdecken,  sind  die  Ziele  1,  2  und  5b
räumlich  begrenzt16.  Von  letzteren  finden  im  Untersuchungsraum  die  Ziele  2  und  5b  Anwendung.  Da  sie
in  Verbindung  mit  der  Gemeinschaftsinitiative  INTERREG  (s.u.)  wesentliche  Impulse  für  die  grenzüberschreitende
  Zusammenarbeit  geben  können,  werden  diese  beiden  Ziele  noch  näher  betrachtet  werden
(s.  Kap.  4.3).

i6

Das  im  Zuge  des  EU-Beitritts  Finnlands  und  Schwedens  zusätzlich  geschaffenen  Ziel  6-Programm  zur
Förderung  dünnbesiedelter  Räume  wird  hier  nicht  behandelt.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.