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len. Entsprechend umfassend ist die Bandbreite der Stellungnahmen des AdR“ (a.a.0.:811). Diese Themenvielfalt
birgt die Gefahr der „Verzettelung“ und damit der Profillosigkeit des Rates, der stärker Akzente
in vorrangigen Themen setzen sollte, um von den politischen Entscheidungsträgern nachhaltig
wahrgenommen zu werden.
2.2.2 Das Europäische Parlament
Die nur begrenzte politische Reichweite des Europäischen Parlaments (EP) wurde im Rahmen der
breiten Diskussion über die mangelnde demokratische Legitimierung der EU-Politik hinlänglich bekannt.
So ist auch die Einflußnahme des EP auf die hier interessierenden Bereiche als eher bescheiden einzustufen.
Dennoch hat das EP mit seinen zahlreichen Entschließungen, die immer wieder die Notwendigkeit
einer europaweiten Raumordnungspolitik anmahnen und den Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
als besonders wichtig betonen, sicherlich wertvolle Impulse für die Beratungen der Europäischen
Kommission und des Ministerrates gegeben (MALCHUS 1994:78). Ebenso wurde die Gemeinschaftsinitiative
INTERREG (s.u.) sehr wohlwollend begleitet und ihre Fortsetzung im Rahmen von
INTERREG II unterstützt.
2.2.3 Die Bedeutung der EU-Förderprogramme für die Kommunen
2.2.3.1 Die Rolle der Europäischen Strukturfonds
Die Strukturfonds stellen mit einem Anteil von 30 % bzw. 152 Mrd. ECU (1994-1999) nach der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) den größten Haushaltstitel der EU dar. Es handelt sich im einzelnen
um den Europäischen Fonds zur regionalen Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF)
sowie den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL). Etwa 90 %
der Strukturfondsmittel fließen in die sogenannten Ziele der Strukturförderung, wobei das „Ziel 1“ mit
68 % wiederum den größten Anteil einnimmt. Die Ziele sind für den Zeitraum 1994 bis 1999 wie folgt
definiert (Europäische Kommission 1993:11):
Ziel 1 Entwicklung und strukturelle Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand
Ziel 2 Umstellung der Regionen oder Teilregionen, die von rückläufiger industrieller Entwicklung
schwer betroffen sind
Ziel 3 Erleichterung der Eingliederung der vom Ausschluß aus dem Arbeitsmarkt bedrohten Personen
in das Erwerbsleben
Ziel 4 Erleichterung der Anpassung der Arbeitskräfte an die industriellen Wandlungsprozesse und
an Veränderungen der Produktionssysteme
Ziel 5a Anpassung der Agrarstruktur einschließlich Hilfe zur Modernisierung und Umstrukturierung
der Fischerei
Ziel 5b Entwicklung und strukturelle Anpassung des ländlichen Raums
Während die Ziele 3, 4 und 5 a das gesamte Gebiet der EU abdecken, sind die Ziele 1, 2 und 5b
räumlich begrenzt16. Von letzteren finden im Untersuchungsraum die Ziele 2 und 5b Anwendung. Da sie
in Verbindung mit der Gemeinschaftsinitiative INTERREG (s.u.) wesentliche Impulse für die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit geben können, werden diese beiden Ziele noch näher betrachtet werden
(s. Kap. 4.3).
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Das im Zuge des EU-Beitritts Finnlands und Schwedens zusätzlich geschaffenen Ziel 6-Programm zur
Förderung dünnbesiedelter Räume wird hier nicht behandelt.