Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

32

Arbeitsmodell  für  den  Saar-Lor-Lux-Raum,  das  auf  dem  bereits  dargestellten  Leitbild  grenzüberschreitender
  Städtenetze  basiert  (s.  Kap.  3.3.4).  Die  endgültige  Auswahl  von  drei  Fallbeispielen  aus  den  ermittelten
  Teilgrenzräumen  erfolgte  anhand  der  jeweiligen  grenzüberschreitenden  Aktivitäten  sowie  deren
Grad  der  Institutionalisierung.  Bei  der  Auswahl  spielte  ferner  das  Anliegen  eine  Rolle,  Teilgrenzräume
mit  unterschiedlichen  thematischen  Schwerpunkten  zu  betrachten.
Der  empirische  Teil  der  Untersuchung  beruht  einerseits  auf  Befragungen,  andererseits  auf  dem
Prinzip  der  teilnehmenden  Beobachtung.  Letztere  erfolgte  -  neben  der  bereits  erwähnten  Analyse  entsprechender
  Dokumentionen  -  durch  Teilnahme  an  Tagungen  und  Arbeitssitzungen  grenzüberschreitend
tätiger  Gremien  (z.B.  Generalversammlung  der  EuRegio  SaarLorLuxRhein  a.s.b.l.,  Projektgruppe
TEMSIS).  Die  Befragungen  lassen  sich  in  zwei  Gruppen  gliedern:  In  einer  ersten  Empiriephase  wurden
zahlreiche  Expertengespräche  (explorative  Leitfadeninterviews)  mit  Vertretern/innen  in  Behörden,
Kammern  und  Verbänden  geführt  (s.  Anhang),  um  einen  möglichst  facettenreichen  Überblick  über  die
Gesamtproblematik  zu  bekommen.  Die  so  gewonnenen,  in  der  Regel  nicht  oder  kaum  gefilterten  Informationen
  „aus  erster  Hand“  lieferten  wesentliche  Impulse  für  die  Ausrichtung  der  Untersuchung  und
den  Aufbau  der  anschließenden  Gemeindebefragung,  in  deren  Mittelpunkt  nun  die  lokalen  Akteure
standen  (Empiriephase  2).  In  29  Grenzgemeinden  wurden  standardisierte  Interviews  mit  Bürgermeistern,
Beigeordneten  oder  höheren  Verwaltungsangestellten  geführt  (s.  Anhang).
In  dem  hierzu  eingesetzte  Fragebogen,  der  ebenfalls  im  Anhang  dokumentiert  ist,  wurde  -  neben  allgemeinen
  Fragen  zu  den  grenzüberschreitenden  Aktivitäten  der  Gemeinden  -  insbesondere  nach  Wertungen
  der  finanziellen  und  rechtlichen  Rahmenbedingungen  gefragt,  aber  auch  nach  persönlichen  Erfahrungen
  im  Abstimmungsprozeß  mit  den  Nachbarkommunen.  Es  handelte  sich  dabei  überwiegend  um
geschlossene  und  halboffene  Fragestellungen.  In  einigen  offenen  Fragen  bot  sich  aber  auch  die  Möglichkeit,
  dem  Gesprächspartner  oder  der  Gesprächspartnerin  unerwartete  Hintergründe,  persönliche  Meinungen
  und  Wertungen  zu  „entlocken“,  die  sich  für  das  Gesamtverständnis  des  Untersuchungsgegenstandes
  als  immens  wichtig  erwiesen  (ATTESLANDER  1993;  FRIEDRICHS  1990).  Auf  einen  pre-test
zur  Erprobung  des  Fragebogens  wurde  angesichts  der  kleinen  Stichprobe  verzichtet.  Jedoch  wurden
nach  dem  jeweils  ersten  Interview  im  deutsch-  und  französischsprachigen  Teil  des  Untersuchungsraumes
  kleinere,  primär  redaktionelle  Änderungen  vorgenommen.
Die  Ergebnisse  dieses  empirischen  Teils  münden  in  eine  vergleichenden  Analyse  der  gewählten  Fallbeispiele.
  Dabei  ist  es  aus  Gründen  mangelnder  Repräsentativität  unzulässig,  die  Ergebnisse  der  Gemeindebefragung
  dezidiert  quantitativ  auszuwerten.  Es  wird  daher  auf  die  Darstellung  (v.a.  relativer)
rechnerischer  Ergebniswerte  weitgehend  verzichtet.  Werden  dennoch  Zahlen  genannt,  so  sind  diese  lediglich
  als  tendenzielle  Hinweise  auf  gewisse  Sachverhalte  oder  Entwicklungen  zu  verstehen,  nicht  als
statistisch  abgesicherte  Feststellungen.  Im  übrigen  wird  die  Mehrzahl  der  Untersuchungsergebnisse
verbal-argumentativ  präsentiert  und  diskutiert.  Eine  darauf  aufbauende  Stärken-Schwächen-Analyse
soll  Aufschluß  über  die  Perspektiven  und  Hemmnisse  der  lokalen  grenzüberschreitenden  Zusammenarbeit
  geben  und  eine  Überprüfung  des  skizzierten  Vemetzungsansatzes  ermöglichen.  Aus  der  nachfolgenden
  Diskussion  ergeben  sich  Schlußfolgerungen  und  Empfehlungen,  die  in  einem  abschließenden  Ausblick
  zusammengefaßt  werden.
Bezüglich  des  Städtenetz-Ansatzes  ist  im  Zusammenhang  mit  dem  zweiten  Fallbeispiel  (Moseltal)
schon  hier  einschränkend  festzustellen,  daß  es  sich  bei  diesem  Raum  um  ein  ländliches  Gebiet  mit  wenigen,
  kleinen  zentralen  Orten  handelt.  Angesichts  dieser  räumlich  strukturellen  Voraussetzungen  kann
hier  nur  bedingt  eine  Verifizierung  des  Städtenetz-Leitbildes  erfolgen.  Dennoch  erscheint  es  sinnvoll,
auch  diesen  Teilgrenzraum  dem  vorgenannten  Bewertungsraster  zu  unterziehen,  um  Aufschluß  über  die
Intensität  und  Qualität  der  grenzüberschrietenden  Zusammenarbeit  zu  bekommen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.