Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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wenn  ein  grenzüberschreitender  Raum  ob  seines  Integrationsgrades  als  Region  betrachtet  wird,  in  der
die  Staatsgrenzen  in  den  Hintergrund  rücken.  Um  Mißverständnisse  zu  vermeiden,  ist  daher  die  Definition
  eines  weiteren  räumlichen  Städtenetztypus  angebracht:  Das  lokale  grenzüberschreitende  Städtenetz.
  Es  umfaßt  interkommunale  grenzüberschreitende  Strukturen  im  unmittelbaren  Grenzraum  und
unterscheidet  sich  eindeutig  von  der  Maßstabsebene  der  interregionalen  Städtenetze.

1.3.2.7.1  Genetische  Typisierung
Die  Genese  von  Städtenetzen  läßt  sich  grundsätzlich  in  exogen  und  endogen  induzierte  Entwicklungen
  unterscheiden  (SfTENS  1995).  Wobei  eine  klare  Trennung  nur  in  den  seltensten  Fällen  gelingen
dürfte,  weshalb  die  Kategorisierung  anhand  des  überwiegenden  Einflusses  vorgenommen  werden  sollte.
Unter  einer  exogen  induzierten  Vernetzung  wären  beispielsweise  die  bereits  erwähnten  EXWOST-Modellvorhaben
  zu  verstehen,  die  von  der  nationalen  Ebene  vorkonzipiert  und  finanziell  unterstützt
werden,  aber  nicht  ohne  eine  große  (endogene)  Teilnahmebereitschaft  seitens  der  betroffenen  Städte
auskommen.  Überwiegend  endogener  Natur  sind  dagegen  Städtenetze,  die  auf  rein  kommunaler  Initiative
  und  Konzertation  beruhen  und  sich  um  die  Anerkennung  durch  übergeordnete  Stellen  bemühen  (z.B.
Raumordnungsbehörde).  Wie  oben  bereits  angesprochen,  sind  jedoch  auch  die  rein  kommunalen  Initiativen
  meist  exogen,  primär  unter  Konkurrenzdruck  motiviert.  Überwiegend  exogen  induzierte  Städtenetze
laufen  Gefahr,  auf  die  Beteiligten  zu  normativ  (PRIEBS  1996:37)  zu  wirken  und  die  oben  postulierte
Grundprämisse  der  Freiwilligkeit  zu  unterlaufen.  Deshalb  hätte  die  Vernetzung  sodann  mit  den  bekannten,
  solchen  top-down-Ansätzen  eigenen  Akzeptanzproblemen  auf  der  Umsetzungsebene  zu  kämpfen.
KRAUTZBERGER  (1994:3ff.),  selbst  Vertreter  einer  nationalen  Raumplanungsbehörde,  sieht  sich  hier
eher  in  einer  „Moderatorenfunktion“,  die  allenfalls  „persuasiv“,  d.h.  akzeptanzorientiert  handelt.
Die  quantitativen  Bewertungsparameter  beschränken  sich  auf  relativ  simple,  zahlenmäßig  erfaßbare
Teilaspekte  der  Vernetzung.  Hierzu  zählt  zuallererst  die  Anzahl  der  beteiligten  Nationen
(bilateral/multilateral),  wobei  angesichts  der  lokalen  Dimension  mehr  als  trilaterale  Vernetzungen  kaum
Vorkommen  dürften.  Von  Interesse  ist  hierbei  auch  die  Zahl  der  Kooperationspartner  bzw.  Akteure  sowie,
  als  qualitative  Zusatzinformation,  deren  rechtlicher  Status  (öffentlich,  halböffentlich,  privat).  Die
Zahl  der  Akteure  kann  durchaus  qualitative  Rückschlüsse  auf  den  Entwicklungsstand  und  den  gesellschaftlichen
  Stellenwert  eines  Städtenetzes  zulassen.  So  ist  beispielsweise  eine  Kooperationsstruktur,  an
der  nicht  nur  Stellen  der  öffentlichen  Verwaltung,  sondern  auch  private  Institutionen  wie  Kammern,
Verbände  und  Unternehmen  beteiligt  sind,  ohne  Zweifel  solider  und  in  ihren  Auswirkungen  auf  das  soziale
  und  wirtschaftliche  Alltagsleben  im  betroffenen  Grenzraum  effizienter  als  etwa  eine  rein  behördliche
  Zusammenarbeit,  die  oft  nur  von  den  unmittelbar  beteiligten  Akteuren  wahrgenommen  wird.  Als
weiteres  wichtiges  quantitatives  Kriterium  ist  die  Anzahl  der  Kooperationsbereiche  zu  sehen.  So  kann
einer  multifunktionalen  Kooperation  vermutlich  ein  stärkerer  Vernetzungsgrad  zugesprochen  werden  als
einer  Kooperation,  die  auf  einen  einzigen  Themenbereich  beschränkt  bleibt.
Die  qualitativen  Merkmale  lassen  sich  in  organisatorische,  sektorale  und  genetische  Aspekte  gliedern.
  Die  Art  der  Organisationsstruktur  und  damit  der  Institutionalisierungsgrad  der  Kooperation  ist
vermutlich  das  bedeutendste  Qualitätsmerkmal  eines  Städtenetzes.  Grob  können  formelle  von  informellen
  Beziehungen  unterschieden  werden,  die  wiederum  Differenzierungen  in  unterschiedlich  stark  institutionalisierte
  bzw.  verbindliche  Kooperationsformen  zulassen.  Während  beispielsweise  informelle  Arbeitsgruppen
  oder  Gesprächsrunden  als  unterste  Stufe  der  Vernetzung  anzusehen  sind,  erreichen  vertraglich
  gebundene  Arbeitsgemeinschaften  oder  Zweckverbände  einen  deutlich  höheren  Institutionalisierungsgrad
  und  damit  eine  vollkommen  andere  Qualität  der  Abstimmung.  Auch  die  thematische  Ausrichtung
  der  Zusammenarbeit  kann  erste  Hinweise  auf  die  Bedeutung  der  Vernetzung  liefern.  Ein  hilfreiches,
  aber  zugegebenermaßen  sehr  vages  Unterscheidungskriterium  liegt  dabei  im  „Konfliktpotential“
des  gemeinsam  bearbeiteten  Bereichs.  Themen  wie  Tourismus  und  Kulturveranstaltungen  können  sicherlich
  zu  den  weniger  brisanten  Themen  gezählt  werden,  während  im  Bereich  der  Wirtschaftsförderung,
  der  Siedlungsentwicklung  oder  des  Umweltschutzes  oftmals  sehr  klare  Eigeninteressen  der  Kommunen
  miteinander  konkurrieren,  ja  zu  erheblichen  Reibungen  in  der  Zusammenarbeit  führen  können.
            
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