29
wenn ein grenzüberschreitender Raum ob seines Integrationsgrades als Region betrachtet wird, in der
die Staatsgrenzen in den Hintergrund rücken. Um Mißverständnisse zu vermeiden, ist daher die Definition
eines weiteren räumlichen Städtenetztypus angebracht: Das lokale grenzüberschreitende Städtenetz.
Es umfaßt interkommunale grenzüberschreitende Strukturen im unmittelbaren Grenzraum und
unterscheidet sich eindeutig von der Maßstabsebene der interregionalen Städtenetze.
1.3.2.7.1 Genetische Typisierung
Die Genese von Städtenetzen läßt sich grundsätzlich in exogen und endogen induzierte Entwicklungen
unterscheiden (SfTENS 1995). Wobei eine klare Trennung nur in den seltensten Fällen gelingen
dürfte, weshalb die Kategorisierung anhand des überwiegenden Einflusses vorgenommen werden sollte.
Unter einer exogen induzierten Vernetzung wären beispielsweise die bereits erwähnten EXWOST-Modellvorhaben
zu verstehen, die von der nationalen Ebene vorkonzipiert und finanziell unterstützt
werden, aber nicht ohne eine große (endogene) Teilnahmebereitschaft seitens der betroffenen Städte
auskommen. Überwiegend endogener Natur sind dagegen Städtenetze, die auf rein kommunaler Initiative
und Konzertation beruhen und sich um die Anerkennung durch übergeordnete Stellen bemühen (z.B.
Raumordnungsbehörde). Wie oben bereits angesprochen, sind jedoch auch die rein kommunalen Initiativen
meist exogen, primär unter Konkurrenzdruck motiviert. Überwiegend exogen induzierte Städtenetze
laufen Gefahr, auf die Beteiligten zu normativ (PRIEBS 1996:37) zu wirken und die oben postulierte
Grundprämisse der Freiwilligkeit zu unterlaufen. Deshalb hätte die Vernetzung sodann mit den bekannten,
solchen top-down-Ansätzen eigenen Akzeptanzproblemen auf der Umsetzungsebene zu kämpfen.
KRAUTZBERGER (1994:3ff.), selbst Vertreter einer nationalen Raumplanungsbehörde, sieht sich hier
eher in einer „Moderatorenfunktion“, die allenfalls „persuasiv“, d.h. akzeptanzorientiert handelt.
Die quantitativen Bewertungsparameter beschränken sich auf relativ simple, zahlenmäßig erfaßbare
Teilaspekte der Vernetzung. Hierzu zählt zuallererst die Anzahl der beteiligten Nationen
(bilateral/multilateral), wobei angesichts der lokalen Dimension mehr als trilaterale Vernetzungen kaum
Vorkommen dürften. Von Interesse ist hierbei auch die Zahl der Kooperationspartner bzw. Akteure sowie,
als qualitative Zusatzinformation, deren rechtlicher Status (öffentlich, halböffentlich, privat). Die
Zahl der Akteure kann durchaus qualitative Rückschlüsse auf den Entwicklungsstand und den gesellschaftlichen
Stellenwert eines Städtenetzes zulassen. So ist beispielsweise eine Kooperationsstruktur, an
der nicht nur Stellen der öffentlichen Verwaltung, sondern auch private Institutionen wie Kammern,
Verbände und Unternehmen beteiligt sind, ohne Zweifel solider und in ihren Auswirkungen auf das soziale
und wirtschaftliche Alltagsleben im betroffenen Grenzraum effizienter als etwa eine rein behördliche
Zusammenarbeit, die oft nur von den unmittelbar beteiligten Akteuren wahrgenommen wird. Als
weiteres wichtiges quantitatives Kriterium ist die Anzahl der Kooperationsbereiche zu sehen. So kann
einer multifunktionalen Kooperation vermutlich ein stärkerer Vernetzungsgrad zugesprochen werden als
einer Kooperation, die auf einen einzigen Themenbereich beschränkt bleibt.
Die qualitativen Merkmale lassen sich in organisatorische, sektorale und genetische Aspekte gliedern.
Die Art der Organisationsstruktur und damit der Institutionalisierungsgrad der Kooperation ist
vermutlich das bedeutendste Qualitätsmerkmal eines Städtenetzes. Grob können formelle von informellen
Beziehungen unterschieden werden, die wiederum Differenzierungen in unterschiedlich stark institutionalisierte
bzw. verbindliche Kooperationsformen zulassen. Während beispielsweise informelle Arbeitsgruppen
oder Gesprächsrunden als unterste Stufe der Vernetzung anzusehen sind, erreichen vertraglich
gebundene Arbeitsgemeinschaften oder Zweckverbände einen deutlich höheren Institutionalisierungsgrad
und damit eine vollkommen andere Qualität der Abstimmung. Auch die thematische Ausrichtung
der Zusammenarbeit kann erste Hinweise auf die Bedeutung der Vernetzung liefern. Ein hilfreiches,
aber zugegebenermaßen sehr vages Unterscheidungskriterium liegt dabei im „Konfliktpotential“
des gemeinsam bearbeiteten Bereichs. Themen wie Tourismus und Kulturveranstaltungen können sicherlich
zu den weniger brisanten Themen gezählt werden, während im Bereich der Wirtschaftsförderung,
der Siedlungsentwicklung oder des Umweltschutzes oftmals sehr klare Eigeninteressen der Kommunen
miteinander konkurrieren, ja zu erheblichen Reibungen in der Zusammenarbeit führen können.